D&O VersicherungVorteile einer persönlichen Absicherung

Bei einer D&O Versicherung ist meist das Unternehmen der Versicherungsnehmer. Doch eine persönliche D&O Versicherung hat einige Vorteile.

Unternehmerisches Handeln kann nicht risikolos sein. Viele Unternehmen stellen daher Geschäftsleitungen, Vorständen, Prokuristen, Aufsichtsräten oder auch Datenschutzbeauftragten D&O Versicherungen (Directors & Officers) zur Verfügung. Diese firmengestellten D&O Versicherungen können im Schadensfall einige Fallstricke haben. Daher bieten immer mehr Versicherer sogenannte „persönliche D&O Versicherungen“ an.

Wofür braucht man eine D&O Versicherung?

Haftung trotz Angestelltenverhältnis? Heutzutage ist das keine Seltenheit mehr. Geschäftsleitungen, Vorstände, Prokuristen, also alle, die ein Unternehmen vertreten, können für Fehler persönlich haftbar gemacht werden. Im Innenverhältnis (zum Beispiel durch die Gesellschaft, Gesellschafter oder den Insolvenzverwalter) als auch im Außenverhältnis (zum Beispiel durch Kunden, Lieferanten, Wettbewerber oder das Finanzamt) lauern Fallstricke, die zur persönlichen Inanspruchnahme führen können.

Auch die sogenannten besonderen Vertreter, zum Beispiel Datenschutzbeauftragte und Compliance-Beauftragte, haben im Unternehmen eine exponierte Stellung und haften mit ihrem Privatvermögen für Fehler bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit.

Organmitglieder, zum Beispiel Vorstände und Geschäftsleitungen, haften sogar gemeinschaftlich für Fehler. Hat ein Unternehmen mehrere Geschäftsführer, kann ein Geschäftsführer für den Fehler eines anderen in die persönliche Haftung genommen werden. Die Analyse des Risikos für die Inanspruchnahme im Schadensfall führt häufig dazu, dass versucht wird, das Risiko über eine Directors & Officers Versicherung, kurz D&O Versicherung abzusichern.

Nutzen einer D&O Versicherung

Die Absicherung der persönlichen Haftungsrisiken durch eine D&O Versicherung hat mehrere Vorteile. Erstens können Entscheidungen getroffen werden, ohne dass ständig das Damoklesschwert der Folge einer Fehlentscheidung über den Köpfen der Betroffenen schwebt. Entscheidungen werden somit nicht unnötig verzögert. Zweitens ist bei einer Inanspruchnahme auch die Abwehr der Schadenersatzforderung versichert. So sind im Falle einer Schadenersatzforderung nicht nur die finanziellen Folgen abgesichert, sondern auch die gerichtliche Zurückweisung einer Inanspruchnahme. Drittens sichert das Unternehmen in einem Vertrag eine Vielzahl von Risiken ab, die eine Haftung im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis nach sich ziehen kann.

Risiken einer firmengestellten D&O Versicherung

Eine D&O Versicherung wird meist durch ein Unternehmen abgeschlossen, um alle Personen in exponierten Stellungen abzusichern. Es sollte allerdings im Einzelfall geprüft werden, ob die firmengestellte D&O Versicherung ausreicht.

Unbekannte Vertragsdetails

Der Versicherungsschutz kann verloren gehen, wenn die versicherte Person unwissentlich gegen die Vertragsbedingungen verstößt. Sind die Bedingungen der D&O Versicherung den versicherten Personen nicht bekannt, verstoßen diese unter Umständen gegen Vertragsverpflichtungen und der Versicherungsschutz ist nicht mehr gegeben.

Schutz nur während der Vertragslaufzeit

Die Absicherung kann ohne Wissen der Versicherten auslaufen. Bei einer D&O Versicherung wird meist das sogenannte „Claims-Made-Prinzip“ angewendet und die Inanspruchnahme muss innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgen. Nach der Kündigung ist der Versicherungsschutz dann nicht mehr gegeben. So kann der Versicherungsschutz entfallen, wenn das Unternehmen den Vertrag kündigt oder wenn die Zahlung der Versicherungsbeiträge ausbleibt. Im Falle einer Insolvenz könnte der Insolvenzverwalter die D&O Versicherung kündigen. Der Anspruchsberechtigte erfährt davon unter Umständen nichts.

Unzureichende Deckungssumme

Auch die verfügbare Deckungssumme kann zu gering sein. Die abgeschlossene Deckungssumme der D&O Versicherung wird unter allen versicherten Personen aufgeteilt. Hatten schon andere Personen im Versicherungsjahr Schadensfälle, ist die Deckung möglicherweise bereits aufgebraucht oder nur noch wenig übrig. Zudem kommt es häufig vor, dass bei einem Schadensfall mehrere Organe gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Gründe für eine persönliche D&O Versicherung

Transparenz

Mit einer persönlichen D&O Versicherung haben Sie selbst jederzeit Zugriff auf den Versicherungsvertrag und auf die Versicherungsbedingungen – auch im Falle einer Insolvenz oder Kündigung.

Individuelle Deckungssumme

Eine persönliche D&O Versicherung bietet immer die volle Deckungssumme, da der versicherte Personenkreis auf den Antragsteller allein begrenzt ist. Die Höhe der Deckungssumme kann individuell festgelegt werden.

Weitere Tätigkeiten

Mit einer persönlichen D&O Versicherung sind auch Aktivitäten in anderen Unternehmen abgedeckt, zum Beispiel Aufsichtsratsmandate. Wer mehrere Tätigkeiten ausübt kann alle Haftungsrisiken mit einer Versicherung abdecken.

Zeitraum der Absicherung

Da die D&O Versicherung üblicherweise nach dem „Claims-Made-Prinzip“ arbeitet und der Versicherungsschutz nur während der Vertragslaufzeit besteht, können Sie mit einer persönlichen D&O Versicherung sicherstellen, dass der Versicherungsschutz besteht, solange Sie es möchten.

Zusätzliche Absicherung durch persönliche D&O

In vielen Fällen ist die Absicherung mit einer persönlichen D&O Versicherung empfehlenswert, auch wenn bereits eine firmengestellte D&O Versicherung besteht. Die gemeinschaftliche Organ-Haftung, also die Haftung für Fehler anderer Mitglieder des Managements, teilt die zur Verfügung stehende Deckungssumme auf. Dabei ist keine gleichmäßige Aufteilung vorgesehen. Die Unternehmenspolice deckt somit anhand der wahrscheinlichen Gesamtkosten der einzelnen Inanspruchnahmen bis die Deckungssumme aufgebraucht ist. Bei einer persönlichen D&O Versicherung ist die Deckungssumme, auch in Ergänzung zur firmengestellten D&O, daher eine Absicherung, die ernsthaft geprüft werden sollte.

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