PandemieWie Unternehmen für den Notfall vorsorgen können
Die deutsche Wirtschaft rechnet im Fall einer Influenzapandemie mit gravierenden Folgen. Viele Betriebe erwarten einen großen betriebswirtschaftlichen Schaden, sobald es zu hohen Erkrankungsraten unter der Belegschaft kommt. Einige Unternehmen sehen sich durch mehrwöchige Produktionsausfälle in ihrer Existenz bedroht. Und trotzdem stagniert die Notfallplanung in deutschen Unternehmen.
Der betriebliche Arbeitsschutz
Eine wichtige Grundlage von Unternehmenserfolg sind aktive und gesunde Mitarbeiter. Damit diese Voraussetzung auch gegeben ist, muss der betriebliche Arbeitsschutz auf die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern achten. Für den Arbeitsschutz ist in erster Stelle der Arbeitgeber verantwortlich, der nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) entweder durch den Betriebsarzt (§ 2 ASiG) oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Sicherheitsbeauftragten (§ 5 ASiG) unterstützt und beraten wird.
Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Gefährdungen im Betrieb, die sich aus dem Umstand der Arbeit ergeben können, zu ermitteln und zu bewerten. Parallel dazu müssen sie die erforderlichen Maßnahmen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter treffen, deren Wirksamkeit überprüfen und alles dokumentieren. Im Falle der Vorsorge in Sachen Pandemien sind unternehmenseigene Notfallpläne und Maßnahmenkataloge deshalb unerlässlich, um die Produktion im Krisenfall aufrechtzuerhalten und den Mitarbeitern den größtmöglichen Gesundheitsschutz zu bieten.
Um Mitarbeiter allgemein über die Pandemie-Thematik zu informieren, bieten sich Informations- oder Aufklärungsbroschüren an. Zudem sollten Arbeitgeber auf ausreichende Hygienemaßnahmen bei den betrieblichen Abläufen achten und dafür sorgen, dass sich Mitarbeiter impfen lassen. Um das Risiko von Pandemien möglichst gering zu halten, empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Gesundheitsbehörden.
Was Mitarbeiter tun können
Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt allgemeine Empfehlungen, was Mitarbeiter zur Vorbeugung vor ansteckenden Krankheiten wie etwa Grippe im Vorfeld unternehmen können. Das sind:
- Auf Hygiene achten, also zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen.
- Bei Krankheitssymptomen einen Arzt aufsuchen.
- Bei Ausbruch etwa von Grippe zu Hause bleiben, um das Ansteckungsrisiko von Kollegen zu verhindern.
- Regelmäßiges Lüften von geschlossenen Räumen, auch im Winter.
- Verzicht auf Händeschütteln oder den Begrüßungskuss.
- Tragen eines Mundschutzes.
Mitbestimmung des Betriebsrats
Wie bei anderen Maßnahmen auch handelt es sich bei Hygienemaßnahmen des Arbeitgebers um eine Regelung des sogenannten Ordnungsverhaltens der Arbeitnehmer. Das bedeutet: Arbeitgeber müssen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) die Zustimmung des Betriebsrats für etwaige Maßnahmen einholen. Regelt der Arbeitgeber bestimmte Dinge im Alleingang, ist die Maßnahme gegenüber den Arbeitnehmern zunächst unwirksam. Ausnahmen bestehen, wenn Maßnahmen zum Gesundheitsschutz durch andere Behörden, etwa das Gesundheitsamt, gesetzlich vorgeschrieben sind oder angeordnet werden.
Weitere nützliche Links
Hier finden Sie ein ausführliches Handbuch für den Umgang mit Pandemien in Unternehmen, mit Checklisten.
Zusammenfassende und kurze Informationen finden Sie in diesen Tipps und diesen Checklisten zum Thema Pandemie und Maßnahmen in Betrieben.
Aktuelle Informationen zu einer Pandemie finden Sie auf den Webseiten des Gesundheitsministeriums.
Für Unternehmen finden Sie zahlreiche Informationen beim Mittelstandsbund. Auch die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern bieten weiterführende Informationen.