Internet für private Zwecke am Arbeitsplatz

Privates Surfen am Arbeitsplatz ist für viele Mitarbeiter Gewohnheit. Doch sollten Firmen klare Regelungen dafür treffen, meint der Branchenverband BITKOM.

Laut den Untersuchungsergebnissen zufolge verbietet knapp ein Drittel der Firmen (30 Prozent) privates Surfen komplett, 11 Prozent haben gar keine Regelung. Unternehmen sollten dem Thema daher offen gegenüberstehen und den Mitarbeitern mit einem Vertrauensvorschuss begegnen, so der Branchenverband in einer Presseinformation. Der Grund dafür sei in der zunehmenden Verschmelzung von Berufs- und Privatleben zu finden. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder erklärt dazu:

Ein kategorisches Surf-Verbot am Arbeitsplatz sollte auf gut begründete Sonderfälle beschränkt sein. Neun von zehn Arbeitnehmern sind notfalls auch nach Dienstschluss für Kollegen, Kunden und Vorgesetzte erreichbar, sodass beide Seiten von einer flexiblen Regelung profitieren.“

Dem Branchenverband zufolge nutzen zwei Drittel der Mitarbeiter das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke. Jedes vierte Unternehmen erlaubt die private Internetnutzung unter Auflagen, entweder durch technische Filter oder Einschränkungen für bestimmte Online-Dienste. So haben Arbeitgeber die Möglichkeit, einzelne Internetdienste wie soziale Netzwerke zu sperren, um private Online-Aktivitäten im Rahmen zu halten. Mit Filtern innerhalb der Firmen-IT können bestimmte, nicht berufsbezogene Inhalte blockiert werden.

Unternehmen sollten private Webnutzung immer regeln

Große Unternehmen handhaben die private Internetnutzung strenger als kleine. Firmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro erlauben das private Surfen nur zu 13 Prozent ohne Einschränkungen, 56 Prozent untersagen es komplett. Konzerne verfügen eher über die Ressourcen und das Know-how, IT-Richtlinien festzulegen und technisch zu kontrollieren. Kleine Unternehmen verzichten häufig aus Kostengründen auf solche Einschränkungen. Jede zweite Firma mit einem Umsatz unter einer Million Euro gestattet das Surfen uneingeschränkt, nur 26 Prozent sprechen ein vollständiges Verbot aus.

Wenn es gar keine Regelung zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt, kann dies zu arbeitsrechtlichen Problemen führen, warnt Rohleder:

Wir empfehlen Arbeitgebern eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.“

Die Internet-Vorschriften von Unternehmen müssten auch den Datenschutz und die IT-Sicherheit berücksichtigen. Wer tausend PC-Arbeitsplätze verwalten müsse, habe auch tausend potenzielle Einfallstore für Internet-Kriminelle, so Rohleder weiter. Um das Risiko zu verkleinern, brauche es einheitliche Sicherheits-Standards, die von der IT-Abteilung kontrolliert werden können.

Quelle: BITKOM

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