PflegezeitgesetzJob und häusliche Pflege vereinbaren
Die Nachricht war ein Schock für Monika Hübner. Es ging um ihren Vater. Krebs. Die besiegt geglaubte Krankheit war erneut ausgebrochen. Besonders erschütternd an der Diagnose war die Prognose: Der 67-Jährige wird voraussichtlich nur noch acht Monate leben. Nach den ersten Tränen beschloss Monika Hübner, ihren verwitweten Vater in der verbleibenden Zeit zu betreuen und zu pflegen. Das war für die 41-jährige Informatikerin „sofort klar“.
Doch damit unmittelbar verbunden war die Frage: Ist dieses Vorhaben überhaupt mit meinem Job vereinbar? Ja! Denn ihr Arbeitgeber, ein Automaten-Hersteller, zeigte für ihre Situation „sehr viel Verständnis“. Er schlug Hübner vor, ihre Vollzeitstelle vorübergehend um ein Drittel zu reduzieren; zudem ihre starren Arbeitszeiten gegen ein Arbeitszeitkonto einzutauschen. Der Vorteil für Hübner: Erfordert die Krankheit ihres Vaters mehr Präsenz zuhause, kann sie seltener und kürzer ins Büro gehen. Ist hingegen weniger Betreuung nötig, arbeitet sie mehr, sodass sich Plus- und Minusstunden ausgleichen.
Bedarf an häuslicher Pflege steigt
Ein solches Agreement erachtet Stefan Becker, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, Frankfurt, einer Initiative der Hertie-Stiftung, als „meist ideal“ für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen – seien dies Eltern, Kinder oder Lebenspartner. „Denn es ermöglicht eine hohe Flexibilität.“
Becker registriert, dass immer mehr Unternehmen erkennen: „Wer heute beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur an Kinderbetreuung denkt, der denkt zu kurz.“ Denn immer mehr Erwerbstätige geraten im Verlauf ihrer beruflichen Biografie in die Situation, dass sie betagte oder kranke Angehörige betreuen müssen oder möchten. Die Hauptursache hierfür: Die bundesdeutsche Bevölkerung altert und somit altern auch die Belegschaften der Unternehmen. Laut Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg werden im Jahr 2020 rund 37 Prozent der Erwerbstätigen über 50 Jahre alt sein; heute beträgt ihr Anteil 29 Prozent.
„Arbeitnehmer über 50 müssen in der Regel keine Kleinkinder mehr betreuen“, sagt Jürgen Ley, Leiter des Personalservices bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall. „Sie sehen sich aber oft mit einer häufig noch belastenderen Aufgabe konfrontiert: der Betreuung und Pflege von Angehörigen.“ Diese Aufgabe zu bewältigen, ist für die Betroffenen oft schwer – „denn häufig ruht die gesamte Last auf ein, zwei Schultern“, erklärt Ley. „Entsprechend schnell schlägt das Gefordert-sein in ein Überfordert-sein um.“
Pflegezeitgesetz ermöglicht unbezahlte Auszeit
Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Er verabschiedete im Sommer 2008 das Pflegezeitgesetz. Seitdem stehen jedem Arbeitnehmer bis zu zehn Tage pro Jahr Extra-Urlaub für die Pflege von Angehörigen zu, erläutert der Darmstädter Fachanwalt für Arbeitsrecht, Michael Lodzik. In Betrieben mit mindestens 15 Beschäftigten können sich Mitarbeiter zudem – ähnlich wie bei der Elternzeit – bis zu sechs Monate unbezahlt freistellen lassen.
Die Praxis zeigt aber: Nur wenige Arbeitnehmer machen von diesem Recht Gebrauch – auch weil das Pflegezeitgesetz kaum bekannt ist. Viele Beschäftigte trauen sich zudem nicht, ihrem Arbeitgeber zu sagen: Chef, ich bleibe die nächsten Monate zuhause – aus Angst, ihnen könnten daraus berufliche Nachteile entstehen. Hinzu kommt der Verdienstausfall.
Wie brisant das Thema ist, belegen folgende Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Aktuell werden in Deutschland mehr als eine Million Personen von ihren Angehörigen gepflegt. Und von diesen Pflegepersonen sind zwei Drittel im erwerbsfähigen Alter. Sie stehen also vor der Alternative: Entweder ich gehe nicht arbeiten oder ich versuche meine Pflegetätigkeit mit meinem Job zu vereinbaren.
Pflege- und Betreuungsbedarf schwankt oft
Letzteres ist oft schwer. Denn ein Schlaganfall kündigt sich nicht wie die Geburt eines Babys Monate im Voraus an. Entsprechendes gilt für Unfälle. Deshalb wirft ein solches Ereignis im Familienkreis oft die gesamte Lebensplanung um. Hinzu kommt: Neben der Dauer ist oft auch der Verlauf einer Krankheit nicht vorhersehbar – so zum Beispiel bei Multipler Sklerose. Und häufig schwankt der Pflegebedarf. Zum Beispiel, weil die Erkrankung in Schüben verläuft. Oder weil sich Aufenthalte zuhause mit Aufenthalten im Krankenhaus abwechseln. „Entsprechend flexibel müssen die pflegenden Personen sein“, betont Ley. Und entsprechend breit gefächert sollte im Idealfall das Angebot an Unterstützungsmaßnahmen sein.
„Hier haben Großunternehmen andere Möglichkeiten als Kleinbetriebe“, betont Stefan Becker. Kleinunternehmen können zum Beispiel Personalausfälle meist schwierig längerfristig kompensieren – auch weil hieraus oft eine Überlastung der anderen Mitarbeiter resultiert. Anders ist dies bei Großunternehmen. Becker nennt als Beispiel den Chemiekonzern BASF. Er bietet seinen Mitarbeitern eine breite Palette von Unterstützungsmaßnahmen – von Kursen zum Thema Krankenpflege bis hin zu einer individuellen Beratung. Bei Bedarf können BASF-Mitarbeiter zudem bis zu zwei Jahre zuhause bleiben. Und bei Schwäbisch Hall im Einzelfall bis zu vier Jahre.
Flexibilität von allen Beteiligten ist gefragt
Für Entlastung sorgt auch eine breite Palette von Teilzeitmodellen. „Etwa ein Drittel unserer 3.000 Mitarbeiter arbeitet Teilzeit“, berichtet Jürgen Ley von Schwäbisch Hall. Darunter sind auch zahlreiche Beschäftigte, die Angehörige pflegen oder betreuen. Genaue Zahlen hat Ley nicht – auch weil oft unklar ist: Wann liegt ein Pflegefall vor? Ley erläutert dies an einem Beispiel: Die Eltern eines Mitarbeiters wohnen im 40 Kilometer entfernten Heilbronn. Haus und Garten können sie nicht mehr pflegen, bei Großeinkäufen und Arztbesuchen brauchen sie Hilfe. Also muss der Mitarbeiter mehrmals pro Woche nach Heilbronn fahren. Ein Pflege- oder Betreuungsfall im klassischen Sinne ist das nicht – aber eine hohe zeitliche Belastung.
Gerade weil die Pflege so vielfältig ist, sieht Christiane Flüter-Hoffmann vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) das Pflegezeitgesetz eher kritisch. „Es ist für Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen unbefriedigend“, betont die Personalpolitik-Expertin. Für die Beschäftigten, weil es ihnen eigentlich nur die Möglichkeit eröffnet, ganz zuhause zu bleiben. Und für die Arbeitgeber stellt sich bei längeren Auszeiten oft die Frage: Woher sollen wir in der Übergangszeit eine qualifizierte Ersatzkraft nehmen? Deshalb empfiehlt Flüter-Hoffmann: „Partnerschaftlich nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung suchen“.
Arbeit ist auch mentale Entlastung
Pflege und Beruf vereinbaren – für Monika Hübner ist dies Tag für Tag ein „Kampf und Krampf“, obwohl die Rahmenbedingungen bei ihr „eigentlich ideal“ sind. Ihr Vater wohnt bei ihr im Haus. Täglich schaut ein ambulanter Pflegedienst nach ihm. Ihr Mann greift ihr unterstützend unter die Arme. Trotzdem hat Monika Hübner nie Feierabend. Irgendetwas ist immer noch zu tun. „Oft habe ich das Gefühl: Ich packe das nicht mehr“, gesteht sie. Trotzdem ist die Informatikerin froh, dass sie parallel zur Pflege Teilzeit arbeitet. „Denn so sehe ich auch mal etwas anderes. Wenn ich nur zuhause wäre, würde ich depressiv. Das wäre auch für meinen Vater nicht gut.“
Dass sich immer mehr Unternehmen ernsthaft auch mit dem Thema häusliche Pflege befassen, hat viele Gründe. Ein zentraler Grund ist laut Becker: Die Firmen erkennen zunehmend, dass sich Familienfreundlichkeit lohnt – auch betriebswirtschaftlich. Das legt zumindest eine Studie des Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik (FFP) an der Uni Münster nahe. Ihr zufolge sind „familienfreundliche Betriebe“ 17 Prozent produktiver als andere – unter anderem, weil sich die Mitarbeiter stärker mit ihrer Arbeit identifizieren. Das schlägt sich nicht nur in geringeren Fehlzeiten nieder. „Zufriedene Mitarbeiter führen auch zu zufriedenen Kunden“, weiß Jürgen Ley. Und Kundenzufriedenheit ist heute ein zentraler Erfolgsfaktor.
Firmeneigenes Seniorenstift als Zukunftskonzept
Einmalig in Deutschland dürfte das eigene Seniorenstift sein, über das die Bausparkasse Schwäbisch Hall seit 1999 verfügt – für ehemalige Mitarbeiter und Angehörige aktuell Beschäftigter. Angegliedert an den Wohnkomplex mit 52 Wohnungen ist eine Pflegestation. Dort können Mitarbeiter im Notfall Angehörige in Kurzzeitpflege geben. Die Bausparkasse hat zudem mit dem Betreiber des Pflegediensts vereinbart: Angehörige der Schwäbisch Hall-Mitarbeiter kommen auch in den anderen Seniorenheimen des Dienstleisters in der Region bei Bedarf schnell unter.
In solchen Kooperationen zwischen Unternehmen und Pflegeeinrichtungen sieht berufundfamilie Service-Geschäftsführer Becker einen zukunftsweisenden Weg. Bei der Kinderbetreuung sind solche Kontrakte bereits gang und gäbe. Hier ist es gängige Praxis, dass Unternehmen Betreuungseinrichtungen bezuschussen und diese im Gegenzug einige Plätze für die Kinder von deren Mitarbeitern reservieren – auch für unvorhergesehene Notfälle. Ähnliche Kooperationen sind mit Betreibern von Pflegeeinrichtungen möglich.
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