Online-ShopsDarauf sollten Betreiber beim Aufbau achten
Auf folgenden Feldern können rechtliche Probleme für den Betreiber eines Online-Shops entstehen:
AGB: Vorsicht vor unzulässigen Klauseln
Unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können vor allem dann auftauchen, wenn diese unkritisch und ohne Anpassung an die eigene Situation im Unternehmen von Anderen übernommen werden. Unzulässig sind zum Beispiel Regelungen über:
- Eine Abwälzung der Transportgefahr auf den Kunden bei Verträgen mit Verbrauchern
- Eine Pflicht zur Untersuchung und sofortigen Anzeige von Beschädigungen bei Verträgen mit Verbrauchern
- Unverbindliche Lieferzeiten
Hinweis
Hier finden Sie eine Übersicht mit unzulässigen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
Ein weiteres Thema in Verbindung mit AGB ist deren Einbeziehung in konkrete Verträge. Dieses Vorgehen ist nach § 305 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eindeutig geregelt beziehungsweise vorgeschrieben. Die Vorschrift besagt, dass AGB nur dann Bestandteil des jeweiligen Vertrags werden, wenn
- die Vertragspartei ausdrücklich auf die AGB hinweist,
- ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist,
- die Vertragspartei durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses darauf hinweist,
- die andere Vertragspartei mit der Geltung der AGB einverstanden ist.
Es reicht also nicht aus, die AGB bei einem Online-Shop an irgendeiner Stelle auf der Webseite anzubringen.
Angaben zu Preisen und Versandkosten
Preise müssen in einem Online-Shop korrekt und auch vollständig angegeben werden. Das Gleiche gilt für Versandkosten, die aufgelistet oder auch für den Vertragspartner berechenbar sein müssen. Die Aussage „Versandkosten auf Anfrage“ reicht dafür nicht aus.
Verwendung von Foto- oder Videomaterial
Bilder, Videos oder Texte unterliegen dem Urheberrecht, das heißt, eine bloße Übernahme für eigene Zwecke ist nicht zulässig. Betreiber von Online-Shops müssen vielmehr im Vorfeld abklären, ob für die für die eigene Verwendung vorgesehenen Werke Urheberrechte tangiert werden. Gewöhnlich muss dann an den jeweiligen Urheber eine Lizenzgebühr entrichtet werden.
Erklärung zum Datenschutz
Das Telemediengesetz (TMG) sieht vor, den Kunden eines Online-Shops bestimmte Informationen über den Umgang mit Daten mitzuteilen. Der Wortlaut der Vorschrift:
„Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten (…) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten (…).“
Sobald Daten von Kunden an Dritte weitergegeben werden sollen, müssen Kunden diesem Vorgang ausdrücklich zustimmen.
Pflicht zum Impressum
Folgende Angaben sind für ein Impressum eines Online-Shop-Betreibers notwendig:
- Vor- und Zuname
- Anschrift des Betreibers (ein Postfach reicht nicht aus)
- Rechtsform des Unternehmens
- Vertretungsberechtigter
- Telefon- und Faxnummer
- E-Mail-Adresse
Bei Firmen, die ins Handelsregister eingetragen sind, kommen noch folgende Zusätze hinzu:
- Name des Handelsregisters
- Registernummer
- Steuernummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Widerrufs- und Rückgaberecht
Online-Shop-Betreiber sind verpflichtet, ihre Kunden vollständig und ausreichend deutlich auf das Recht zum Widerruf beziehungsweise zur Rückgabe der Ware aufmerksam zu machen. Auf keinen Fall sollten die gesetzlichen Verbraucherrechte zum Gewährleistungsrecht nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, zum Beispiel Rücknahme nur in Originalverpackung oder der Ausschluss der Möglichkeit, eine Ware unfrei zurückzusenden.
Hinweis
Informieren Sie sich eingehender in unserem Ratgeber "Widerrufsbelehrung: Gesetzesänderung bringt neue Vorgaben für Webshop-Betreiber".