Homeoffice im SommerTrotz Hitze konzentriert arbeiten

Nach dem Corona-Jahr werden wahrscheinlich weiterhin viele Beschäftigte im Homeoffice arbeiten. Gleichzeitig gibt es immer mehr Hitzetage und tropische Nächte. Tipps für das Arbeiten zu Hause bei hohen Temperaturen.
Von Dr. Catharina Stahn

Im Büro oder im Betrieb sorgt der Arbeitgeber für ein angenehmes Raumklima und die korrekte Beleuchtung. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Doch was ist zu Hause? Hier ist vor allem die Eigenverantwortung der Beschäftigten gefragt.

Tipps für das Arbeiten bei Hitze

Die Klimaanlage fehlt, die Sonne scheint und Balkon und Garten locken. Um auch im Sommer fit und konzentriert im Homeoffice arbeiten zu können, sollten Sie die folgenden Tipps beachten:

  • Bleiben Sie nach Möglichkeit im Haus. Heruntergelassene Jalousien und Rollläden sorgen für Kühle. Öffnen Sie nur die nicht zur Sonne zugewandten Fensterläden, um genügend Tageslicht zu haben. Dies können Sie zusätzlich mit künstlicher Beleuchtung unterstützen.
  • Trinken Sie über den Tag verteilt zwei bis drei Liter mindestens – an besonders heißen Tagen tun lauwarme Kräutertees oder auch Leitungswasser den besten Dienst.
  • Um den Kreislauf wieder in Schwung zu bringen, halten Sie Ihre Unterarme unter fließend kaltes Wasser oder legen Sie ein kaltes Tuch in den Nacken oder auf die Stirn.
  • Auch wenn es Sie nach draußen zieht: Draußen ist es in der Regel wärmer, das helle Licht vermindert die Kontraste auf dem Bildschirm und strengt die Augen an. Zudem stören Ablenkungen durch Nachbarn oder spielende Kinder die Konzentration.
  • Nutzen Sie lieber häufigere Pausen für einen Ausflug in den Park oder in den heimischen Garten. Das Spazierengehen sorgt für einen Ausgleich zur hauptsächlich sitzenden Tätigkeit.
  • Achten Sie auch zu Hause darauf, mit dem Notebook am Tisch und nicht auf der Couch zu arbeiten, damit Sie nicht über Stunden in einer nicht-ergonomischen Position verharren.
  • Sitzen Sie nicht mit dem Blick zum Fenster oder mit einem Fenster im Rücken, um Blendungen zu vermeiden. Seitlich einfallendes Licht ist günstiger.
  • Nutzen Sie auch zu Hause jede Möglichkeit zur Bewegung oder zur Änderung Ihrer Körperhaltung: Stehen Sie zwischendurch auf und bewegen Sie sich etwas, zum Beispiel beim Telefonieren mit einem Headset. Achten Sie darauf, dass keine Kabel und Verlängerungsschnüre in Laufwegen liegen.
  • Laute Haushaltsgeräte (mehr als 70 dB(A)), wie zum Beispiel Waschmaschinen, sollten Sie nicht im selben Raum betreiben, wenn Sie konzentriert arbeiten müssen.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Führungskraft ab, wie Sie Ihre Arbeitszeiten den Temperaturen anpassen können, indem Sie früh am Morgen oder spät am Abend arbeiten: Da bleibt der Kopf kühler.
  • Sofern es dem Infektionsschutzgesetz nicht zuwiderläuft (es dürfen nicht zu viele Personen vor Ort sein), können Beschäftigte auch in das kühlere Büro zurückkehren. Auch hier gilt es, sich mit dem oder der Vorgesetzten und den Kolleginnen und Kollegen abzustimmen.

Was sagt der gesetzliche Arbeitsschutz zu hohen Temperaturen?

Technische Regeln konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung, sind allerdings rechtlich nicht bindend. So kann sich das Arbeiten bei Temperaturen über 26 °C unter Umständen gesundheitsgefährdend auswirken. Das trifft zum Beispiel bei schwerer körperlicher Arbeit zu oder für gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte wie Ältere, Schwangere und stillende Mütter. In diesen Fällen brauchen Sie eine angepasste Gefährdungsbeurteilung, um über weitere Maßnahmen zu entscheiden.

Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten zum Thema Raumtemperatur (ASR A3.5) sollte es in Arbeitsräumen nicht wärmer als 26 °C sein. So sollte der Arbeitgeber bei einer Lufttemperatur im Raum von über 30 °C wirksame Maßnahmen ergreifen. Maßnahmen können sein:

  • Steuerung des Sonnenschutzes: Zum Beispiel werden Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen gehalten.
  • Steuerung der Lüftungseinrichtungen, zum Beispiel durch Nachtauskühlung.
  • Verringern der inneren thermischen Lasten, indem elektrische Geräte nur bei Bedarf betrieben werden.
  • Der Arbeitgeber verweist auf das Lüften in den frühen Morgenstunden.
  • Der Arbeitgeber stellt geeignete Getränke zur Verfügung.

Homeoffice ist kein Telearbeitsplatz

Die Arbeitsstättenverordnung gilt im Unternehmen und für Telearbeitsplätze, also für einen fest eingerichteten Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld mit entsprechend vertraglicher Regelung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Dieser Arbeitsplatz wird als Telearbeitsplatz bezeichnet. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass dieser Arbeitsplatz zu Hause die gleichen gesetzlichen Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze erfüllt wie der Arbeitsplatz im Betrieb.

Homeoffice dagegen wird häufig als eine Form mobiler Arbeit betrachtet. Hier gilt die Arbeitsstättenverordnung nicht. Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz jedoch greifen selbstverständlich auch beim Homeoffice.

Fazit: Es braucht die Eigenverantwortung der Beschäftigten

Beschäftigte, die im Homeoffice oder an Telearbeitsplätzen arbeiten, sind verstärkt gefordert, eigenverantwortlich für sicheres und gesundes Arbeiten zu sorgen. Dazu zählt, sich vor zu großer Sonneneinstrahlung und Hitze zu schützen und aktiv auf die Führungskraft zugehen, wenn sich Fragen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergeben.

Grundsätzlich gilt: Es besteht weder ein Anrecht auf „Hitzefrei“ noch auf entsprechende Maßnahmen zur Regulierung der Raumtemperatur.

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