LiquiditätVerbesserungen im KfW-Sonderprogramm
Ab dem 1. Februar 2010 kommen Mittelständler schneller an Geld. Dafür sorgen künftig eine Reihe von Flexibilisierungen im KfW Sonderprogramm für mittelständische Unternehmen, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Bundesregierung auf einem Wirtschaftsgipfel im vergangenen Dezember erarbeitet hatten. Erweitert und flexibilisiert wird zum einen die Betriebsmittelvariante des KfW-Sonderprogramms. Mittelständische Unternehmen können sich mithilfe des KfW-Sonderprogramms schon jetzt die Finanzierung der Betriebsmittel für das Gesamtjahr 2010 sichern. Bisher konnte lediglich der aktuelle Liquiditätsbedarf beantragt werden.
Investitionen: Fünf Jahre mehr Zeit zur Finanzierung
Flankiert wird diese Erleichterung durch längere Auszahlungsfristen und größere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Rückzahlung. Dies ermögliche eine flexible und bedarfsgerechte Inanspruchnahme der Mittel für die Unternehmen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und der KfW. Zudem sind bei Investitionskrediten aus dem KfW-Sonderprogramm für mittelständische Unternehmen künftig längere Laufzeiten möglich. Langfristige Investitionen können danach auf 20 Jahre statt wie bislang auf 15 Jahre finanziert werden. Auch eine Verlängerung der Freijahre ist beabsichtigt. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle sagt dazu:
„Wir haben besonders die verbesserte Liquiditätsversorgung im Auge, denn die Dynamik und Nachhaltigkeit der gerade einsetzenden konjunkturellen Erholung hängt wesentlich davon ab, dass die Unternehmen rechtzeitig Zugang zu ausreichend Betriebsmitteln erhalten.“
Die Maßnahmen seien geeignet, die Mittel aus dem KfW-Sonderprogramm noch besser auf den Bedarf der mittelständischen Unternehmen auszurichten.
Eine Änderung wird es auch bei der Zinsbindung geben: Bisher ist diese aus beihilferechtlichen Gründen bis 2012 begrenzt. Künftig bietet die KfW in allen Varianten des KfW-Sonderprogramms eine Option für eine längere Zinsbindung der Kreditnehmer an. Die längere Zinsbindung ist mit einem beihilfefreien Zinssatz verbunden. Die Zinssätze orientieren sich dabei grundsätzlich an den Kapitalmarktzinsen für die entsprechenden Laufzeiten. Alle Änderungen sollen nach Angaben des BMWI bis Anfang Februar umgesetzt werden und unmittelbar danach gelten.
Mit dem KfW-Sonderprogramm soll das Maßnahmenpaket II der Bundesregierung „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wirtschaftskräfte und Modernisierung des Landes“ umgesetzt werden.
So kommen Mittelständler an die Kredite
Einen Antrag nach dem KfW-Sonderprogramm können stellen:
- Freiberufler
- Mittelständische in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
- Banken- und herstellerunabhängige Leasinggesellschaften ungeachtet ihrer Größe
Voraussetzung ist die Finanzierung eines Vorhabens in Deutschland. Außerdem muss das Unternehmen mehrheitlich in Privatbesitz sein. Der maximale Gruppenumsatz beträgt 500 Millionen Euro. Ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten beziehungsweise der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Falle einer Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen.
Die Anträge stellen Mittelständler ausschließlich bei Kreditinstituten, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig beziehungsweise teilweise die Haftung übernehmen. Die KfW selbst erteilt keine Kredite an den Investor. Handelt es sich um Betriebsmittel, muss der Antrag vor Beginn der Finanzierungsmaßnahme, bei Investitionen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden.