KosteneffizienzMit Untervermietungen Kosten senken

Sind im Moment Ihre Kapazitäten zu hoch? Wenn Sie Kosten senken möchten und weniger Platz als bisher benötigen, kann eine Teilvermietung Ihrer Räumlichkeiten die richtige Lösung sein.

Prüfen Sie die Interessenten

Wer seinen Mieter nicht genau überprüft, kann eine böse Überraschung erleben. Denn nicht selten kommt es vor, dass die genannten Unternehmen nicht oder nur in einer anderen Rechtsform existieren. Bezeichnen Sie Ihren Vertragspartner so genau wie möglich: Bei einer Einzelfirma muss nicht nur die Firma, sondern auch der Inhaber mit Vor- und Zunamen sowie seiner Adresse im Vertrag stehen. Handelt es sich um eine Handelsgesellschaft, sollten Sie sich einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister vorlegen lassen.

Regeln Sie Haftungsfragen

Wenn Sie an Unternehmen mit beschränkten Haftungen vermieten, steht im Insolvenzfall häufig nur ein sehr begrenztes Restvermögen zur Verfügung, um Mietforderungen einzutreiben. Die Gefahr: Im Insolvenzfall erfolgen in den letzten Monaten oft keine Zahlungen. Beugen Sie dem vor, indem Sie den Schuldbeitritt des Geschäftsführers oder eines zahlungskräftigen Gesellschafters verlangen. Alternativ können Sie von einem dieser beiden auch die Übernahme der persönlichen Haftung für die Verpflichtungen der Gesellschaft verlangen.

Definieren Sie den Umfang der Vermietung

Je nach Art der Gewerberäume kann es zu Missverständnissen darüber kommen, welche Flächen genutzt werden dürfen. Je genauer Sie dies schriftlich fixieren, desto weniger Unstimmigkeiten wird es geben. Wenn Sie im Laufe des Mietverhältnisses zusätzliche Flächen unentgeltlich zur Verfügung stellen, sollten Sie dies schriftlich festhalten. Damit wird klar, dass es aus Kulanzgründen geschieht und kein Rechtsanspruch darauf besteht.

Bestimmen Sie den Vertragszweck

Überraschungen erleben viele Unternehmen, weil die Mieter die Räume anders als vereinbart nutzen. Vereinbaren Sie deshalb vertraglich, welche Art von Geschäft betrieben wird. Mit Formulierungen wie „Arztpraxis“ oder „Verkauf von ...“ haben Sie bessere Möglichkeiten, eine deutlich andere Tätigkeit zu unterbinden.  

Mieterhöhungen planen

Bei einem unbefristeten Vertrag können Sie die Miete nur mittels einer Änderungskündigung erhöhen. In diesem Fall kündigen Sie innerhalb der vereinbarten Frist und stellen gleichzeitig in Aussicht, die Gewerberäume weiterhin zu einem höheren Betrag zu überlassen. Bei einem befristeten Vertrag ist eine Mietsteigerung für dessen Dauer in der Regel ausgeschlossen. Prüfen Sie, ob Sie eine jährliche Erhöhung der Miete im Verhältnis zu einer bestimmten Bezugsgröße, zum Beispiel dem Preisindex für die Lebenshaltung aller Haushalte, vereinbaren können.  

Fünf Tipps für die Vermietung von Gewerberäumen

  1. Verwenden Sie stets nur aktuelle Formulare.
  2. Weisen Sie ausdrücklich auf bestimmte, nicht abstellbare Mängel oder Unzulänglichkeiten der Mieträume hin, zum Beispiel auf erhöhte Lärmbelästigung.
  3. Vereinbaren Sie eine möglichst hohe Mietsicherheit. Die Kaution ist bei Gewerbemietverträgen frei verhandelbar.
  4. Benennen Sie wirklich alle anfallenden Betriebskosten.
  5. Achten Sie darauf, dass alle zunächst mündlich getroffenen Vereinbarungen auch im Mietvertrag festgehalten werden.

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