Europa-GmbHEuropäische Privatgesellschaft stößt bei Unternehmen auf großes Interesse

Ab Mitte 2010 sollen international aufgestellte mittelständische Unternehmen und Konzerne mit Tochtergesellschaften im EU-Ausland eine europäische Privatgesellschaft (EPG) gründen können. 60 Prozent der deutschen Unternehmen können sich vorstellen, ihre Tochtergesellschaften in der Rechtsform der sogenannten Europa-GmbH zu führen. Im europäischen Ausland liegt dieser Anteil sogar noch etwas höher.

Die Europäische Kommission hat am 25. Juni 2008 einen Statutsentwurf für die Europäische Privatgesellschaft (EPG) veröffentlicht. Am 10. März 2009 hat das Europäische Parlament den Vorschlag in geänderter Fassung befürwortet.

Erste Trends, wie die europäische Privatgesellschaft, auch Societas Privata Europaea (SPE) genannt, ankommt, ermittelt KPMG in einer Umfrage unter mittelständischen Einzelunternehmen und Konzernen in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Demnach können sich 60 Prozent der deutschen Unternehmen vorstellen, ihre Tochtergesellschaften in der Rechtsform der EPG zu führen. Im europäischen Ausland liegt dieser Anteil sogar noch etwas höher (66 Prozent). Professor Peter Hommelhoff, Partner bei KPMG in Frankfurt, erklärt:

"Die Umfragetrends unterstreichen, dass die europäische Wirtschaft eine einheitliche Rechtsform insbesondere für mittelständische Gesellschaften will. Durch die EPG lassen sich vor allem die laufenden Kosten für Verwaltung und Rechtsberatung in europaweit agierenden Gruppen erheblich senken, aber auch die Gründungskosten für Unternehmen. Das macht die EPG gerade mit Blick auf die derzeitige Wirtschaftskrise, die zu erheblichen Einsparungen zwingt, zu einer modernen und kostengünstigen Rechtsform mit Zukunft."

Kostenersparnis und Flexibilität stehen im Vordergrund

Die Frage nach den erwarteten Vorteilen zeigt, dass sowohl für deutsche als auch für andere EU-Unternehmen folgende Aspekte besonders wichtig sind:

  • Kosteneinsparungen,
  • eine flexible Ausgestaltung der Binnenverfassung der Unternehmen, das heißt der Unternehmensorganisation / Corporate Governance,
  • die Vereinheitlichung der Binnenverfassung von Tochtergesellschaften in verschiedenen EU-Ländern,
  • vereinfachte Gründungsverfahren sowie
  • einfachere grenzüberschreitende Restrukturierungen.

Laut KPMG-Partner Georg Lanfermann sehen die befragten Unternehmen das größte Einsparpotenzial bei den laufenden Verwaltungskosten, die durch die jeweils verwandte Rechtsform entstehen. Insgesamt erscheine der Mehrzahl der Unternehmen ein Wechsel zur EPG bereits ab einer zehnprozentigen Reduzierung der Verwaltungskosten mit der neuen Rechtsform sinnvoll. Eine Entlastung bei einmaligen Kosten wie zum Beispiel Gründungskosten sei trotz des Wunsches nach vereinfachten Gründungsverfahren von geringerer Relevanz.

Unternehmen wollen Rechtssicherheit

Hinsichtlich möglicher Hürden für eine Wahl der EPG nennen die Befragten die mangelnde Rechtssicherheit. Diese Trendaussage wird unterstützt durch die Tatsache, dass nahezu kein Interesse an der Verwendung nationaler GmbH-Rechtsformen anderer EU-Staaten besteht. Deutlich fällt auch die Forderung der befragten Unternehmen nach verlässlichen Regelungen zum Cash-Pooling aus, ein Aspekt, der in der öffentlichen Diskussion um die EPG bisher nicht ausdrücklich thematisiert wurde.

Aus KPMG-Sicht bietet gerade die EPG die notwendige Rechtssicherheit. Als EU-Gemeinschaftsrecht unterliegt das EPG-Recht der einheitlichen Auslegung letztlich durch den Europäischen Gerichtshof. Peter Hommelhoff:

"Das gewährleistet ein hohes Maß an Rechtssicherheit, wie es die Unternehmen fordern."

Beim vor allem in Deutschland stark diskutierten Aspekt der Mitbestimmung sehen die Unternehmen keinen Harmonisierungsbedarf. Hommelhoff:

"Wir appellieren daher, die neue Rechtsform der EPG an diesem Punkt nicht scheitern zu lassen oder auch nur zu verzögern. Das Europäische Parlament bemüht sich nachdrücklich um eine Lösung. Wir sind fest davon überzeugt, dass die EPG - umgesetzt im Interesse der Unternehmen - schneller Akzeptanz finden wird als die 2004 eingeführte Europäische Aktiengesellschaft. Die damaligen Verhandlungen über die sogenannte Europa-AG (SE) waren zäh, sodass diese Rechtsform sich nur langsam durchsetzte. Bei der EPG läuft es offenbar anders."

Zur Umfrage

Die Umfrage ist Teil einer umfassenden Studie zur Attraktivität der Europäischen Privatgesellschaft für die Wirtschaft. Die Befragung deckt Industrieunternehmen, aber auch Banken und Versicherer ab, wobei ein Schwerpunkt bei Unternehmenseinheiten mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern liegt.

[po; Quelle: KPMG; Bild: ©Volodymyr Vasylkiv - Fotolia.com ]

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