MikrokreditfondsKleine Kredite für kleine Unternehmen

Mit einem Volumen von insgesamt 100 Millionen Euro ist der Mikrokreditfonds der Bundesregierung gestartet. Klein- und Kleinstbetriebe sowie junge Unternehmen können damit staatliche Hilfe bei der Kreditaufnahme beantragen.

Nach Angaben der Bundesregierung stammen knapp 60 Millionen Euro des gesamten Kreditvolumens aus dem Europäischen Sozialfonds, etwas mehr als 40 Millionen Euro kommen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Später soll auch noch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) 1,5 Millionen Euro beisteuern. Die Mittel aus dem Fonds sollen unbürokratisch und möglichst schnell zur Verfügung stehen – nach Angaben der Bundesregierung innerhalb einer Woche nach Antragstellung. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, sagt zur Einführung des Fonds:

„In der aktuellen Krise halten sich die Banken auch mit niedrigen Krediten für Kleinunternehmen und Selbständige zurück. Nicht selten fehlen gerade jungen, innovativen Betrieben die geforderten Sicherheiten.“

In schwieriger Zeit eröffne der Mikrokreditfonds neue Finanzierungswege, über die kleine Unternehmen Personal und Know-how über die Krise retten könnten. Der Mikrokreditfonds sei überdies ein Schutzschirm für Kleinunternehmen, der auch Arbeitsplätze sichere. Hintergrund ist die Tatsache, dass gerade kleinere Kredite bis 10.000 Euro auf gewöhnlichem Wege über Kreditinstitute nur sehr schwer zu bekommen sind, da dies für die Banken, gemessen an ihrem damit erzielten Ertrag, einen relativ hohen Bearbeitungsaufwand bedeutet.

Das regelt der Mikrokreditfonds

Der neue Mikrokreditfonds

  • sichert Kredite von bis zu 20.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu drei Jahren,
  • kommt ohne Kredituntergrenze und ohne Sicherheiten aus, wie sie üblicherweise von Banken verlangt werden,
  • berücksichtigt besonders Unternehmen mit hoher Ausbildungsbereitschaft,
  • verschafft Kredite zu einem Zinssatz von zunächst 7,5 Prozent pro Jahr,
  • wird mit einer Laufzeit zunächst bis 2015 eingerichtet.

Über die aktuell brisante Situation hinaus soll der Fonds mittel- und langfristig die Entwicklung eines flächendeckenden Mikrokreditangebots in Deutschland fördern. Strukturen der Mikrokreditvergabe sollen professionalisiert und die Betätigung als Mikrofinanzierer attraktiver gemacht werden. Der Grund: In Deutschland haben Kleinstunternehmen oft Liquiditätsprobleme, wenn sie Projekte vorfinanzieren oder ihr Geschäftsmodell weiterentwickeln wollen.

Der Fonds ist von seinen Initiatoren deshalb auch als eine Reaktion auf eine veränderte Unternehmenswelt mit mehr kleinen Betrieben und Selbständigen aufgelegt worden. Diese sollen sich an Beratungsorganisationen wie zum Beispiel Gründerzentren, Genossenschaften, Wirtschaftsfördergesellschaften oder Unternehmensberatungen wenden können, die als Mikrofinanzierer fungieren.

Der richtige Ansprechpartner für Mikrokredite

Das Fondsvermögen wird von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) treuhänderisch für den Bund verwaltet. Die Kreditvergabe erfolgt durch die Bochumer GLS Bank in einem kooperativen Modell, das heißt auf Empfehlung von Mikrofinanzierern, aber auf eigene Rechnung. Der Mikrokreditfonds sichert gegenüber der GLS Bank die Kreditausfälle ab. Die Mikrofinanzierer betreuen und beraten die Kreditnehmer im persönlichen Kontakt und empfehlen der GLS Bank die Kreditvergabe. Sie fungieren als Scharniere und Mediatoren zwischen Kreditnehmer und Kredit gebender GLS Bank.

Laut Falk Zientz, Geschäftsführer des Mikrokreditfonds Deutschland, sollten Unternehmen sich im Vorfeld nach den für sie passenden Mikrofinanzierern erkundigen. Denn jeder dieser Mikrofinanzierer hat sich auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert. So beraten und finanzieren einige ausschließlich Start-ups, andere bereits gegründete Unternehmen. Trotzdem arbeiten Mikrofinanzierer nach folgenden gemeinsamen Prinzipien:

  • persönlicher Berater für den Kreditnehmer bei der Vorbereitung des Kreditantrags,
  • Berater bleibt auch nach der Gründung mit dem Kreditnehmer in Verbindung,
  • Kreditnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an einem monatlichen Monitoring über Basiszahlen zu Umsatz, Forderungen, Verbindlichkeiten und Kunden,
  • Abweichungen von dieser Verpflichtung von Seiten des Kreditnehmers können zur Kündigung des Kreditvertrags führen.

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