ErbschaftssteuerSteuerreform zwingt zu umfassender Nachfolgeplanung

Die Neuordnung der Erbschaftssteuer kann für viele Unternehmer zu einem bösen Erwachen führen. Die Begünstigung des Betriebsvermögens bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer erfolgt nur unter harten Auflagen. Ohne eine umfassende Nachfolgeplanung kann es so zu erheblichen Steuernachforderungen kommen.

Nach dem geplanten Gesetz zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird eine Steuerbegünstigung unter anderem nur dann gewährt, wenn das Betriebsvermögen über 15 Jahre von den Firmenerben fortgeführt wird. Eine Betriebsveräußerung oder -aufgabe sowie Veräußerungen oder Entnahmen wesentlicher Betriebsgrundlagen in dieser sogenannten Behaltensfrist führen zum vollständigen Wegfall der Steuerbegünstigung.

Dies kann bei mittelständischen Unternehmen schnell zu einer Steuernachforderung in Millionenhöhe führen. Ein Beispiel: Überträgt ein Unternehmer nach der neuen Regelung sein Unternehmen im nächsten Jahr an seine Kinder, sind größere Veränderungen im Unternehmen und Veräußerungen bis ins Jahr 2024 nur unter sehr engen Bedingungen möglich. Claus-Henning Tillner, dessen Unternehmen Dr. Tillner & Cie. sich auf die Beratung bei Unternehmensnachfolgen spezialisiert hat, sagt:

"Ein in der heutigen Wirtschaftswelt ungemein langer Zeitraum. Über jeder Nachfolge schwebt daher ein 15 Jahre währendes Damoklesschwert."

Bei Familienunternehmen ist zudem nicht auszuschließen, dass sich im zeitlichen Abstand von einigen Jahren mehrere Gesellschafter aus dem Betrieb zurückziehen. Die Behaltensfrist und die begleitenden Restriktionen verlängern sich hierdurch deutlich. Die Auswirkungen sind auch deshalb so schwerwiegend, weil die Steuerbegünstigung vollständig entfallen soll, unabhängig davon, ob sich der Verstoß gegen die Auflagen kurz vor Ablauf oder noch im ersten Jahr der 15-jährigen Frist ereignet.

Folgen für Kreditvergabe

Doch auch Kreditgeber werden die sich aus einer möglichen Nachversteuerung resultierenden Risiken bei ihren Vergabeentscheidungen berücksichtigen. Kredite werden nur noch mit entsprechenden Risikoaufschlägen gewährt. Schon heute führt bei mittelständischen Unternehmern die derzeit noch geltende Behaltensfrist von fünf Jahren zu erheblichen Einschränkungen ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Durch die zukünftige 15-Jahresfrist werden jedoch notwendige Umstrukturierungen beziehungsweise Neuausrichtungen noch weiter erschwert oder im Einzelfall nahezu unmöglich gemacht. Tillner erklärt, Unternehmer müssten aber auch heute schon bei der Regelung der Unternehmensnachfolge große strategische Weitsicht beweisen.

Wollen Unternehmer das Risiko einer Steuernachzahlung reduzieren, sind bei der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge die Fragen nach der Zukunft des Unternehmens und den sich daraus ergebenden Veränderungen von überragender Bedeutung. Tillner meint:

"Unternehmer müssen sich die Fragen stellen: Wie verändern sich ihre Märkte? Welche Produkte und Dienstleistungen werden zukünftig gefragt sein? Wie wollen sie hierauf mit dem Unternehmen reagieren? Erst dann lässt sich auch die Frage beantworten, wer die nötige fachliche und persönliche Qualifikation für die zukünftige Führung des Unternehmens besitzt."

Scheitert die Unternehmensnachfolge und wird das Unternehmen letztendlich innerhalb der gesetzlichen Behaltensfrist verkauft, so greift der Staat gleich doppelt zu. Neben der Besteuerung des Verkaufspreises ist zusätzlich die volle Erbschaftssteuer beziehungsweise Schenkungssteuer fällig. Führt im schlimmsten Fall ein Nachkomme des Unternehmers die Firma in die Insolvenz, haftet noch nach vielen Jahren neben dem Junior auch der ausgeschiedene Senior für die Steuernachforderung.

[po; Quelle: RELEASE-NET; Bild: Fotolia.com]

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