ArbeitszeitWas bedeutet Vollzeit im Arbeitsvertrag?
In vielen Arbeitsverträgen steht nur: Der Arbeitnehmer ist „in Vollzeit“ beschäftigt. Die genaue Arbeitszeit in Stunden ist nicht festgelegt. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer die in §3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegte Regelarbeitszeit von wöchentlich 40 Stunden erbringen muss.
Der Auffassung eines Arbeitgebers, der Mitarbeiter müsse nach der „in-Vollzeit“-Regelung solange arbeiten, wie er zur Erledigung seiner Aufgaben benötigt, folgte das Bundesarbeitsgericht nicht. Leistet der Arbeitnehmer mehr als 40 Stunden, müssen Arbeitgeber die Überstunden gesondert vergüten.
Urteil des BAG vom 25.03.2015
5 AZR 602/13
MDR 2016, 37