KostenmanagementSo profitieren Sie vom Energiekostendämpfungsprogramm

Was ist das Energiekostendämpfungsprogramm? Wer profitiert davon? Und wie kann man einen Antrag stellen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema im Überblick. Außerdem: Wie Sie die förderfähigen Kosten ermitteln, am Beispiel erklärt.
Von Redaktion business-wissen.de

Was ist das Energiekostendämpfungsprogramm und was bedeutet es für Unternehmen?

Das sogenannte Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht zeitweise Zuschüsse wegen gestiegener Preise für Erdgas- und Strom. Es soll Unternehmen in Branchen unterstützen, die besonders betroffen sind – wegen eines hohen Energiebedarfs.

Es gibt eine Deckelung der Zuschüsse; sie liegt bei 50 Millionen EUR pro Unternehmen.

Die Grundlage für das Energiekostendämpfungsprogramm ist die Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht wurde. Sie finden die Richtlinie auf der Website des Bundesanzeigers.

Warum gibt es das Energiekostendämpfungsprogramm?

Mit dem Energiekostendämpfungsprogramm werden Unternehmen unterstützt, die wegen der aktuell hohen Energiepreise besonders finanziell belastet sind. Existenzbedrohende Konsequenzen sollen vermieden werden.

Wer kann den Energiekostenzuschuss für Unternehmen beantragen?

Den Antrag auf einen Energiekostenzuschuss dürfen alle Unternehmen stellen, die nachweislich in einem energieintensiven Wirtschaftszweig tätig sind. Dazu gehören unter anderem:

  • mineralölverarbeitende Unternehmen
  • Unternehmen in der Metallindustrie
  • Betriebe in der Chemieindustrie
  • Unternehmen, die Glas, Keramin, Papier oder Pappe verarbeiten

Alle rechtlich selbstständigen Einheiten, die Ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben, sind antragsberechtigt. Die Berechtigung besteht unabhängig von der Rechtsform.

Für welchen Zeitraum gibt es den Energiekostenzuschuss?

Anträge können bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden. Sofern Unterlagen fehlen, können diese in den Phasen 2 und 3 nachgereicht werden. Die Zuschüsse werden für die Energiekosten im Zeitraum Februar bis Dezember 2022 in drei Stufen ausgezahlt. Welche Förderstufe gilt, hängt ab von:

  • Branche
  • Zuschussquote
  • Maximalbeträge
  • (ggf.) Betriebsverlust

Welche Förderstufen gibt es?

Bei allen drei Förderstufen gilt: Es muss sich um ein energieintensives Unternehmen handeln.

Förderstufe 1

Der Betrieb muss einer Wirtschaftsbranche nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz, und Energiebeihilfen 2022 (Anlage A) zugeordnet werden können. Dazu gehören rund 130 verschiedene Branchen, darunter etwa Unternehmen aus den Bereichen:

  • Fischverarbeitung
  • Herstellung von Teigwaren
  • Herstellung von Futtermitteln
  • Herstellung von Tapeten
  • Stahlgießereien
  • Eisengießereien

Förderstufe 2

Das Unternehmen muss einen Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat aufweisen und ebenfalls einer der in den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz, und Energiebeihilfen 2022 (Anlage A) genannten Branchen angehören.

Förderstufe 3

Das Unternehmen muss einem Wirtschaftszweig laut Anhang des EU-Krisenrahmens (Anlage B) angehören. Zu diesem Bereich gehören rund 23 verschiedene Branchen und diverse Teilsektoren des Industriegassektors. Einige Branchen der Förderstufe 3 sind:

  • Erzeuger und Bearbeiter von Blei, Zink und Zinn
  • Hersteller von Zellstoff
  • Hersteller von Chemiefasern
  • Hersteller von Flachglas und Hohlglas

Zur Förderstufe 3 gehört nur, wer einen Betriebsverlust im jeweiligen Fördermonat erlitten hat.

Wie beantragt man den Energiekostenzuschuss im Rahmen des Energiekostendämpfungsprogramms?

Sie können den Antrag ausschließlich elektronisch über das Online-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Danach beginnt ein Prozess:

  • materielle Ausschlussfristen (31.12.2022, 31.05.2023, 29.02.2024)
  • Registrierung im Portal und Einreichung des Antrags
  • Vorlage aller erforderlicher Unterlagen
  • Nach Prüfung der Unterlagen: Abschlag und Vorschuss von 80 Prozent des Gesamtzuschusses (Phase 1); Schlussabrechnung und 100 Prozent Zuschuss (Phase 2)
  • Schlussrechnung, auf die eine Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse folgen kann (Phase 3)

Was müssen Unternehmen beachten?

Es gelten besondere Zuschussvoraussetzungen:

Keine extensive Steuervermeidung

Die Geschäftsleitung muss schriftlich erklären, dass ihr Unternehmen keine extensive Steuervermeidung betreibt und keine Steueroasen nutzt. Hierbei beachten Sie die „Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke“ – auch Steueroasenliste. Sie finden das Dokument auf der entsprechenden Seite des Bundesfinanzministeriums.

Geschäftsführung verzichtet auf Erhöhung der Vergütung

Alle Mitglieder der Geschäftsleitung müssen auf eine Erhöhung der Vergütung inklusive sämtlicher möglicher Vergütungskomponenten verzichten. Sie müssen vollständig für das gesamte Geschäftsjahr verzichten.

Abgabe einer Effizienzerklärung

Das Unternehmen muss ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder DIN EN ISO 50005 betreiben und dies schriftlich erklären.

Ansonsten muss sich das Unternehmen bereit erklären, Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz umzusetzen. Die Kosten dafür müssen sich innerhalb der ersten drei Jahre amortisieren.

Energiekostendämpfungsprogramm: Wie hoch sind die Zuschüsse?

Die Zuschüsse werden zu den sogenannten förderfähigen Kosten bezahlt. Sie werden monatlich anhand einer Zuschussquote berechnet.

Bei der Berechnung der förderfähigen Kosten gelten die folgenden Regeln:

  • Die Kosten für Erdgas und Strom werden getrennt berechnet.
  • Jeder Fördermonat wird einzeln berechnet.
  • Es werden nur selbst verbrauchte Mengen berücksichtigt.
  • Wird Erdgas uns Strom selbst erzeugt, darf der entsprechende Verbrauch nicht berücksichtigt werden.
  • Die Kosten müssen an deutschen Betriebsstätten angefallen sein.
  • Nur der Arbeitspreis wird berücksichtigt. Ausschlaggebend sind die Preise aus dem jeweiligen Fördermonat.

So berechnen Sie förderfähige Kosten (Strom)

Durchschnittlichen Arbeitspreis berechnen

  1. Addieren Sie die Strombezugsmenge des Monats X aus dem Vorjahr aller Standorte.
  2. Berechnen Sie die Mengengewichtung für jeden Standort: Multiplizieren Sie die Strombezugsmenge (in kWh) mit dem durchschnittlichen Arbeitspreis für Strom (in Cent pro kWh).
  3. Addieren Sie die Mengengewichtungen aller Standorte.
  4. Dividieren Sie die gesamte Mengengewichtung durch die gesamte Strombezugsmenge.

Das Ergebnis ist der durchschnittliche Arbeitspreis für den Monat X aus dem Vorjahr.

Durchschnittlichen Arbeitspreis für den jeweiligen Fördermonat berechnen

Hier gehen Sie genau wie oben vor. Sie setzen die (nun höheren) Preise und Mengen des Fördermonats ein, um den durchschnittlichen Arbeitspreis des Fördermonats X zu berechnen.

Preisdifferenz berechnen

Jetzt berechnen Sie, ob die Voraussetzungen für eine Förderung im Sinne des Energiekostendämpfungsprogramms erfüllt sind:

  1. Multiplizieren Sie den berechneten durchschnittlichen Arbeitspreis für Strom für Monat X aus dem Vorjahr mit dem Faktor 2.
  2. Subtrahieren Sie das Ergebnis vom berechneten durchschnittlichen Arbeitspreis des Fördermonats.

Das Ergebnis ist die Preisdifferenz. Sie muss größer als 0 sein, damit Sie einen Energiekostenzuschuss für Ihr Unternehmen beantragen können.

Förderfähige Kosten berechnen und einfordern

Sie berechnen die förderfähigen Kosten:

  • Multiplizieren Sie die ermittelte Preisdifferenz mit der verbrauchten Strommenge im Fördermonat.
  • Legen Sie die Rechnungen und Bestätigungen über die bezogenen Mengen vor.

Beispiel: Förderfähige Kosten berechnen

Zur Veranschaulichung berechnen wir die förderfähigen Kosten anhand eines Beispiels. Alle Zahlen sind fiktiv; als Anleitung dient die Erklärung aus dem vorangegangenen Abschnitt.

Durchschnittlichen Arbeitspreis für März 2021 berechnen

Ihr Unternehmen hat Niederlassungen an zwei Standorten. Dort wurden im März 2021 am Standort A 5.000.000 kWh zum durchschnittlichen Arbeitspreis von 8 Cent pro kWh und am Standort B 15.000.000 kWh zum durchschnittlichen Arbeitspreis von 6 Cent pro kWh verbraucht.

Sie berechnen die gesamte Stromerzeugungsmenge:

5.000.000 kWh + 15.000.000 kWh = 20.000.000 kWh

Sie berechnen die Mengengewichtung von Standort A:

5.000.000 kWh x 8 ct/kWh = 40.000.000 ct

Sie berechnen die Mengengewichtung von Standort B:

15.000.000 kWh x 6 ct/kWh = 90.000.000 ct

Sie berechnen die gesamte Mengengewichtung:

40.000.000 ct + 90.000.000 ct = 130.000.000 ct

Sie berechnen den durchschnittlichen Arbeitspreis für März 2021:

130.000.000 ct/20.000.000 kWh = 6,5 ct/kWh

Durchschnittlichen Arbeitspreis für März 2022 berechnen

Sie gehen genauso vor, wie bei der Berechnung für das Vorjahr. Weil der Arbeitspreis deutlich teurer ist und Ihre Standorte ungefähr die gleiche Menge an Strom verbrauchen, erhalten beispielsweise einen höheren durchschnittlichen Arbeitspreis von 13,5 ct.

Preisdifferenz für März 2021 und März 2022 berechnen

13,5 ct - 6,5 ct x 2 = 0,5 ct

Die Voraussetzungen für einen Zuschuss sind erfüllt, da das Ergebnis positiv ist.

Förderfähige Kosten berechnen

Ausgehend von einem Verbrauch von 19.000.000 kWh im März 2022:

0,5 ct/kWh x 19.000.000 kWh = 9.500.000 ct

Die förderfähigen Kosten im Beispiel betragen 95.000 EUR und werden im Rahmen des Energiekostendämpfungsprogramms berücksichtigt.

Dazu im Management-Handbuch

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