BilMoGSind erhebliche Pensionsmehrbelastungen für deutsche Unternehmen vermeidbar?

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) soll das deutsche Handelsrecht auch im Bereich der Pensionsverpflichtungen modernisiert und an die internationalen Rechnungslegungsstandards nach IFRS (International Financial Reporting Standards) angenähert werden. Dies kann erhebliche Pensionsmehrbelastungen für deutsche Unternehmen bedeuten.

Der zentrale Parameter zur Bestimmung der Höhe von Pensionsverpflichtungen ist der sogenannte Rechnungszins, mit dem künftig zu erwartende Pensionsverpflichtungen auf den heutigen Tag diskontiert werden. Nach den IFRS sind dafür Referenzzinsen vorgesehen, die sich in der Praxis an Anleihen mit einer „Double A Bonitätsbewertung“ orientieren (sogenannte AA-Anleihen).

Obwohl der Gesetzgeber ursprünglich diesen Ansatz in seinem Referentenentwurf auch übernahm, sieht der Regierungsentwurf auf Veranlassung der Bundesbank anstelle der AA-Anleihen nunmehr Zinsswaps als Grundlage für den Rechnungszins vor. Diese Referenz ist jedoch der Höhe nach eher mit AAA-Anleihen zu vergleichen und führt zu einem wesentlich niedrigeren Zinssatz. Für die Unternehmen bedeutet das eine deutliche bilanzielle Mehrbelastung – selbst gegenüber den strengen IFRS-Maßstäben –, denn je niedriger der Zins ausfällt, desto höher sind die Verpflichtungen, die das Unternehmen in der Bilanz erfassen muss.

Kurz zusammengefasst lautet es in der Begründung zum Regierungsentwurf, dass eine Zinsstrukturkurve anhand von Zinsswaps einfacher zu ermitteln wäre als auf der Basis von AA-Anleihen, da bei Zinsswaps die Datenlage eindeutiger sei. Unerwähnt bleiben allerdings die Auswirkungen dieses Ansatzes auf die deutsche Wirtschaft.

Der Unterschied zwischen einem nach der Zinsswapkurve und einem nach AA-Anleihen ermittelten Rechnungszins kann historisch belegt auf etwa 0,4 bis 0,6 Prozentpunkte beziffert werden – also 40 bis 60 Basispunkte. Derzeit liegt die Spanne bei über 150 Basispunkten! Unterstellt man eine langfristige Differenz von 50 Basispunkten beträgt die bilanzielle Mehrbelastung in deutschen Einzelabschlüssen und für nach deutschem Handelsrecht bilanzierende multinationale, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen derzeit etwa 30 bis 50 Milliarden Euro, schätzt Alfred-E. Gohdes, Aktuar und Geschäftsführer der Wiesbadener Unternehmensberatung Watson Wyatt Heissmann.

Seit Mitte der 80er Jahre haben sich Aktuare in Deutschland mit der Rechnungszins­findung für Bewertungen nach den internationalen Rechnungslegungs­vorschriften befasst und damit Zinsstrukturkurven ermittelt, die sich an AA-Anleihen orientieren. Sowohl Ersteller von Bilanzen als auch Wirtschaftsprüfer haben diese Ergebnisse akzeptiert.

Das noch im Referentenentwurf ausdrücklich betonte Ziel, nicht nur den Referenzzins grundsätzlich an den international geltenden Bestimmungen anzulehnen, kehrt sich hier ins Gegenteil um. Das ansonsten handwerklich solide erarbeitete BilMoG führt aufgrund des zu niedrigen Referenzzinses zu einer eindeutigen Benachteiligung deutscher Unternehmen sowohl im internationalen als auch im nationalen Vergleich, urteilt Gohdes und plädiert nachdrücklich für eine Rückbesinnung auf den bereits im Referentenentwurf definierten AA-Anleihen-Referenzzins.

[po; Quelle und Grafik; Watson Wyatt; Bild: ©Primabild - Fotolia.com]

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