PersonalbeschaffungWas ein gutes Zeitarbeitsunternehmen auszeichnet

Zeitarbeit ist mittlerweile auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht nur eine akzeptierte Form der Beschäftigung, sondern hat sich zu einer eigenständigen Organisationsform der Arbeit entwickelt. Schon viele Unternehmen arbeiten fest mit einem Zeitarbeitsanbieter zusammen, noch mehr wollen es tun. Doch wie den richtigen Partner finden? Dafür gibt es einfache Kriterien.

Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, so der gesetzliche Begriff für Zeitarbeit, gilt heute zu Recht als modernste Form der Arbeit. Dazu beigetragen hat sowohl, dass immer mehr Unternehmen in den letzten Jahren die Vorteile dieser kostensparenden und Flexibilität schaffenden Alternative kennengelernt haben, als auch die Anstrengungen der Branchen führenden Unternehmen wie der DIS AG, eigene Qualitätsstandards zu schaffen und umzusetzen. Auch der Gesetzgeber hat durch die Liberalisierung der gesetzlichen Vorschriften auf der einen und die Verpflichtung auf einen branchenweiten tariflichen Rahmen auf der anderen Seite der gewachsenen Bedeutung der Zeitarbeit Rechnung getragen.

Trotz bestehender gesetzlicher Regelungen und Branchentarifverträge gibt es wie in allen anderen Branchen auch in der Zeitarbeit Qualitätsunterschiede – Spezialanbieter, „Billigheimer“ und „Schwarze Schafe“. Und da es bei der Zeitarbeit um eine spezielle Form von Dienstleistung geht, nämlich die Überlassung und Vermittlung von Arbeitskräften, ist eine besondere Sensibilität bei der Auswahl des Dienstleisters vonnöten.

Zahlreiche Anbieter

Laut einer Erhebung des Bundesverbandes für Zeitarbeit (BZA) gibt es bundesweit über 4.300 Zeitarbeitsunternehmen. Zählt man die einzelnen Niederlassungen größerer Unternehmen hinzu, kommt man auf fast 7.000 Betriebe. Die große Zahl an Anbietern macht es nicht gerade einfach, den passenden Dienstleister zu wählen.

Nach Maßgabe von § 1 AÜG benötigt jedes gewerblich tätige Zeitarbeitsunternehmen eine staatliche Erlaubnis. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit erteilt, verlängert und ggf. auch entzogen. Für die operative Umsetzung dieser Aufsichtspflicht sind die Landesagenturen für Arbeit zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören ferner:

  • Beschwerden von Zeitarbeitnehmern entgegenzunehmen und zu bearbeiten,
  • turnusmäßige Außenprüfungen und außerplanmäßige Inspektionen bei Zeitarbeitsunternehmen durchzuführen,
  • die Kontrollmeldungen der Überlassungsfälle und die statistischen Meldungen der Zeitarbeitsunternehmen entgegenzunehmen,
  • gemeldeten Verstößen gegen die AÜG-Bestimmungen nachzugehen und sie durch Mahnung, Bußgeldbescheide und Einschränkung bzw. im Extremfall Entzug der Erlaubnis zu ahnden.

Wenn begründete Zweifel bestehen, ob es bei dem ausgewählten Dienstleister mit rechten Dingen zugeht oder wenn sich eingesetzte Zeitarbeitnehmer beschweren, sollte man sich nicht scheuen, durch einen Anruf beim zuständigen Referenten in der Landesagentur diese Information weiterzugeben oder nachzufragen, ob entsprechende Erkenntnisse vorliegen.

Chancen und Risiken in der Zeitarbeit

Gerade in der Zeitarbeit ist die Orientierung am Bedarf des Kunden besonders wichtig, weil nur die gezielte Bedarfsdeckung – das heißt den/die richtigen überbetrieblichen Mitarbeiter auszuwählen und zu überlassen – den langfristigen geschäftlichen Erfolg eines Zeitarbeitsunternehmens sichert.

Hiervon kann der Kunde profitieren. Denn oftmals bieten Zeitarbeitsunternehmen neben der eigentlichen Überlassung von Arbeitskräften auch eine breite Palette an zusätzlichen Serviceleistungen, die dem Kunden das Personalmanagement wesentlich vereinfachen. Dazu zählen beispielsweise

  • Projektmanagement,
  • Personalvermittlung,
  • Personalplanung (Personalaufbau, Personalsicherung oder Personalabbau),
  • Bewerbersuche, -auswahl und -management,
  • Bewerbertests und Assessment Center,
  • Mitarbeiterbeurteilung,
  • Personalentwicklung sowie
  • Outplacement.

Um die Chance Zeitarbeit zu nutzen, sollte man sich daher eingehend über die Branche und ihre Möglichkeiten informieren. Oft gibt es für spezielle Anforderungen auch individuelle Lösungen, wenn klar definierte Spezialanbieter für eine Branche oder einen Beruf gesucht werden.

Gerade größere Anbieter sind für ihre Innovationsfreudigkeit und Flexibilität bekannt. Sie verfügen auch über einen größeren und besser strukturierten Bewerberpool. In kleineren Zeitarbeitsfirmen können zum Beispiel krankheitsbedingte Ausfälle von eigenen Mitarbeitern zu Engpässen bei der Bearbeitung von Anfragen führen.

Andere Anbieter haben das Problem, dass sie bei kurzfristigen Anfragen nicht über ausreichend über betriebliche Mitarbeiter verfügen und damit nicht schnell genug reagieren können. Bei der Auswahl eines kleineren Anbieters sollte diese Problematik berücksichtigt oder zumindest angesprochen werden.

Auswahl und Vertragsabschluss

Um einen Zeitarbeitnehmer zu beschäftigen, schließen Zeitarbeitsanbieter und Kundenunternehmen wie bei jedem anderen Dienstleistungsangebot auch einen Vertrag. Eine Bindung der Kunden mittels Rahmenvertrag ist ein weitverbreitetes Mittel. Im Vertrag werden Preise und Arbeitszeiten sowie Mindestqualifikationen der Zeitarbeitnehmer festgelegt.

Bevor ein potenzieller Kunde auf ein Zeitarbeitsunternehmen zugeht, sollte er die Angebote von verschiedenen Zeitarbeitsfirmen einholen und vergleichen. Die meisten Zeitarbeitsunternehmen verfügen über recht informative Internetseiten, die nicht nur Unternehmensfakten auflisten, sondern auch Referenzprojekte beschreiben und einen Überblick über die Produktpalette geben. Hier findet man üblicherweise auch die Kontaktdaten des richtigen Ansprechpartners vor Ort.

Mit dem Abschluss der Branchentarifverträge haben sich die Kosten für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern grundsätzlich angeglichen. Trotz allem gibt es natürlich immer noch große Unterschiede im Preis-/Leistungsverhältnis. Dies resultiert unter anderem aus der Tatsache, dass von verschiedenen Arbeitgeberverbänden (BZA/IZG bzw. AMP) mit unterschiedlichen Partnern auf der Arbeitnehmerseite (DGB bzw. Christliche Gewerkschaften) unterschiedliche Branchentarifverträge abgeschlossen wurden.

Die Löhne differieren, je nachdem welcher der Tarifverträge zur Anwendung kommt. Die Verträge mit den Christlichen Gewerkschaften sind umstritten und werden von vielen Betriebsräten als Grund angesehen, einem Einsatz von Zeitarbeitnehmern im Unternehmen die Zustimmung zu verweigern.

Entscheidend ist zudem, wie die tariflichen Regelungen im Zeitarbeitsunternehmen umgesetzt werden und über wie viel Erfahrung der Anbieter im Umgang mit Tarifwerken verfügt. Grundsätzlich gilt auch für die Zeitarbeit: Neben den Lohnkosten für den überlassenen Zeitarbeitnehmer sollten bei der Auswahl eines Anbieters immer auch Kriterien wie Referenzen, angebotene Serviceleistung, Verfügbarkeit etc. mit berücksichtigt werden.

Tipps für Unternehmer

Mit der nachfolgenden Checkliste können Sie die Qualität und Seriosität des von Ihnen vor ausgewählten Anbieters prüfen – wobei ein „Nein“ bei den ersten drei Kriterien ein Ausschlussgrund von der Liste Ihrer Dienstleister sein sollte.

Checkliste: So finden Sie den richtigen Zeitarbeitsanbieter

  1. Das Unternehmen wendet einen Branchentarifvertrag des BZA oder der IZG an.
  2. Das Zeitarbeitsunternehmen besitzt eine unbefristete Erlaubnis der zuständigen Arbeitsagentur zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung.
  3. Der Anbieter kann Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft sowie der Sozialversicherungsträger vorlegen.
  4. Der Anbieter ist zur weiteren Absicherung bereit, bei der erstmaligen Zusammenarbeit eine Bankbürgschaft über Sozialversicherungsbeiträge beizubringen.
  5. Das Unternehmen ist seit mindestens drei Jahren am Markt.
  6. Das Unternehmen ist zertifiziert (zum Beispiel Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001).
  7. Das Unternehmen kann nachvollziehbare Referenzen vorweisen.
  8. Der Ansprechpartner im Zeitarbeitsunternehmen kann konkrete und fundierte Angaben zu speziellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und zur Formalqualifikation des Zeitarbeitnehmers machen.
  9. Das Zeitarbeitsunternehmen kann die zugesagten Qualifikationen seiner überbetrieblichen Mitarbeiter belegen.
  10. Der Arbeitsschutz besitzt einen besonderen Stellenwert in der Auftragsabwicklung.
  11. Das Büro des Unternehmens ist regelmäßig besetzt – und der Kunde erhält einen speziellen Ansprechpartner (Disponent).
  12. Die etwaige Übernahme eines Arbeitnehmers wird nicht durch Vertragsklauseln behindert.

Mehr über die Anstellung von Zeitarbeitnehmern erfahren Sie in unserem Dossier:

Zeitarbeit: Erfolgreich Mitarbeiter ausleihen

[po; Quelle: DIS AG; Bild: Fotolia.com]

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