ArbeitsrechtScheinselbständigkeit bei Freelancern vermeiden

Um Personalkosten zu sparen, setzen viele Firmen auf Freelancer. Dabei besteht die Gefahr der Scheinselbständigkeit. Wie Firmen freie Kräfte langfristig engagieren und böse Überraschungen vermeiden.

Nicht wenige Unternehmen forcieren den Einsatz von Freelancern, um den Mindestlohn und Sozialabgaben zu umgehen. Die Rentenversicherer haben auf diese Entwicklung reagiert und prüfen den Status selbstständiger Dienstleister besonders kritisch. Der Einsatz von Freelancern will daher gut geplant sein, sonst steht schnell der Vorwurf der Scheinselbständigkeit im Raum.

Wann Freelancer wie abhängig Beschäftigte anzusehen sind

Bewerten Prüfer Freelancer als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, hat dies fatale Folgen für die Arbeitgeber. Die ursprünglichen Kosten können leicht um mehr als die Hälfte ansteigen, ganz zu schweigen von Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen. Viele Unternehmen wiegen sich in trügerischer Sicherheit, doch Freelancer können schnell die Merkmale eines versicherungspflichtig Beschäftigten erfüllen. Dabei ist es zweitrangig, wie ein Dienst- oder Werkvertrag ausgestaltet ist. Maßgeblich sind die tatsächliche Organisation und der Ablauf der Zusammenarbeit.

Die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung vermuten eine Scheinselbständigkeit immer dann, wenn Freelancer dauerhaft in den Betriebsablauf eingegliedert sind. Verdächtig ist auch, wenn sie über Ort, Zeit und Art ihrer Tätigkeit nicht frei entscheiden können. Dafür spricht etwa, wenn eine regelmäßige Anwesenheitspflicht besteht und detaillierte Arbeitszeitnachweise erstellt werden. Kritisch ist auch, wenn freie Mitarbeiter die gleichen Arbeiten erbringen wie feste Angestellte oder bei einem Auftraggeber mehr als 80 Prozent des Jahresumsatzes erwirtschaften.

Bei Scheinselbständigkeit drohen Bußgelder und Gefängnis

Der Einsatz von Scheinselbständigen kann für Unternehmen eine immense Kostenfalle werden. Firmen müssen bis zu vier Jahre rückwirkend alle Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer abführen. Besonders prekär: Der Betrag wird meist sofort und auf einen Schlag fällig. Für alle Nachzahlungen werden zudem saftige Säumniszuschläge von einem Prozent pro Monat erhoben. Wurden die Abgaben erwiesenermaßen vorsätzlich nicht abgeführt, kann das Finanzamt Firmen für die letzten zehn Jahre in Regress nehmen, die Rentenversicherung sogar für die letzten 30 Jahre. In besonders schweren Fällen droht ein Strafverfahren, das eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren nach sich ziehen kann. Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz drohen zudem Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.

Auch zwischen Unternehmen und Freelancern kann es Ärger geben. Scheinselbständige können vor dem Arbeitsgericht ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber einklagen. Aus dem vermeintlichen Freelancer wird womöglich ein Angestellter mit Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz. Unternehmen sind gut beraten, sich im Vorfeld einer Zusammenarbeit mit Selbständigen rechtlich zu schützen. Das heißt: Firmen sollten mit Freelancern immer einen schriftlichen Rahmenvertrag abschließen. Zudem ist es wichtig, vor der ersten Beauftragung den sozialversicherungsrechtlichen Status abzuklären. So ist für Rechtssicherheit gesorgt.

Wie Firmen den Status von Freelancern prüfen können

Wie können Unternehmen den Status von Freelancern prüfen? Einen entsprechenden Antrag können Firmen kostenlos bei der Clearingstelle der DRV stellen. Sie teilt daraufhin mit, welche Informationen und Unterlagen sie für die Prüfung benötigt. Die Entscheidung wird den Beteiligten abschließend schriftlich mitgeteilt. Bei Bestätigung des Freelancer-Status gilt: Firmen sollten die ausgefüllten Antragsformulare und den Bescheid zusammen mit dem Vertragsunterlagen aufbewahren. So lässt sich im konkreten Einzelfall immer nachvollziehen, welche Bedingungen für die Statuseinordnung maßgeblich waren.

Eine von der DRV bestätigte Selbständigkeit ist kein dauerhafter Freibrief. Steigt das Auftragsvolumen, kann schleichend ein Beschäftigungsverhältnis entstehen. Firmen sollten daher die Zusammenarbeit mit Freelancern immer hinterfragen, wenn sich Art und Umfang der Tätigkeit ändern. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte besser fachlichen Rat einholen. So ist gewährleistet, dass der Einsatz von Freelancern keine Stolperfallen birgt.

Quelle: WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH

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