Business-KniggeGeschäftliche Weihnachtskarten und Geschenke

Tipps für die Pflege geschäftlicher Beziehungen in der Weihnachtszeit.

Weihnachtspost rechtzeitig abschicken

Geschäftliche Weihnachtspost muss bis Mitte Dezember auf den Weg gebracht werden. Ansonsten bleibt dem anderen kaum noch Zeit zur Reaktion beziehungsweise dazu, selbst eine entsprechende Karte zu versenden.

Weihnachtskarten handschriftlich formulieren

Am besten kommt es an, wenn Weihnachtskarten vollständig per Füller handgeschrieben sind. Knigge-tauglich sind jedoch auch vorgedruckte Karten, die handschriftlich unterschrieben und durch persönliche Anrede und Worte ergänzt werden. Der Grüßende ist bei der Wahl des Motivs für die Karte relativ frei: Erlaubt ist, was gefällt und was den anderen nicht in irgendeiner Art und Weise brüskiert.

Im Zweifel auf Massen-E-Mails verzichten

Sollen Weihnachtsgrüße an viele Geschäftspartner versendet werden, kann das auch per E-Mail erfolgen. Der Vorteil: Das Handling ist einfach und der Absender spart sich die Kosten für die Anschaffung der Weihnachtskarten. Allerdings wirkt elektronische Post auch sehr unpersönlich. Bei wichtigen Geschäftspartnern bietet sich daher die klassische Weihnachtskarte an, verbunden mit individuellen Grüßen. Das kommt viel besser an als eine Massen-E-Mail.

Umgang mit Weihnachtsgeschenken

Bei Geschenken im geschäftlichen Umfeld gilt: Nichts überreichen, was man nicht auch selbst jederzeit annehmen kann, ohne in Erklärungsnot zu geraten. Steuerlich gesehen sind betrieblich veranlasste Geschenke an Geschäftsfreunde bis zu einem Gesamtwert von 35 Euro pro Jahr und Empfänger unbedenklich. Bei der Ermittlung der 35-Euro-Grenze müssen aber alle Zuwendungen eines Jahres addiert werden. Wer sicher gehen möchte, sammelt die erhaltenen Präsente der Mitarbeiter ein und verlost diese bei der betrieblichen Weihnachtsfeier im Rahmen einer Tombola. 

Keine Werbegeschenke verschenken

Werbepräsente wie Kugelschreiber, Kalender, Tassen oder Notizbücher, bedruckt mit dem eigenen Firmenlogo, eignen sich nicht als Weihnachtsgeschenk. Dies wirkt plump und suggeriert, dass sich der Absender keine besondere Mühe bei der Auswahl des Geschenks gemacht hat. Das Geschenk sollte entweder zu Beginn des Zusammentreffens mit dem Geschäftspartner oder bei der Verabschiedung überreicht werden. Ein wichtiges Merkmal von Weihnachtsgeschenken ist ihre Neutralität. Gegen eine gute Flasche Wein oder Sekt ist nichts einzuwenden. Für Geschenke aber wie etwa ein Parfüm sollte man den Geschäftspartner und seinen persönlichen Geschmack kennen. Ansonsten ist der Tritt in das berühmte Fettnäpfchen vorprogrammiert. 

Spende für wohltätige Zwecke

Viele Unternehmen verschenken zu Weihnachten nichts. Stattdessen spenden sie für wohltätige Zwecke. Diese Praxis sollte auf der Weihnachtspost für Geschäftspartner entsprechend vermerkt werden. Empfehlenswert ist aber, auch den konkreten Verwendungszwecks der Spende anzugeben, also nicht nur zu erwähnen, dass gespendet wird. So vermeiden Unternehmen den Eindruck, sie hätten sich kostengünstig aus der Affäre gezogen. Wer Geld für soziale Zwecke spendet, kann dies schließlich auch aus Image- beziehungsweise Marketingzwecken kundtun. Diese Geste dürfte dazu beitragen, das Bild in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen.

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