Hund im BüroDas sollten Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter beachten
Hunde im Büro sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Burnout schützen und die Kosten fürs Recruiting senken. Was gilt es zu beachten, wenn der Vierbeiner mit ins Büro soll?
Welche rechtlichen Regelungen gibt es in Bezug auf Hunde im Büro zu beachten?
Derzeit gibt es keinen gesetzlichen oder tarifrechtlichen Anspruch, einen Hund mit ins Büro zu bringen. Die Entscheidung dafür liegt komplett beim Arbeitgeber. Gemäß § 618 BGB müssen Arbeitgeber alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit schützen. Gleichzeitig sind Arbeitgeber nach § 84 SGB IX auch gesetzlich verpflichtet, chronischen Erkrankungen vorzubeugen. Nach § 5 ArbSchG sind psychische Belastungen dabei explizit einbezogen. Für konkretere rechtliche Fragen sollte aber ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden.
Wie überzeugt man die Chefin oder den Chef vom Hund im Büro?
Man muss die Vorstellungen, Sorgen, Fragen und den gesetzlichen Auftrag des Arbeitgebers verstehen und darauf Antworten haben. Der Arbeitgeber befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen dem wirtschaftlichen Wohl des Unternehmens und dem Wohl seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier muss er eine gesunde und sichere Balance für alle Interessen finden.
Mögliche Herangehensweisen, um den Arbeitgeber von einem Hund im Büro zu überzeugen, können sein:
- Fakten zu den Vorteilen des Hundes im Büro sammeln.
- Mögliche Fragen und Sorgen des Arbeitgebers antizipieren und nachprüfbare Antworten vorbereiten.
- Sorgen und Hoffnungen der Kolleginnen und Kollegen erfragen, verstehen und gemeinsam Lösungen erarbeiten.
- Entscheidungsbeteiligte, wie etwa Betriebsrat oder Gesundheitsbeauftragte zu den Vorteilen eines Bürohundes briefen und vorbereitend einbinden.
- Gespräch mit dem Chef oder der Chefin suchen.
Wichtig: Ein Bürohund kann und wird niemals die Lösung aller dargestellten Probleme sein. Unter adäquaten Bedingungen kann er allerdings chronischen Stress unterbrechen oder verhindern – eine der Hauptursachen für ein Burnout.
Worauf muss man achten, damit sich der Hund im Büro wohl fühlt?
Ein Bürohund ist nicht Mittel zum Zweck, sondern ein weiteres Teammitglied. Er muss sich sicher fühlen und der Kompetenz des Menschen vertrauen. Seinen seelischen und körperlichen Bedürfnissen muss vor, während und nach der Bürozeit entsprochen werden. Er muss einen Rückzugsort haben, an dem er ungestört schlafen und dösen kann. Er darf keinen Emissionen, Hitze oder Kälte ausgesetzt sein.
Wann eignet sich ein Hund als Bürohund?
Der Hund sollte nicht als separate Einheit betrachtet werden, sondern immer in Verbindung mit einem Menschen. Wichtige Voraussetzungen für das Team Mensch/Hund: Beide müssen sich vertrauen und miteinander kommunizieren können.
Insgesamt sollte der Hund in sich ruhen und gelassen reagieren. Er sollte kein ausgeprägtes Territorialverhalten gegenüber Menschen oder anderen Hunden zeigen und nicht gelernt haben, ständig durch den Menschen „bespielt“ zu werden.
Wie erkennt man Stress beim Bürohund?
Grundsätzlich sind wir Menschen verantwortlich für eine möglichst stressfreie Umgebung für den Hund. Wenn unser Hund Stress empfindet, unabhängig von seinem Aufenthaltsort, sendet er bestimmte Signale:
- Rastlosigkeit
- Überreaktion auf Ereignisse, zum Beispiel auf Klingeln an der Tür
- Einsatz von Beschwichtigungssignalen
- Übertriebene Körperpflege, wie etwa ständiges Lecken, Beißen oder Kratzen
- Dinge zerbeißen
- Bellen, jaulen, winseln oder heulen
- Dem eigenen Schwanz hinterherjagen
- Hecheln
- Zittern
- Nervöses oder aggressives Verhalten
- Übersprunghandlungen
Mit welchen Maßnahmen lässt sich Stress beim Bürohund vermeiden?
Vorschläge zur Minimierung von Stress sind:
- Umgebung des Hundes verändern
- Übliche Routineabläufe verändern
- Nicht strafen, übertrieben schimpfen oder harte Erziehungsmethoden anwenden
- Beschwichtigende Signale bei Hunden erkennen, darauf reagieren und diese selbst einsetzen
- Die täglichen Bedürfnisse des Hundes befriedigen, wie zum Beispiel frisches Wasser
Besonders wichtig für Bürohunde ist ein Rückzugsort, an dem er sicher sein kann, in Ruhe gelassen zu werden.
Was tun, wenn Kollegen Angst vor Hunden haben?
Wer Angst vor Hunden hat, muss geschützt werden. Dieser Schutz kann, je nach Gegebenheit vor Ort, beispielsweise in einer Teilung zwischen Bereichen mit und ohne Hund bestehen. In der vorher genannten Vereinbarung könnte auch aufgenommen werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Hund in öffentlichen Bereichen nur an der Leine bewegen und Kontakt zu anderen Menschen nur nach Einverständnis erfolgen darf. Ängstliche Menschen müssen sich also sicher fühlen. Die Praxis zeigt, dass ein Bürohund in vielen Fällen nicht nur bei der Burnout-Prävention, sondern auch bei Angst vor Hunden helfen konnte.
Welche Regelungen sollte ein sogenannte "Dog Policy" enthalten?
In dieser Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden die Rahmenbedingungen der Zulassung von Hunden im Unternehmen individuell festgelegt. Das können sein:
- Als Tierart werden ausschließlich Hunde zugelassen
- Anzahl der Hunde pro Büro, Etage oder Gebäude
- Haftung im Schadensfall
- Rechte und Pflichten des Unternehmens, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit und ohne Hund
- Eigenschaften, die der Hund grundsätzlich mitbringen sollte
- Schritte für den Fall der Nichteinhaltung der Vereinbarung
Eine „Dog Policy“ sichert die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, des Unternehmens und der Hunde.