MitarbeiterbindungWie Arbeitgeber pflegende Mitarbeiter unterstützen können

Eine Liste von Maßnahmen, mit denen Unternehmen pflegenden Beschäftigten Hilfe anbieten und so ihre Attraktivität als guter Arbeitgeber steigern können.

Wegen des demografischen Wandels und dem Altern der Gesellschaft wird die Zahl Pflegebedürftiger weiter deutlich ansteigen. Dies hat auch Folgen für Unternehmen beziehungsweise Arbeitgeber. Immer häufiger müssen sie zukünftig damit rechnen, dass Beschäftigte Pflegeverantwortung und Erwerbstätigkeit miteinander in Einklang bringen müssen.

Dies zu gewährleisten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin zu unterstützen, wird eine zentrale Herausforderung für Arbeitgeber werden. Ob und inwieweit sie das tun, hat auch Auswirkungen auf das Bild, das sie als Unternehmen nach außen abgeben. Stichwort: mitarbeiterfreundliche Unternehmenskultur. Damit wiederum beeindruckt man Fachkräfte, die das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber wahrnehmen. Wer seine Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützt, verhindert zudem eine Beeinträchtigung von deren Leistungsfähigkeit und beugt überlastungsbedingten Ausfällen vor.

Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten sind nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) verpflichtet, den betroffenen Beschäftigten Pflegezeit zu gewähren. Das Gesetz ermöglicht eine kurzfristige, bezahlte Beurlaubung von bis zu zehn Tagen. Dies betrifft die Organisation einer akuten Pflegenotfallsituation. Desweiteren besteht die Möglichkeit auf eine unbezahlte Beurlaubung oder eine Arbeitszeitverkürzung von bis zu sechs Monaten, um Angehörige zu pflegen.

Unabhängig der gesetzlichen Pflichten haben Arbeitgeber zahlreiche andere Möglichkeiten, pflegende Beschäftigte zu unterstützen:

Flexible Arbeitszeiten

Flexible Arbeitszeiten haben den Vorteil, berufliche und pflegerische Aufgaben besser aufeinander abzustimmen. Beispiele: Begleitung der oder des pflegebedürftigen Angehörigen zum Arzt oder Zeitaufwand für die Pflege am Morgen. Arbeitszeitmodelle können sein:

  • Gleitzeit
  • Teilzeit
  • Vertrauensarbeitszeit
  • Zeitkonto
  • Sonderurlaub
  • Sabbatical
  • Stundenumwandlung von Urlaubstagen, über die selbst verfügt werden kann

Flexibler Arbeitsort

Gerade wenn pflegebedürftige Angehörige zu Hause gepflegt werden, ist es hilfreich, auch von zu Hause aus arbeiten zu können (Homeoffice). Auch eine abwechselnde Heim- und Telearbeit ist möglich.

Umstrukturierung der Arbeitsorganisation

Hierbei geht es darum, die zusätzliche zeitliche Belastung der pflegenden Beschäftigten abzufedern. Gerade Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im Team arbeiten, erfahren diese besonders stark. Maßnahmen können sein:

  • Klare Vertretungsregelungen
  • Möglichkeit der Aufgabendelegation
  • Entlastung bei Rufbereitschaften oder Reisetätigkeiten
  • Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Individuelle Einsatzpläne in der Teamarbeit
  • Möglichkeit, Telefon und Internet am Arbeitsplatz für private Zwecke zu nutzen

Betriebliche Informations- und Beratungsangebote

Wenn ein Angehöriger von Beschäftigten plötzlich pflegebedürftig wird, wissen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht, an wen sie sich wenden sollen. Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens. Hier sollten Unternehmen Hilfestellung in Form von Unterstützungsangeboten leisten:

  • Informationsveranstaltungen zum Thema Pflege und Beruf
  • Bereitstellen von Informationen zum Thema im Intranet, der Mitarbeiterzeitschrift oder als Aushang am Schwarzen Brett
  • Unternehmensinterne Ansprechpartner (Lotsen), die im konkreten Fall individuell auf die Situation eingehen und ein offenes Ohr für psychische und emotionale Belastungen haben
  • Einzelfallberatungen
  • Informationen als Tagesordnungspunkt auf Betriebsversammlungen
  • Vorträge zum Thema
  • Beratungen und Seminare für pflegende Angehörige

Sensibilisierung von Führungskräften

Führungskräften beziehungsweise direkten Vorgesetzten von pflegenden Beschäftigten kommt eine zentrale Rolle zu. Von ihnen wird verlangt, Verständnis für die Doppelrolle der betroffenen Beschäftigten zu haben. Das Institut für Beschäftigung und Employability etwa gibt hierzu folgende Handlungsempfehlungen:

  • Sensibilisierung der Führungskräfte für die Thematik der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, etwa durch Vorträge, Informationsunterlagen oder Schulungen
  • Schaffen einer Atmosphäre von Offenheit und Vertrauen
  • Einsatz von Führungsinstrumenten, mit denen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf thematisiert werden können (zum Beispiel Mitarbeitergespräch)
  • Einbindung von Führungskräften in Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen

Personalentwicklung

Auf Seiten der Abteilung für Personalentwicklung bieten sich zum Beispiel folgende Maßnahmen an, um pflegende Beschäftigte zu unterstützen:

  • Angebot von Weiterbildungen im Unternehmen oder an einem unternehmensnahen Ort
  • Kontakthalten, wenn Beschäftigte aufgrund ihrer Aufgaben für die Pflege freigestellt sind (zum Beispiel E-Mail-Verteiler)
  • Qualifizierungsmaßnahmen und Supervisionsangebote für pflegende Beschäftigte
  • Coaching für Führungskräfte

Finanzielle Unterstützung

Wer Angehörige pflegt, muss mit finanziellen Mehraufwendungen rechnen. So ist zum Beispiel das Engagement eines Pflegedienstes teuer, und die Leistungen der Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die Kosten zu decken. Hier kann der Arbeitgeber Hilfe gewähren:

  • Zinsgünstiges Darlehen
  • Zuschuss zur Betreuung durch ambulante Dienste
  • Zuschuss für hauswirtschaftliche Leistungen oder Erholungszeiten
  • Einkauf von Services privater Pflegedienstleister, die Beratungs- und Vermittlungsangebote anbieten, wie etwa Pflegeberatung, Vermittlung von Heim- und Rehaplätzen sowie Pflegepersonal, Haushaltshilfe oder Essen auf Rädern

Hilfe zur Selbsthilfe

Unternehmen können pflegenden Angehörigen umfangreiche Informationen zum Thema Pflege kostenlos zur Verfügung stellen. Dies können aktuelle Informationen über die Pflegeversicherung, die Krankenkasse oder über Betreuungsmöglichkeiten sein.

Beispiele

Innovative Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

In der 2015 erschienenen Studie „Wenn Mitarbeiter Angehörige pflegen: Betriebliche Wege zum Erfolg“ der Hans Böckler Stiftung werden beispielhaft besonders innovative Maßnahmen von Betrieben zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf aufgeführt:

  • Etablierung einer innerbetrieblichen Anlaufstelle für pflegende Beschäftigte (zum Beispiel über den betrieblichen Sozialdienst, ein Büro für Diversity-Fragen oder eine Projektleitung zum Thema Familie und Beruf).
  • Besondere Informationsanstrengungen zum Thema Pflege, wie etwa die Sammlung von aktuellem Informationsmaterial sowie regionalen Pflegeanbietern in einem „Pflegekoffer“, den sich die Beschäftigten ausleihen können.
  • Gemeinsame Organisation von Pflegeseminaren für Beschäftigte in Kooperation mit anderen KMUs.
  • Die Schaffung einer spezifischen Dienstvereinbarung für pflegende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund eines besonderen Verfahrens einerseits kollektive Rechtssicherheit schafft, andererseits jedoch auch flexibel auf individuelle Bedürfnisse reagieren kann.
  • Die Einrichtung eines flexiblen Pflegezeitkontos mit der Möglichkeit, bis zu 250 Plus- oder 400 Minusstunden langfristig auszugleichen.
  • Jobsharing bei Führungskräften.
  • Qualifikationsadäquater Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Unternehmens (etwa vom Außen- in den Innendienst).
  • Einrichtung eines Demografiefonds zur Ermöglichung von Altersteilzeit oder Vorruhestand mit Lohnausgleich.
  • Moderierter Gesprächskreis mit Vorträgen von Expertinnen und Experten sowie Exkursionen in Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen vor Ort.
  • Die Bereitstellung von sozialarbeiterisch begleiteten Wohneinheiten für Pensionäre des Unternehmens.

Fazit

Das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist dem von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Unternehmen oft noch nachgeordnet. Wie die erwähnte Studie der Hans Böckler Stiftung betont, besteht insbesondere bei KMUs noch Handlungsbedarf, betriebliche Unterstützungsmaßnahmen auszubauen. Unternehmen sollten sich mit den zahlreichen Vorteilen für sie beschäftigen, wenn sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf anbieten:

  • Erhalt von Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit durch reduzierte Stressbelastung
  • Steigerung von Mitarbeiteridentifikation und Mitarbeiterbindung
  • Abnahme von Krankenstand und Fehlzeiten
  • Positive Effekte in Bezug auf Personalgewinnung sowie Image und Reputation als Arbeitgeber

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