KündigungKeine fristlose Kündigung nach Sitzstreik im Büro des Chefs

Mitarbeiter, die eine Gehaltserhöhung mithilfe eines Sitzstreiks im Büro ihres Chefs durchsetzen wollen, können nicht fristlos gekündigt werden. Ordentlich aber schon.

Die langjährige Leiterin eines Zustellstützpunktes eines Unternehmens versuchte bereits geraume Zeit vergeblich, eine außertarifliche Erhöhung ihres Gehalts von derzeit rund 4.800 Euro zu erreichen. Als ihr Wunsch vom zuständigen Abteilungsleiter erneut abgelehnt wurde, weigerte sich die Mitarbeiterin nach Ende des Gesprächs, das Dienstzimmer zu verlassen.

Auch durch die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen und einer Kündigung ließ sich die Frau nicht beeindrucken. Der Vorgesetzte rief schließlich die Polizei, die sie unter Hinweis auf das ausgesprochene Hausverbot schließlich zum Aufgeben überreden konnte. Am Tag darauf schrieb die Arbeitnehmerin an die Mitarbeiter ihrer Niederlassung eine E-Mail: „Wer solche Vorgesetzten hat, benötigt keine Feinde mehr“. Der Arbeitgeber war nicht bereit, dieses Verhalten hinzunehmen und kündigte fristlos.

Die darauf folgende Kündigungsschutzklage der Mitarbeiterin hatte teilweise Erfolg. Die Richter sahen in ihrem Verhalten eine gravierende Verletzung ihrer Arbeitspflichten. Trotzdem kamen sie zum Ergebnis, dass dies aufgrund der Besonderheiten des Falls für eine fristlose Kündigung nicht ausreiche.

Eine ordentliche Kündigung sei aber gerechtfertigt. Denn: Beim Verhalten der Mitarbeiterin handele es sich um eine „hartnäckige und ignorante“ Verletzung des Hausrechts des Arbeitgebers, so das Gericht. Außerdem erfüllt sie als Leiterin des Stützpunkts und als Vorgesetzte von zirka 300 Mitarbeitern ihre Vorbildfunktion nicht.

Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 06.05.2015
3 Sa 354/14
BB 2015, 1524
AA 2015, 114

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