EntscheidungMit welcher Unternehmensform an den Start?

Neben GmbH und Limited wird es künftig noch eine ähnliche Möglichkeit der Unternehmensform geben: die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Bevor sich Unternehmensgründer für eine Form entscheiden, sollten sie sich im Voraus gut informieren, welche am geeignetsten ist.

Voraussichtlich ab November 2008 haben Unternehmer in Deutschland mehr denn je die Qual der Wahl, wenn es um die geeignete Rechtsform für eine neu zu gründende Firma geht. Der jetzt novellierten, das heißt etwas Bürokratie verringerten und damit für den internationalen Wettbewerb besser aufgestellten GmbH, wird im Spätherbst gegen Kritik von Rechtsexperten eine Art Mini-GmbH, die "Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt" zur Seite gestellt.

Das Wort "haftungsbeschränkt" gehört dabei unauslöschlich und unabkürzbar zur Firmierung dieses neuen Unternehmensmodells. Das Angebot für kapitallose Gründer zielt wirtschaftspolitisch darauf ab, der auf dem deutschen Markt mit weit über 50.000 Gründungen inzwischen ernsthaften Konkurrenz durch die britische Private Limited Company (Ltd.) Paroli zu bieten. Björn Achtruth, Rechtsanwalt und Diplom-Kaufmann, meint: 

"Die Limited ist in der deutschen Geschäftspraxis weitaus einfacher zu handhaben, als das immer wieder behauptet wird. Gegenüber der GmbH und deren Light-Variante UG haftungsbeschränkt hat die Limited nach wie vor entscheidende Vorteile: Online-Gründung, wenig Bürokratie, kein Notarzwang, vor allem eine unerreichte internationale Reputation. Die oft als bedrohlich dargestellte Rechenschaftspflicht in England übernehmen gute Dienstleister selbstverständlich auch komplett."

Egal ob GmbH, UG haftungsbeschränkt oder Ltd. – mit der Auswahl der für den jeweiligen Geschäftszweck geeigneten Firmierung legt der Unternehmer einen entscheidenden Grundstein für seinen Erfolg. Die Wahl der künftigen Rechtsform will daher gut überlegt sein. Damit es nach der Wahl sofort losgehen kann, helfen Experten weiter. Beispielsweise die auf diesem Gebiet spezialisierte FORATIS AG in Bonn (www.foratis.com), Marktführer im Bereich Gesellschaftsgründungen, stellt für jeden Geschäftszweck die gewünschte Rechtsform zur Verfügung (neben GmbH, GmbH & Co. KG und AG auch ein Dutzend Rechtsformen aus der Schweiz, Österreich, Spanien, Luxemburg, England, Malta, den Kanarischen Inseln und Zypern etc.).

Die Eignung der neuen UG haftungsbeschränkt im Vergleich zur englischen Ltd. – beides zum Beispiel mögliche Unternehmensmodelle für kapitalschwache Start-ups – lässt sich an Hand des konkreten Vorhabens am besten darstellen. Bei Foratis sieht man neben Vorteilen wie der konsequenten Anwendung deutschen Rechts auch Nachteile. Vorstand Dr. Christian Rollmann macht das an vier Punkten fest:

"Erstens ist nach wie vor von einer Nachhaftung bis zu 10.000 Euro des Unternehmers die Rede. Zudem bleibt der zeitraubende Gang zum Notar obligatorisch; drittens handelt es sich um eine völlig unbekannte Rechtsform, die im internationalen Geschäft erst gänzlich neu etabliert werden muss."

Auch unter Marketinggesichtspunkten sei den Deutschen mit der Kombination der Wortbestandteile „Unternehmer“ und „beschränkt“ jedenfalls kein großer Wurf gelungen, so Rollmann weiter.

"Die Mini-GmbH hat ein ganz anderes Problem: So lange das Stammkapital nicht auf 25.000 Euro aufgestockt ist, muss die Firma in ihrem Namen auf die Beschränkung hinweisen. Das sieht merkwürdig aus." [Quelle: Wirtschaftsmagazin „Berlin maximal“]

Insoweit sei es schon erstaunlich, dass sich der deutsche Gesetzgeber in Zeiten gewollt zunehmender Internationalisierung und Vereinheitlichung mit dem neuen Konstrukt, das der Ltd. kaum "das Wasser reichen kann", nun doch noch einen Alleingang in Sachen Gesellschaftsrecht zutraue, führt Rollmann weiter aus. Und schließlich seien viertens die häufig genannten Notarkosten von nur 20 Euro wohl "eher fiktiv". Sei doch die dafür erhältliche Standardsatzung schon bei mehr als einem Gesellschafter oder Geschäftsführer ungeeignet und enthalte weder den konkreten Geschäftszweck noch Regelungen für Streit- und andere Fälle.

Was sollten Firmengründer bzw. Geschäftsführer bestehender Unternehmen mit Ausgründungsabsichten nun im Vorfeld der Entscheidung für GmbH, UG bzw. Ltd. wissen? Nachfolgende Tabelle bietet einen Vergleich:

Beschränkte Haftung: Kapitalgesellschaften im Vergleich ausgewählter Kriterien

[po; Quelle und Bild: Foratis]

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