InsolvenzVorbeugen und Sofortmaßnahmen ergreifen

Unternehmen können einer Insolvenz vorbeugen, wenn sie ihre Zahlen kennen und kontrollieren. Im Insolvenzfall sollten sie wissen, welche Sofortmaßnahmen wichtig sind.

Wann ist ein Unternehmen insolvent?

Damit der Insolvenzfall eintritt, muss einer der in der Insolvenzordnung (InsO) aufgeführten Gründe vorliegen:

  • Zahlungsunfähigkeit
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung

Ein Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Legal-Definition für den Begriff der Zahlungsunfähigkeit gegeben. Danach liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen mindestens 90 Prozent der fälligen Forderungen beglichen werden können.

Von der Zahlungsunfähigkeit bedroht ist ein Unternehmen dann, wenn es voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Es gilt als überschuldet, wenn das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung müssen Sie Insolvenz anmelden. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit bleibt es Ihnen überlassen, ein Insolvenzverfahren zu bemühen.

Maßnahmen zur Vorbeugung einer Insolvenz

Unternehmen können rechtzeitig gegensteuern, wenn die Verantwortlichen die Unternehmenszahlen ständig auswerten und kontrollieren. Sie sollten sämtliche Ein- und Auszahlungen wochen- oder tagesgenau im Blick haben. Ein Liquiditätsplan kann dabei helfen. So lassen sich Gefahrenpotenziale leichter ausfindig machen. Selbstverständlich sollte eine gewissenhafte und vollständige Buchhaltung sein. Nur so können Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und die entsprechenden Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Wichtig ist auch, dass der Unternehmenslenker der Chef der Zahlen bleibt und engen Kontakt mit der Controlling-Abteilung hält.

Eine andere Möglichkeit der Vorbeugung besteht in der Zusammenarbeit mit einem so genannten Warenkreditversicherer. Hintergrund: Gerät ein Kunde in einen Liquiditätsengpass, kann dies – je nach Höhe der ausstehenden Forderung – zu finanziellen Problemen bis hin zur Insolvenz des eigenen Unternehmens führen. Bei einer Warenkreditversicherung werden die Abnehmer, also die Kunden, auf ihre derzeitige und künftige Zahlungsfähigkeit überprüft. Mit dieser Lösung sichern sich Unternehmen ihre Liquidität und bauen sich einen solventen Kundenstamm auf.

Stichwort

Warenkreditversicherung

Unter einer Warenkreditversicherung oder auch Delkredere-Versicherung versteht man eine Versicherung gegen mögliche Forderungsausfälle aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen. Hierfür nimmt der Kreditversicherer zunächst eine Überprüfung der Bonität des Abnehmers vor. Kommt diese zu einem positiven Ergebnis, spricht der Versicherer eine Deckungszusage in einer bestimmten Höhe aus. Bis zu dieser sind dann die offenen Posten des Versicherungsnehmers aus Lieferungen und Leistungen versichert.

Sofortmaßnahmen beim Eintritt der Insolvenz

Wenn Unternehmen Insolvenz beantragen müssen, sollte der Unternehmensführung bekannt sein, welche Aufgaben jetzt auf sie zukommen. Im folgenden sind die wichtigsten Maßnahmen aufgeführt:

  • Mitarbeiter und Betriebsrat informieren
  • Kündigung von Verträgen mit Lieferanten
  • Kündigung von Einzugsermächtigungen
  • Fertige Produkte oder Teilleistungen ausliefern und mit Kunden Zahlung oder Teilzahlung vereinbaren
  • Ausstehende Zahlungen einfordern beziehungsweise anmahnen
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter
  • Befriedigung von Gläubigern durch Veräußerung des Betriebsvermögens
  • Versuch der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern

Wichtig ist auch zu prüfen, ob möglicherweise ein Anspruch auf Sozialleistungen aus früheren abhängigen Beschäftigungsverhältnissen über die Bundesagentur für Arbeit besteht. Auch die Konsultation einer Schuldnerberatung bietet sich an.

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