KündigungDiese Dinge sollten Sie direkt nach der Entlassung tun
Kündigung auf rechtliche Fehler prüfen
Arbeitgeber müssen darauf achten, eine Kündigung rechtswirksam auszusprechen. Prüfen Sie die Kündigung daher anhand folgender Punkte:
Inhalt
Aus dem Kündigungsschreiben muss sich unmissverständlich ergeben, dass es sich um eine Kündigung handelt beziehungsweise dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Unklare Formulierungen gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
Schriftform
Kündigungen müssen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) schriftlich erfolgen und vom Kündigenden eigenhändig unterzeichnet werden. Eine mündliche Kündigung reicht nicht aus. Auch eine E-Mail, ein Fax oder eine Kopie des Kündigungsschreibens erfüllen das Erfordernis der Schriftform nicht.
Sozialauswahl
Eine Kündigung aus „betriebsbedingten Gründen“ unterliegt strengen Voraussetzungen. Der Arbeitgeber muss dabei die sogenannte Sozialauswahl beachten. Das bedeutet: Je länger Sie im Unternehmen tätig sind, umso schwerer kann Ihnen gekündigt werden.
Betriebsrat kontaktieren
Bevor Sie in die Kündigung einwilligen, sollten Sie prüfen, ob der Betriebsrat dazu ordnungsgemäß gehört wurde. Dieser muss gemäß den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bei jeder Kündigung gehört werden. Ist dies nicht der Fall, ist die Kündigung unwirksam.
Arbeitssuchend melden
Binnen drei Tagen, nachdem Sie Kenntnis über den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses erlangt haben – dies entspricht dem Zugang der Kündigung – müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Wichtig: Ihr ehemaliger Arbeitgeber muss Sie auf diese Drei-Tages-Frist nicht hinweisen.
Eventuell Kündigungsschutzklage einreichen
Akzeptieren Sie Ihre Kündigung nicht und möchten dagegen vorgehen, können Sie eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Die Klage richtet sich auf die Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses in dem Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung.
Ziel der Kündigungsschutzklage ist die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber, da die meisten Verfahren vor Gericht mit einem Vergleich enden. Das bedeutet: Das Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich bei Zahlung einer Abfindung beendet.
Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, haben Sie drei Wochen Zeit die Kündigungsschutzklage einzureichen. Verpassen Sie es, wird die Kündigung wirksam. Beispiel für die Berechnung der Frist: Geht Ihnen die Kündigung am 01. Oktober zu, haben Sie für die Einreichung der Klage Zeit bis zum 22. Oktober. Der Tag des Zugangs wird nicht mitgezählt.
Zeugnisse ausstellen lassen
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber bis zum Zeitpunkt der Kündigung noch kein Zwischenzeugnis ausgestellt, sollten Sie sich dieses bis zum Ende der Kündigungsfrist ausstellen lassen. Das Zeugnis können Sie dann Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen.
Zudem sollten Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber darauf hinweisen, Ihnen auch das abschließende Arbeitszeugnis schnellstmöglich auszustellen und zuzusenden. Dieses Zeugnis brauchen Sie für die anstehende Bewerbungsphase.
Abstand gewinnen
Kündigungen sind immer eine psychische Belastung. Sie fragen sich womöglich, was Sie falsch gemacht haben und Ihr Selbstwertgefühl ist angekratzt. Hilfreich in dieser Situation ist, sich gedanklich vom alten Job zu verabschieden und die neue Situation so zu akzeptieren wie sie ist. Versuchen Sie, der Kündigung auch Positives abzugewinnen: Möglicherweise wartet nun ein umso reizvollerer Job auf Sie.
Nicht hilfreich ist es, wenn Sie sich unmittelbar nach der Kündigung noch am selben Tag ans Schreiben von Bewerbungen machen. Panikaktionen schaden nur und sind der Konzentration, die es für das Schreiben einer Bewerbung braucht, abträglich. Wenn Sie emotional aufgewühlt sind, sind sie gar nicht in der Lage, ein gutes Anschreiben anzufertigen.
Bewerbungsunterlagen anpassen
Nachdem Sie zur Ruhe gekommen sind und neue Kraft geschöpft haben, sollten Sie Ihre bestehenden Bewerbungsunterlagen auf den neuesten Stand bringen. Passen Sie Ihren Lebenslauf an die geänderte Situation an und fügen Sie das neue Arbeitszeugnis Ihren Unterlagen bei.