InternationalisierungDienstleistungsrichtlinie der EU bringt Entlastung für Unternehmen
Für viele Unternehmen soll es deutschland- und europaweit künftig einfacher werden, Dienstleistungen anzubieten. Der Grund: Seit Ende letzten Jahres ist die Dienstleistungsrichtlinie in Kraft, die nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI) vor allem mittelständische Dienstleistungsunternehmen dazu befähigen soll, ihr Potenzial in Europa künftig noch besser nutzen zu können.
Bürokratie: Richtlinie verspricht Vereinfachung
Ob Bäcker, Immobilienmakler, Reiseleiter oder Unternehmensberater – eine Vielzahl von Dienstleistungsunternehmen soll in Zukunft von den Erleichterungen der Richtlinie profitieren können. Dafür wurde die Einrichtung der sogenannten „Einheitlichen Ansprechpartner“ etabliert. Mit ihnen stehen den Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa Kontaktstellen zur Verfügung, über die sie, falls notwendig, alle einschlägigen und von der Dienstleistungsrichtlinie erfassten Formalitäten sowie Informationsanliegen aus einer Hand abwickeln können. Damit können typische Fragen wie etwa die nach einem geeigneten Ansprechpartner für Genehmigungen künftig leichter beantwortet werden.
Dienstleistungsanbieter sollen außerdem von der Abschaffung unverhältnismäßiger beziehungsweise ungerechtfertigter Anforderungen profitieren. Nach Angaben des BMWi haben in Deutschland Bund, Länder, Kommunen und Kammern das gesamte dienstleistungsbezogene Recht systematisch auf Vereinbarkeit mit der Richtlinie geprüft und diskriminierende oder unverhältnismäßige Regelungen abgeschafft.
Auch im Ausland soll es für deutsche Unternehmen einfacher werden. So entfällt die in einigen Staaten bisher geltende Pflicht, eine zusätzliche Niederlassung zu unterhalten oder einen nationalen Repräsentanten zu beschäftigen. Auch Anforderungen, Unternehmen in einer bestimmten Rechtsform zu führen, gibt es künftig nicht mehr. Feste Verfahrensfristen sowie die erleichterte Anerkennung ausländischer Dokumente sollen für zusätzliche Vereinfachung sorgen.
Laut BMWi werden Unternehmen und Verbraucher zudem von einer verbesserten Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten profitieren. Der Austausch der Behörden über ein elektronisches Informations- und Kommunikationssystem (IMI) ziele darauf ab, doppelte Anforderungen zu vermeiden und so den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Die Zusammenarbeit der Behörden helfe, frühzeitig gegen unzuverlässige Unternehmen vorzugehen.
Portal: Alle „Einheitlichen Ansprechpartner“ auf einen Klick
Für die Einrichtung der „Einheitlichen Ansprechpartner“ sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich. Wer als Dienstleistungsanbieter seinen vor Ort zuständigen „Einheitlichen Ansprechpartner“ kontaktieren möchte, kann diesen über das eigens vom BMWi eingerichtete Portal tun. Die „Einheitlichen Ansprechpartner“ im europäischen Ausland können über die Plattform der Europäischen Kommission recherchiert werden.
Wer auf dem Portal des BMWI seinen „Einheitlichen Ansprechpartner“ finden möchte, klickt das entsprechende Bundesland an und bekommt die dafür zuständige Stelle genannt. Das Portal bietet zudem einen Link, über den man zu weiteren wichtigen Anlaufstellen gelangt, wenn es um die Etablierung eines Dienstleistungsbetriebs oder sonstige Fragen rund um Dienstleistungen wie etwa Berufsverbände oder Patentangelegenheiten geht.
Hinweis
Nach Angaben des BMWi variieren die Anzahl und Ausgestaltung der „Einheitlichen Ansprechpartner“ von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Dies gelte auch für Deutschland, wo sich die für die Errichtung der „Einheitlichen Ansprechpartner“ zuständigen Länder für unterschiedliche Modelle entschieden hätten, die den jeweiligen regionalen Gegebenheiten und bestehenden Strukturen am ehesten entsprechen. So können die „Einheitlichen Ansprechpartner“ nicht nur bei staatlichen Behörden, sondern auch bei Berufs-, Handels- oder Handwerkskammern, Standesorganisationen oder privaten Einrichtungen angesiedelt sein.
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