ArbeitsschutzPflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei einem Arbeitsunfall

Trotz betrieblicher Schutzmaßnahmen passieren immer wieder Arbeitsunfälle. Wie wird ein Arbeitsunfall rechtlich definiert? Welche Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei? Wichtig ist das richtige Vorgehen vor allem, um den Versicherungsschutz zu erhalten.

Was gilt als Arbeitsunfall?

Was als Arbeitsunfall gilt, legen die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB) siebter Teil fest. Nach § 8 SGB VII liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein versicherter Arbeitnehmer wegen einer Tätigkeit einen Unfall erleidet, die in direktem Zusammenhang mit seiner Arbeit steht.

Die Folgen, die das Gesetz meint, können sein: körperliche oder psychische Gesundheitsschäden oder Tod; aber auch Beschädigung oder Verlust eines Hilfsmittels (zum Beispiel Prothese, Gebiss, Hörgerät).

Ein Arbeitsunfall liegt außerdem vor, wenn der Unfall sich ereignet, während

  • der Ausübung eines Ehrenamtes
  • der Pflege eines Angehörigen in den eigenen Wohnräumen
  • des Schulbesuchs
  • eines Kitabesuchs
  • einer Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall

Arbeitsunfälle dürfen nicht vom Arbeitnehmer selbst verschuldet sein. Das SGB stellt rein auf die ausgeübte Tätigkeit ab, durch die der individuelle Schaden entstanden ist.

Was unterscheidet Arbeitsunfall und Berufskrankheit?

Nicht zu verwechseln mit einem Arbeitsunfall ist die Berufskrankheit in § 9 SGB VII. Dies ergibt sich aus dem Charakter des Arbeitsunfalls, den das Gesetz mit „zeitlich begrenzt von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse“ definiert.

Berufskrankheiten werden laut Gesetz hingegen durch besondere Einwirkungen verursacht, denen Personen wegen ihrer beruflichen Tätigkeit in größerem Ausmaß ausgesetzt sind als andere Personen.

Wann ist ein Arbeitsunfall versichert?

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn der Unfall im Kontext der Arbeit passiert. Unfälle können auch auf das Fehlen von Schutzkleidung im Betrieb zurückzuführen sein. Der Versicherungsschutz für Arbeitnehmer erlischt dann aber trotzdem nicht.

Bei einer absichtlichen Verletzung, die den Zweck hat, in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen, erlischt der Versicherungsschutz.

Wer entscheidet, wann ein Unfall ein Arbeitsunfall ist?

Ob ein Arbeitsunfall tatsächlich als solcher anerkannt wird, entscheiden die gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Das sind konkret:

  • Beschäftigung in privatem Unternehmen: gewerbliche Berufsgenossenschaften
  • Beschäftigte in Land- und Forstwirtschaft: landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
  • Beschäftigte von Bund, Ländern oder Gemeinden: Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (häufig: Unfallkassen)

Beispiele: Wann es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt

(1) In der Mittagspause geht eine Person einmal um das Bürogebäude und wird von einem herunterfallenden Ast verletzt.

(2) Eine Person trinkt während ihrer Arbeitszeit Alkohol und verletzt sich aufgrund der eingeschränkten Handlungsfähigkeit unter Alkoholeinfluss.

Was zahlt der Versicherungsträger?

Liegt ein Arbeitsunfall eindeutig vor, sind also die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, muss der Versicherungsträger (Unfallversicherung) dem Arbeitnehmer die ihm zustehenden Leistungen gewähren. Dies können sein:

  • Kosten für Behandlung
  • Kosten für die Rehabilitation
  • Rentenzahlungen

Welche Leistungen gibt es nach einem Arbeitsunfall?

Wenn Versicherte einen Arbeitsunfall erleiden, haben sie Anspruch auf umfassende Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören:

  • Heilbehandlung und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (zum Beispiel Erstversorgung und Arznei)
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (zum Beispiel Zuschüsse an Arbeitgeber)
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe (zum Beispiel Hilfsmittel zur Verständigung mit der Umwelt)
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (zum Beispiel Pflegegeld)
  • ergänzende Leistungen (zum Beispiel Stellung einer Pflegekraft)
  • Geldleistungen (zum Beispiel Versichertenrente)

Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt allerdings keine Sachschäden. Eine Ausnahme sind Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe entstehen und Beschädigungen von Hilfsmitteln wie Prothesen, Hörgeräte oder Gebiss.

Was müssen Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall tun?

Kurz nachdem sich der Arbeitsunfall ereignet hat, sollte der Arbeitnehmer von einem Durchgangsarzt untersucht und behandelt werden. In der Regel sind dies Unfallchirurgen oder Orthopäden. Unternehmen verfügen meist über eine Liste mit entsprechenden Ärzten.

Der betroffene Arbeitnehmer sollte seinen Arbeitgeber zeitnah über den Arbeitsunfall unterrichten, sofern dieser noch keine Kenntnis über den Vorfall erlangt hat.

Experten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) raten, jeden noch so kleinen oder scheinbar unbedeutenden Arbeitsunfall, zum Beispiel einen Schnitt in den Finger, dem Arbeitgeber zu melden.

Tipp

Auch vermeintlich harmlose Arbeitsunfälle melden

Entsteht durch die vermeintlich harmlose Erstverletzung ein schlimmerer Folgeschaden und kann der Arbeitnehmer dadurch nicht mehr wie gewohnt arbeiten oder fällt er sogar aus, erlischt unter Umständen der Versicherungsschutz.

Was müssen Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall tun?

Liegt ein Arbeitsunfall vor, müssen Arbeitgeber gemäß § 193 SGB VII dem Unfallversicherungsträger diesen Vorfall sofort anzeigen. Dies gilt dann, wenn der versicherte Arbeitnehmer so verletzt ist, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Für die Meldung hat der Arbeitgeber drei Tage Zeit. In schwerwiegenden Fällen, also bei schweren Verletzungen oder sogar Tod, sollte die Meldung sofort erfolgen.

Es ist außerdem ratsam, jeden kleinen Unfall ins Verbandbuch einzutragen. Im Verbandbuch wird festgehalten, dass beim Arbeitnehmer ein Gesundheitsschaden eingetreten ist (Nachweisfunktion für den Versicherungsträger). Folgende Angaben sollten gemacht werden:

  • Ort und Zeit des Unfalls
  • Name des Verletzten
  • Art der Verletzung
  • Zeitpunkt der Behandlung
  • durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers
  • Name von Zeugen

Nutzen Sie die folgende Tabelle, um entsprechend diesen Vorgaben alle Arbeitsunfälle zu dokumentieren.

Dazu im Management-Handbuch

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