MobbingMaßnahmen gegen Mobber

Mobber kennen keine Grenzen. Betroffener und die verantwortlichen Führungskräfte müssen rechtzeitig, strikt und konsequent eingreifen und den Mobber stoppen.

Mobbing am Arbeitsplatz findet immer häufiger statt. Selbst in wirtschaftlich besseren Zeiten nimmt Mobbing wie seit Jahren immer mehr zu. Sinn, Ziel und Zweck von Mobbing ist der Ausschluss einer Person aus der Arbeitswelt. Werden Sie also mit Mobbing konfrontiert, sei es als Betroffener oder als Personalverantwortlicher, sollten Sie sich das immer vor Augen halten. Und Mobbing kann jeden treffen! Es sind nicht nur die Schwächsten im Betrieb, die gequält werden können. Mobbing wird subjektiv erlebt und daher beginnt bei dem einen Mitarbeiter Mobbing eher als bei einem anderen.

Grundsätzlich sprechen die Arbeitsrichter und Arbeitspsychologen von Mobbing, wenn

  • Verhaltensweisen vorliegen, die der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienen und
  • die fortgesetzt, aufeinander aufbauend oder ineinander übergreifend sind und
  • geschützte Rechte verletzen.

Jede einzelne Mobbinghandlung kann dabei geringfügig und nicht justiziabel sein. Deshalb muss eine Vielzahl von Mobbingvorwürfen bereits vorgefallen sein, bevor sich die Justiz mit diesem Phänomen beschäftigt.

Und was ist dann zu tun? Planen Sie zunächst Ihre Strategie

Auch hier ist es wieder gleichgültig, ob sie als Personalverantwortlicher oder Betroffener mit Mobbing konfrontiert werden. In jedem Fall sollte ein Mobbing-Tagebuch geführt werden und der Vorgesetzte ist zu informieren. Konkrete Ziele und Schritte sollten festgelegt werden.

Als nächstes sollten Gespräche geführt werden, sowohl mit dem Arbeitgeber, als auch mit dem Mobber und dem Gemobbten. Ziel muss es hierbei sein, dass das Mobbing beendet wird.

Hilft das nichts, sind andere Maßnahmen zu ergreifen. Hier ist insbesondere an den Schutz des Gemobbten zu denken. So sollte der Mobber

  • ermahnt,
  • abgemahnt,
  • versetzt oder sogar
  • gekündigt

werden.

Eins ist in jedem Fall klar: Mobbing hört nicht von alleine auf. Betroffene und Personalleitung sollten sich dies vor Augen führen. Und: Mobber mobben immer wieder. Das Problem ist nicht beendet, wenn der gemobbte Arbeitnehmer den Betrieb oder die Abteilung verlässt. Der Mobber wird weitermachen!

Quelle: bwrmed!a akademie: Personal & Arbeitsrecht

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