Managerhaftpflicht-VersicherungTipps für den Abschluss und Fallstricke
Schon vergleichsweise kleine Fehler können Führungskräfte finanziell ruinieren. Verstößt die Führungsriege gegen ihre kaufmännischen Sorgfaltspflichten und dem Unternehmen entsteht ein Schaden, können sie persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Das gilt nicht nur für Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer und Beiräte. Auch leitende Angestellte, Betriebsleiter oder Generalbevollmächtigte haften unter Umständen persönlich. Besonders tückisch: Sie haften nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für Fehler von Kollegen und Mitarbeitern.
Auch faktische Geschäftsführer haften
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. 4 StR 323/14) weitet die Haftungsproblematik auch auf Mitarbeiter aus, die ohne nominellen Status faktisch geschäftsführend agieren. Dazu zählen alle Kräfte, die zentrale Funktionen mit einem erheblichen persönlichen Verantwortungsspielraum wahrnehmen.
Haftungsrisiken lauern in der Praxis zuhauf. Eine verantwortliche Führungskraft haftet gegenüber der Gesellschaft etwa für fehlerhafte Vertragsgestaltungen oder Kalkulationen, eine nachlässige Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten oder verspätete Entscheidungen, durch die dem Unternehmen hohe Folgekosten entstehen. In die Außenhaftung können Entscheidungsträger genommen werden, wenn sie etwa Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen, unrichtige Bescheinigungen ausstellen oder Fördermittel falsch einsetzen.
Vorteile von Versicherungen nach dem Baukasten-Prinzip
Managerhaftpflicht-Versicherungen, so genannte Directors-and-Officers-Versicherungen (D&O-Policen), sichern Führungskräfte gegen Schadenersatzforderungen ab. Ausgangspunkt für eine Versicherungswahl sollte grundsätzlich eine ganzheitliche Risiko-Analyse sein. So lassen sich potenzielle Gefahrenherde erkennen und bewerten. Von Vorteil sind Versicherungslösungen, die nach dem Baukasten-Prinzip funktionieren. Sie erlauben die flexible Ab- oder Zuwahl einzelner Leistungselemente. Überschneidungen zu bereits existierenden Policen sollten vermieden werden.
Möglicherweise lassen sich bestehende Verträge wie Straf-Rechtsschutzversicherungen einsparen, wenn eine D&O-Police sinnvoll ausgestaltet wird. Für inhabergeführte, kleinere GmbHs reicht oft eine so genannte „Drittschadens-D&O“, die allein Haftungsansprüche im Außenverhältnis abdeckt. Gegenüber der marktüblichen D&O-Police können hier Kosten von rund 20 Prozent eingespart werden.
Auf umständliches Prozedere bei der Antragstellung achten
Schon die Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen löst oft stattliche Anwalts- und Gerichtskosten aus. Ratsam ist daher ein vorbeugender Versicherungsschutz, der eine vorsorgliche Rechtsberatung einschließt. Auch eine Deckungserweiterung für Kosten einer PR-Beratung zur Minderung von Reputationsschäden kann sinnvoll sein. So lassen sich die oft mit Haftungsfällen einhergehenden Imageprobleme abfedern.
Die Form der Antragstellung ist auch ein wichtiges Auswahlkriterium für die Versicherung. Je umständlicher das Prozedere, desto kritischer sind D&O-Policen zu bewerten. Schnell bieten Antworten auf schwammig formulierte Fragen unnötigen Interpretationsspielraum und gefährden später den Versicherungsschutz. Bei der Auswahl und dem Abschluss von D&O-Policen sind daher Know-how und Verhandlungsgeschick gefragt.
Im Ernstfall überschlagen sich oft die Ereignisse. Führungskräfte sollten sich deshalb jährlich eine Versicherungsbestätigung geben lassen und eine Kopie der Police privat aufbewahren. Im Falle einer Amtsenthebung mit sofortiger Freistellung wissen sie dann immer, in welcher Höhe und gegen welche Risiken sie versichert sind.
Drei mögliche Fallstricke bei Versicherungsbedingungen
In den Versicherungsbedingungen von D&O-Policen lauern oft Fallstricke. Wo Unternehmen und Versicherte genau hinsehen sollten:
Versicherungssumme
Die Deckungssumme sollte mindestens ein Zehntel des Jahresumsatzes betragen. Zu klären ist, ob die Höchstleistung für einen Versicherungsfall oder mehrmals pro Jahr zur Verfügung steht. Wichtig ist auch, inwieweit Obergrenzen für Leistungsbereiche existieren und ob sich die Deckungssumme bei Bedarf aufstocken lässt.
Leistungsumfang
Von Vorteil sind flexibel wählbare Deckungserweiterungen. Beispielsweise hilft eine vorbeugende Rechtsberatung, Haftungsfälle von vornherein zu vermeiden. Sinnvoll ist auch ein Versicherungsschutz bei Deckungsablehnung durch den Versicherer. Dann gewähren Versicherungen etwa Kostenvorschüsse oder finanzieren ein Mediationsverfahren.
Ausschlussgründe
Fehler im operativen Tagesgeschäft und vorsätzliches Fehlverhalten sind per se nicht abgedeckt. Zudem kann die Versicherung eine Regulierung bei Verstößen gegen Vorschriften und Gesetze wie das Antikorruptionsgesetz ablehnen. Unternehmen sollten die Ausschlussgründe genau prüfen und im Zweifelsfall nachverhandeln.