Geringwertige WirtschaftsgüterWorauf Unternehmen zum Ende des Geschäftsjahres achten sollten
Nach der Definition sind geringwertige Wirtschaftsgütern (GWG) bewegliche Gegenstände des betrieblichen Anlagevermögens, die bestimmte Anschaffungskosten nicht übersteigen und die selbstständig – also ohne weitere Geräte oder Hilfsmittel – nutzungsfähig sind. Die unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten von Unternehmen resultieren aus dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz). Die folgende Tabelle zeigt die Varianten, die es seit Anfang des Jahres gibt:
Anschaffungskosten netto | Steuerliche Behandlung |
≤ 150 Euro | 1. Variante: Abschreibung linear oder degressiv 2. Variante: Sofortiger Abzug |
> 150 Euro und ≤ 410 Euro | 1. Variante: siehe oben 2. Variante: siehe oben 3. Variante: Erfassung in Sammelposten und lineare Abschreibung auf 5 Jahre |
> 410 Euro und ≤ 1.000 Euro | 1. Variante: siehe oben 3. Variante: siehe oben |
Hinweis
Das ausführliche Schreiben des Bundesfinanzministeriums können Sie hier herunterladen.
Tipps für den steuerlichen Umgang mit GWG für 2010
Abhängig vom Wert einer Investition raten Steuer-Experten Unternehmern, folgende Möglichkeiten zu bedenken, die sich aus dem Kauf bestimmter und steuerrechtlich definierter Gegenstände ergeben und die den Gewinn am Ende des Geschäftsjahres beeinflussen:
- Um in den vollen Genuss einer sofort absetzbaren Betriebsausgabe zu kommen, sollten Unternehmer GWG kaufen, deren Nettokaufpreise jeweils bei maximal 410 Euro liegen.
- Bei Investitionen mit langer Nutzungsdauer, deren Kaufpreise zwischen 150 Euro und 1.000 Euro liegen und wovon die meisten über 410 Euro netto kosten, sollten Unternehmen auf die Sammelpostenmethode setzen.
- Bei Investitionen mit kurzer Nutzungsdauer hingegen (unter drei Jahre) und bei Kaufpreisen zwischen 150 Euro und 1.000 Euro, wobei die meisten Einzelinvestitionen über 410 Euro netto liegen, sollten Unternehmen auf die reguläre Abschreibungsmethode setzen.
- Beim Kauf einzelner Anlagegüter besteht die Möglichkeit, im Gegensatz zum Gesamtpreis die einzelnen Kaufpreise individuell und Steuer sparend festzulegen.