GmbHWann Unternehmensgründer keine Vorsteuer abziehen dürfen

Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer.

Der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH ist grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er für eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit Anschaffungen tätigt oder Beratungsleistungen in Anspruch nimmt.

Ein Gesellschafter kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 11.11.2015
V R 8/15
DStR 2016, 674
DB 2016, 689

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