ArbeitsschutzPrävention statt Unfallanalyse
„Es ist noch keiner erstunken, aber schon viele sind erfroren.“ Mit diesem konstruierten Zitat eines sich ärgernden Mitarbeiters über die Absicht seiner Kollegin, trotz Minusgraden draußen das Fenster fürs Lüften öffnen zu wollen, beginnt eine Pressemeldung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Es geht um das geeignete Raumklima und um die Tatsache, dass es eine einheitliche Wohlfühltemperatur nicht gibt.
„Behaglichkeit ist eine individuelle Empfindung“, sagt Kersten Bux, Experte für Raumklima von der BAuA. Verschiedene Personen könnten die gleiche Temperatur als angenehm, zu warm oder zu kalt empfinden. Deshalb sei während der Heizperiode im Büro eine Temperatur zwischen 20 und 24 Grad empfehlenswert, so Bux weiter. Gleichzeitig weist er auf eine Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) hin, die eine Mindesttemperatur von 20 Grad für leichte Tätigkeiten im Sitzen vorschreibt.
Das fiktive Beispiel zeigt: Sogar für die richtige Raumtemperatur gibt es in Deutschland eine gesetzliche Regelung. Die für die korrekte Raumtemperatur im Sitzen findet sich in der ASR 6 und bezieht sich auf den § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dem Gesetzgeber scheint also viel daran gelegen, dass sich Mitarbeiter beim Arbeiten wohl fühlen, nicht frieren oder gar schwitzen und deshalb vielleicht erkranken. Also legt er flugs eine von Staats wegen für gut befundene „Wohlfühltemperatur“ fest in der Hoffnung, damit etwas für den Schutz des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz zu tun.
Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz lauern überall
Nahezu jeder Bereich des Arbeitslebens wird in irgendeiner Weise durch Gesetze, Verordnungen und sonstige Richtlinien geregelt. Für die Gewährleistung des Arbeitsschutzes sorgt in Deutschland das sogenannte duale Arbeitsschutzsystem. Das bedeutet: Mit dem Erlass von Arbeitsschutzregelungen und Unfallverhütungsvorschriften und deren Durchführung sind sowohl der Staat (Bund und Länder), als auch die Unfallversicherungsträger beauftragt. Hinzu kommen noch Richtlinien von Seiten der Europäischen Union (EU), die auf eine Harmonisierung der Arbeitsschutzregelungen in den Mitgliedsländern abzielen.
So zahlreich die Vorschriften beziehungsweise Regelwerke für den Arbeitsschutz sind, so umfangreich sind auch die Gefahren, die sich für die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ergeben können – Bürohengste eingeschlossen:
- Gefahrstoffe: Vor allem in Industriebereichen, wo mit entzündlichen, giftigen oder sogar krebserregenden Stoffen gearbeitet wird. Dazu zählen aber auch biologische Arbeitsstoffe wie etwas Bakterien, Pilze oder Viren, die Infektionen verursachen können.
- Physische Belastungen: Dies fängt bei einer schlechten Sitzhaltung am Büroschreibtisch an, geht über einseitige Körperbelastungen bis hin zu Gesundheitsschäden aufgrund von schwerem Heben oder Tragen.
- Arbeitsumgebung: Mangelnde Beleuchtung, schlechte Luft oder zu viel Lärm können sich negativ auf die Gesundheit der Mitarbeiter auswirken.
- Psychische Belastungen: Ein autoritärer Führungsstil, mangelnde Erholungsmöglichkeiten, zu lange Arbeitszeiten, ein schlechtes Betriebsklima, Überforderung oder Unterforderung, Mobbing. Die Liste der Faktoren, die negativen Stress verursachen, ließe sich wohl endlos fortführen.
Dass eine sichere Arbeitsumgebung auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist, zeigen die Kosten für Produktivitätsausfälle, die den Volkswirtschaften jährlich aufgrund von Arbeitsunfällen entstehen. Schätzungen der BAuA zufolge lagen die gesamtwirtschaftlichen Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2008 in Deutschland bei insgesamt 43 Milliarden Euro. Zugrunde legte die Organisation dabei 456,8 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage.
Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) stirbt weltweit alle 15 Sekunden ein Arbeitnehmer an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Das sind hochgerechnet auf ein Jahr rund 2,1 Millionen Arbeitnehmer. In dieser Zeit gingen vier Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) oder 1,25 Billionen US-Dollar aufgrund von direkten oder indirekten Kosten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten flöten.
Psychosoziale Risiken nehmen zu
Schon heute warnen Fachleute der Europäischen Kommission vor neuen Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz. Ein Blick auf die moderne Arbeitswelt zeigt, was damit konkret gemeint ist: Durch die Einführung neuer Technologien, Materialien und Arbeitsprozesse verändern sich Arbeitsumgebungen erheblich. Veränderungen in der Gestaltung, Organisation und Verwaltung der Arbeit bringen neue Risikobereiche mit sich, die das Stressniveau erhöhen und letztlich zu einer erheblichen Beeinträchtigung der psychischen und physischen Gesundheit führen können.
Aus einem neuen Bericht der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geht hervor, dass die wesentlichen psychosozialen Risiken mit neuen Formen von Arbeitsverträgen, Arbeitsplatzunsicherheit, der Intensivierung der Arbeit, hohen emotionalen Anforderungen, Gewalt am Arbeitsplatz sowie mit einer unzureichenden Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbunden sind.
Karina Heidenreich, Produktmanagerin für Arbeitssicherheit bei der TÜV Süd Akademie erläutert in einem Interview mit Haufe:
„In der modernen Arbeitswelt wird immer mehr räumliche und vor allem zeitliche Flexibilität gefordert. Diese Veränderungen in der Arbeitswelt treffen heute Unternehmen und Institutionen aller Größenklassen: Steigender Wettbewerb, Beschleunigung von betrieblichen und gesellschaftlichen Prozessen sind an der Tagesordnung. In dessen Folge steigen die Anforderungen an die Belastbarkeit der Mitarbeiter. Eine Entwicklung, die häufig zur Überforderung führt. Die Konsequenzen sind Leistungsabfall und erhöhte Unfallgefahr im Arbeitsalltag, sowie Ausfall von Mitarbeitern aufgrund stressbedingter Krankheiten.“
Hinweis
Nach Angaben der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) sind 40 Millionen Menschen in der EU von Stress betroffen. Fehlzeiten und Krankheit kosten die EU nach eigenen Angaben jedes Jahr mindestens 20 Milliarden Euro. 50 bis 60 Prozent der Fehlzeiten werden mit Stress am Arbeitsplatz in Verbindung gebracht.
Nahezu jeder zweite neue Arbeitsvertrag wird heute befristet geschlossen. Ein Faktum, dass die psychische Anfälligkeit der Mitarbeiter aufgrund Planungsunsicherheiten weiter steigen lässt. 52 Prozent fühlen sich durch einen zeitlich begrenzten Vertrag psychisch unter Druck gesetzt, sagt die Bertelsmann-Stiftung. Ein weiterer Aspekt: Seit den 1980er Jahren steigt die Verbreitung von Arbeitsverhältnissen, die mit einem höheren Unsicherheitspotenzial einhergehen, als das klassische Normalarbeitsverhältnis (prekäre Arbeitsverhältnisse). Zu diesem Ergebnis kommt ein Projekt des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Diese Beschäftigungen spielen sich entweder auf geringfügiger oder befristeter Basis ab oder kommen in Form von Leiharbeit zustande. Die Folgen: Das Einkommen reicht häufig nicht für die Existenzsicherung oder es wird ein deutlich niedrigeres Einkommen für gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit bezahlt. Außerdem gelten viele soziale Rechte und Arbeitnehmerrechte nicht oder nur eingeschränkt, so etwa im Bereich des Kündigungsschutzes und Sozialversicherungsschutzes oder beim Mutterschutz. Für die Beschäftigen bedeutet dies Verunsicherung, empfundene Rechtlosigkeit, keine längerfristige Planungssicherheit für das weitere Leben und vor allem: Stress.
Die Konsequenzen für den Arbeitsschutz: Eine ständige Überwachung und Verbesserung der psychosozialen Arbeitsumgebung, damit hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden können und die Arbeitnehmer gesund bleiben.
Gefährdungsbeurteilung: Prävention statt Unfallanalyse
Dass Arbeitsschutzmaßnahmen unabdingbar sind, zeigen die zahlreichen Gefährdungspotenziale, die an den Arbeitsplätzen einer komplexen Volkswirtschaft schlummern. Trotzdem tun sich mit dem Arbeitsschutz nach wie vor viele Unternehmen schwer. Einen Erklärungsansatz, warum das so ist, liefert Karina Heidenreich im Haufe-Interview:
„Arbeitsschutz ist auch mit Kosten verbunden. Ob es sich um die persönliche Schutzausrüstung handelt, Sicherheitseinrichtungen an Maschinen oder um die Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Allerdings ist dieser finanzielle Einsatz gering, wenn man an die Kosten denkt, die durch einen Unfall entstehen können: Medizinische Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen, Versorgungsbezüge oder Renten. Hinzu können Sachschäden oder Kosten für Gutachten kommen.“
Ein moderner Arbeitsschutz denkt und handelt vorausschauend – Gefährdungsbeurteilung statt Unfallanalyse. Zu dieser Ansicht kommt Bodo Pfeiffer, Direktor des Berufsgenossenschaftlichen Instituts Arbeit und Gesundheit (BGAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Seine Ansicht: Auf allen Stufen der betrieblichen Wertschöpfungskette könne über arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entschieden werden. Zudem müssten die Stakeholder des Arbeitsschutzes als ernstzunehmende Partner argumentieren – Wissensmanagement und Netzwerkbildung, Kommunikation und soziale Kompetenz seien beim Arbeitsschutz wichtiger als reines Fachwissen.
Pfeiffer führt weiter aus: Alle betrieblichen Fach- und Führungskräfte benötigten ein Grundverständnis für Arbeitsschutz, damit die Überzeugungsarbeit der Stakeholder überhaupt greifen könne. Schließlich sollte die Anwendung des Gelernten durch qualitätsgesichertes Präsenzlernen situativ geübt werden.
Gefährdungsbeurteilungen zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basieren auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das Ziel: Mögliche Gefährdungen, die für Beschäftigte bei ihrer Arbeit auftreten können, sollen identifiziert werden. Gleichzeitig werden daraus bestimmte Maßnahmen zum Arbeitsschutz abgeleitet.
Da es keinen einheitlichen Weg für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gibt und es immer auf den konkreten Einzelfall im Unternehmen ankommt, hat die BAuA für das Portal Gefährdungsbeurteilung einen allgemeinen Ablaufplan entwickelt:
1. Vorbereiten:
- Wer führt die Beurteilung durch?
- Welche Betriebsunterlagen können verwendet werden?
- Betriebsorganisation mit allen Arbeitsbereichen erfassen.
2. Ermitteln:
- Grundsätzlich alle tatsächlich vorhandenen Gefährdungen (physische und psychische) ermitteln.
- Einbeziehen der betroffenen Mitarbeiter am konkreten Arbeitsplatz.
- Präventive Gefahren ermitteln.
- Gefahren ermitteln, aus denen sich bereits Arbeitsunfälle ergeben haben.
3. Beurteilen:
- Abschätzung, ob die ermittelten Gefährdungen zu einem Unfall oder Schädigungen für die Gesundheit führen können.
- Vergleich mit Schutzzielen aus Rechtsvorschriften (Umsetzungspflicht!).
- Hinzuziehen etwaiger Bewertungshilfen von staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Stellen.
4. Festlegen:
- Technische, organisatorische und personenbezogene Arbeitsschutzmaßnahmen treffen („TOP-Regel“).
- Bei den am stärksten betroffenen Arbeitsbereichen beginnen.
- Dokumentieren der Maßnahmen auf einem Arbeitsblatt.
5. Durchführen:
- Prioritäten, Termine und Verantwortlichkeiten der Maßnahmen prüfen (Wer macht was bis wann?).
- Unterlagen der bereits vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen nutzen.
6. Überprüfen:
- Wurden die Maßnahmen termingerecht durchgeführt?
- Waren die Maßnahmen tatsächlich effektiv und wurde die Gefährdung beseitigt?
- Bleibt der neue Zustand bestehen oder muss nachgebessert werden?
7. Fortschreibung:
- Anpassung der Arbeitsschutzmaßnahmen nach Bedarf, zum Beispiel bei neuen Rechtsvorschriften, neuen Gefahren, neuen Maschinen oder Umgestaltung der Arbeitsorganisation.
- Gefährdungsbeurteilung muss nicht komplett wiederholt werden.
Noch existiert für den Arbeitsschutz keine weltweit anerkannte ISO-Norm, so wie es etwa schon im Qualitätsmanagement (ISO 9001) oder im Umweltmanagement (ISO 14001) der Fall ist. Stattdessen gibt es Beschreibungen von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) wie zum Beispiel die international verbreitete „Occupational Health- and Safety Assessment Series“ (OHSAS 18001) – eine Zertifizierungsgrundlage für AMS. Dazu gesellen sich der vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik entwickelte LASI-Leitfaden, das von der bayerischen Gewerbewirtschaft mit entwickelte „Occupational Health and Risk Management System“ (OHRIS), oder auch das aus der Mineralölbranche stammende „Sicherheits Certifikat Contraktoren“ (SCC).
Stellt sich die Frage nach den Trends im Arbeitsschutz. Karina Heidenreich von der TÜV Süd Akademie äußert sich zur Zukunftsproblematik:
„Der Arbeitsschutz wird national und international an Bedeutung gewinnen und zunehmend Beachtung erlangen. Schauen wir auf die Begrifflichkeiten: Heute spricht man vom Arbeits- und Gesundheitsschutz. Früher ging es beim Arbeitsschutz vor allem um Unfallverhütung und um die Verhinderung von Berufskrankheiten. Zukünftig geht es darum, die Gesundheit des Mitarbeiters im Ganzen als langfristige Aufgabe zu sehen.“
Ambient Intelligence: Das Arbeitsumfeld orientiert sich am Mitarbeiter
Arbeitsschutz sollte also vor allem eines sein: eine Führungsaufgabe. Eine Aufgabe, die fester Bestandteil der Sicherheitskultur von Unternehmen ist. Um Arbeitsschutz künftig etwas einfacher zu gestalten, könnte das Konzept der Ambient Intelligence, der sogenannten Umgebungsintelligenz, einen wichtigen Beitrag leisten. Ambient Intelligence beschreibt eine Umgebung, die sensitiv und adaptiv auf die Anwesenheit von Menschen und Objekten reagiert und ihnen dabei zahlreiche Dienste leistet. Dieser Bereich der Informationstechnik kann ein breites Spektrum an Anwendungsmöglichkeiten bieten und gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Durch Integration der IuK-Technik in alltägliche Gegenstände werden diese in die Lage versetzt, miteinander entsprechend der Wünsche des Benutzers zu interagieren. Ein Beispiel: Sensoren messen die Temperatur am Arbeitsplatz. Je nach Gradzahl lassen sich mittels Funkübertragung der Messwerte über Computer automatisch die notwendigen Gegenmaßnahmen einleiten, sprich die Raumtemperatur so regeln, dass es im Büro nicht zu kalt oder nicht zu warm wird.
Gleiches gilt auch für die Beleuchtung, den Sonnenschutz an den Fenstern, die Belüftung oder den Schallschutz. Das Wesentliche dabei: Die Arbeitsumgebung orientiert sich selbständig an den Bedürfnissen der Mitarbeiter und reagiert selbständig. Freilich im Hintergrund, denn der Mitarbeiter bekommt von den Vorgängen nichts mit und kann sich auf seine eigentliche Arbeit konzentrieren, ohne alle zwei Stunden zum Fenster gehen und lüften zu müssen.
Die Risiken dabei: Personen müssen geortet und überwacht werden und zwangsläufig gewinnt das Thema Datenschutz an Bedeutung. Zudem definiert jeder Mitarbeiter – wie oben an anderer Stelle schon einmal erwähnt – Faktoren wie die passende Temperatur, Beleuchtung oder auch Raumluftqualität individuell. Ob da intelligente Computer immer die beste Lösung sind, muss sich erst noch zeigen. An der Bedeutung von Ambient Intelligence für die Zukunft unserer Arbeitswelt rütteln diese Risiken wohl vorerst nicht. BAuA-Präsidentin Isabel Rothe bestätigte bei der Eröffnung der Tagung „AmI und Arbeitswissenschaft – Chancen und Risiken neuer I&K-Technologien in der Arbeitsumgebung“:
„Weil Ambient Intelligence in der Zukunft ein gesellschaftsrelevantes Thema sein wird, ist es für uns heute ein Forschungsthema. Wir wollen Katalysator von Forschung sein.“
Schon heute kommt Ambient Intelligence im Arbeitsschutz zum Einsatz. Zum Beispiel bei der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), wo RFID-Chips für die Überprüfung sorgen. Oder auch bei intelligenter Arbeitskleidung, die in der Lage ist, Sicherheitshinweise zu geben. Es gibt intelligente Bürostühle mit Sensoren, die Alarm schlagen, wenn der Büromitarbeiter schon stundenlang am Schreibtisch sitzt und eine Bewegungspause Not tut. Und es gibt Bürostühle, die sich automatisch an das Gewicht des Nutzers anpassen und Sitz sowie Rückenlehne im richtigen Winkelverhältnis halten.
Sogar Industrieanlagen sollen künftig selbständig mitdenken. In Kaiserslautern betreibt das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) die sogenannte Fabrik „SmartFactoryKL“. Hierbei handelt es sich um eine Technologie- und Demonstrationsplattform für den Einsatz und die Erprobung modernster Industrieanlagentechnik. Kommunikationssysteme und Bedienelemente werden hier untersucht und entwickelt mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen noch besser auf die modernen industriellen Prozesse und vor allem auf die Beschäftigten abzustimmen.
Ob intelligenter Bürostuhl oder gleich eine ganze Fabrik: Der Arbeitsschutz der Zukunft ist dann effektiv, wenn er von den Verantwortlichen im Unternehmen systematisch und ganzheitlich in die betrieblichen Prozesse integriert wird – auch in bereits bestehende Managementsysteme wie etwa beim Qualitäts- und Umweltmanagement.
Interview
Im Interview: Jörg Feldmann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Herr Feldmann, die Arbeitswelt wandelt sich von der Industrie- zur Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft. Hat dies auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz und können Sie konkrete Beispiele nennen?
Der Wandel von der Industrie- zur Informations- und Wissensgesellschaft birgt Chancen und Risiken für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Neue Technologien, insbesondere im IuK-Bereich, haben die Arbeit vieler Beschäftigter grundlegend verändert. Einerseits sind viele traditionelle Belastungsformen, beispielsweise durch schwere körperliche Arbeit oder Lärm, zurückgegangen. Andererseits entkoppelt sich Arbeit zunehmend von Zeit und Raum. Dies führt zu neuen Formen von Belastungen. Auch Termin- und Leistungsdruck haben sich erhöht wie die Geschwindigkeit der Prozesse, die zum Teil parallel bearbeitet werden müssen.
Zugleich kommt es aber auch aufgrund der neuen Technologien öfter zu Störungen und Unterbrechungen im Arbeitsablauf, da schnelle Reaktionen auf Anfragen erwartet werden. Dabei sehen sich die Beschäftigten dem Druck einer ständigen Lernbereitschaft ausgesetzt, weil sich Technologien oder Managementsysteme weiter entwickeln. 2008 verursachten psychische Erkrankungen jeden elften Arbeitsunfähigkeitstag.
Im heutigen Arbeitsleben lassen sich Beruf und Freizeit immer weniger auseinanderhalten. Welche Belastungen kann das für Beschäftigte mit sich bringen?
Der Mensch ist keine biomechanische Maschine, sondern ein soziales Wesen. Darum braucht der Mensch ungestörte Zeit, in der er sich erholen und Beziehungen zu Freunden und Familie pflegen kann. Die Arbeitszeiten werden immer flexibler, die Rufbereitschaften steigen an. Doch ständige Erreichbarkeit überfordert auf Dauer die Psyche. Irgendwann sind die Batterien leer. Im schlimmsten Fall droht der Burn-Out.
Was also ist zu tun?
Ungestörte Erholung schützt und gibt dem Körper die Gelegenheit, erschöpfte Reserven wieder aufzubauen. Zudem schafft der zeitweilige Ausstieg aus der Routine Platz für neue Perspektiven und fördert die Kreativität. Ebenso stabilisieren feste soziale Beziehungen die Psyche. Doch Familie und Freundschaften wollen gepflegt werden. Für die verlässliche Planung gemeinsamer Aktivitäten ist deshalb eine ungestörte Freizeit von großer Bedeutung.
Stichwort „Neue Selbständigkeit“. Auf Ihrer Webseite ist zu lesen, dass Mitarbeiter aufgrund des Wandels von Arbeits- und Organisationsformen unter anderem mehr eigene Verantwortung für ihre Gesundheit tragen. Was genau ist damit gemeint?
Zum einen verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz auch den Mitarbeiter zur Unterstützung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Ziel muss dabei die sichere, menschengerechte Gestaltung der Arbeit bleiben. Andererseits entstehen Organisationsformen etwa durch Ausgliederung einzelner Bereiche und Arbeitsverhältnisse.
Bei Freelancern oder Zeitarbeiter zum Beispiel greifen die herkömmlichen Strukturen des betrieblichen Arbeitsschutzes nicht zuverlässig. Dadurch wird der Mitarbeiter stärker in die Verhaltensprävention eingebunden. Um Belastungen und Gefährdungen zu senken, bedarf es aber auch des richtigen Verhaltens. Nicht alles lässt sich über die Gestaltung der Arbeitsumgebung regeln. Die Verhaltensprävention zielt deshalb auf sicheres und gesundes Verhalten der Beschäftigten ab und gewinnt unter dem Aspekt der Arbeitsfähigkeit zunehmend an Bedeutung.
Hat dies auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz im Allgemeinen?
Prinzipiell nein, denn die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt nach wie vor der Unternehmer beziehungsweise der Leiter des Betriebes. Dennoch dürfen die „neuen Selbstständigen“ oder kleinen, sich ständig verändernden Organisationen, nicht alleine gelassen werden. Hier müssen neue Formen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung entwickelt werden.
Ansätze in Form von Netzwerken oder Internetplattformen scheinen Erfolg zu versprechen. Der virtuelle Sicherheitsingenieur für die virtuelle Organisation ist aber noch nicht erfunden. Darüber hinaus muss der Arbeitsschutz frühzeitiger in die Entscheidungen der unter starkem Innovationsdruck stehenden Unternehmen einbezogen werden, damit er nicht korrektiv, sondern präventiv handeln kann. Nachbessern ist immer teurer als Vorsorge. Ein Aspekt, den Entscheider oftmals vernachlässigen.
Wie werden sich in Zukunft die Arbeits- und Organisationsformen entwickeln, in welche Richtung geht es?
Glaubt man den Zukunftsforschern, werden kleinere, flexiblere Organisationen, die sich in Netzwerken zusammenschließen, stark wachsen. Auf der anderen Seite setzt sich der Konzentrationsprozess wie etwa in der Energie- oder Pharmabranche weiter fort. Diese Konzerne profitieren von der globalen Arbeitsteilung und von ihrer sehr starken Marktpositionen.
Bezüglich der Arbeitsbedingungen deutet sich eine gegenläufige Entwicklung in verschiedenen Bereichen an. In Aufgabenbereichen wie Beratungsdienstleistungen sowie Forschung und Entwicklung steigt die Komplexität der Aufgaben. Im Bereich der Produktion macht sich letztlich die globale Arbeitsteilung bemerkbar. Hier erlebte der Taylorismus in den letzten Jahren eine gewisse Renaissance.
Ihre Organisation hat das Thema „Ambient Intelligence“ als neues Forschungsfeld entdeckt. Inwiefern lässt sich hier der Bezug zum Thema Arbeitsschutz herstellen und wo liegen die künftigen Herausforderungen?
„Ambient Intelligence“ eröffnet dem Arbeitsschutz neue Chancen. Im Bereich der Assistenzsysteme können Informationen beispielsweise bei der Instandhaltung von Maschinen leichter zur Verfügung gestellt werden. Dies erleichtert zum Beispiel die Arbeit in engen Räumen und vermindert das Unfallrisiko. Intelligente Schutzkleidung kann den Träger über Gefährdungen aus der Umgebung wie Gefahrstoffe, Hitze oder Kälte informieren. Zugleich können physiologische Parameter des Trägers wie Sauerstoffgehalt des Blutes oder Blutdruck überwacht werden, um ihn rechtzeitig aus gefährlichen Situationen herauszuholen.
Die gewonnenen Daten könnten jedoch auch zur Leistungskontrolle missbraucht werden. Insbesondere der Arbeitnehmerdatenschutz ist hier eine Herausforderung, die es zu bewältigen gilt.
Im Manager-Magazin wurden Sie einmal folgendermaßen zitiert: „Der entscheidende Faktor, um Unfälle zu verhindern ist, dass das Unternehmen eine Fehlerkultur besitzt.“ Was verstehen Sie unter dem Begriff Fehlerkultur?
Fehler weisen auf Schwachstellen hin, für die es prinzipiell Lösungen gibt. Der Mensch ist fehlbar, aber gerade deshalb so erfolgreich in der Evolution. In einer Fehlerkultur werden Fehler als Möglichkeiten der Verbesserung gesehen. Statt sich auf die Suche nach Verursachern zu machen, ist es sinnvoller, die Ursache zu suchen, um sie abzustellen. Dies kann jedoch nur dann gelingen, wenn die Ursachen für den Fehler möglichst objektiv ermittelt werden können.
Die Angst vor Repressionen verhindert aber sowohl eine optimale Bestandsaufnahme als auch die Chance, die aus dem Fehler gewonnenen Erkenntnisse vorbeugend weiterzugeben. Jeder Beinaheunfall oder jede Produktionsstörung gibt schließlich Hinweise auf Verbesserungen. Aus Fehlern lernen, heißt siegen lernen.
Und welchen Eindruck haben Sie: Wie entwickelt ist die Fehlerkultur in den Unternehmen hierzulande?
Suboptimal, denn in erster Linie wird in deutschen Unternehmen nach einem Sündenbock gesucht, wenn etwas schief läuft. Fehler will niemand gerne zugeben, denn sie sind viel zu sehr mit Schwäche oder Versagen verbunden. Oft genug wird dabei der Überbringer der schlechten Nachricht abgestraft. Dieser Umgang führt dazu, dass häufig negativen Entwicklungen nicht früh genug entgegen gesteuert wird. Aufgrund mangelnder Selbstwahrnehmung oder Betriebsblindheit muss dann erst ein größeres Schadensereignis eintreten, um für einen Kurswechsel zu sorgen.
Viele Unternehmen, vor allem Klein- und Kleinstunternehmen, haben oft nicht die entsprechenden zeitlichen Mittel, um sich um das Thema Arbeitsschutz zu kümmern. Wie könnte hier eine sinnvolle Lösung aussehen?
Gerade Klein- und Kleinstunternehmen haben angesichts des aufreibenden Tagesgeschäfts oft wenig Zeit, Gesetzestexte und Richtlinien zu studieren. Andererseits trifft es gerade Kleinbetriebe hart, wenn Mitarbeiter durch Krankheit oder Unfall ausfallen. Deshalb dürfen die gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes nicht auf der Strecke bleiben und diese Betriebe brauchen konkrete und verständliche Handlungshilfen, die bei der Umsetzung dieser Anforderungen helfen. Verschiedene Projekte zeigen, dass sich branchenspezifische Netzwerke und Internetplattformen in der Praxis bewähren. Darüber hinaus hat sich die Schulung von Unternehmern in Sachen Arbeitsschutz bewährt.
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der deutschen Wirtschaft ist in den Jahren 2006 bis 2008 kontinuierlich gestiegen. Wie ist dieses Ergebnis zu erklären?
Absolut gesehen stieg die Zahl der Arbeitsunfälle zwischen 2006 und 2008 an, zugleich stieg aber auch die Zahl der Erwerbspersonen. Relativiert man die Zahlen anhand der geleisteten Arbeitsstunden, ergibt sich ein anderes Bild. So lag die Unfallquote je 1.000 Vollarbeiter 2006 bei 28,3, 2007 bei 28,1 und 2008 bei 28,3 Prozent. Hier von einem Anstieg zu sprechen, ist gewagt. Vielmehr verharrt die Quote, die 1991 noch bei über 50 Prozent lag, auf einem niedrigen Niveau.