PRIst der Einsatz von Ghostwritern zulässig?
Der Einsatz eines Ghostwriters kann besonders für kleine Unternehmen oder Selbstständige interessant sein, die sich in einem bestimmten Fachgebiet profilieren möchten. Mit der Hilfe eines akademisch geschulten Ghostwriters gelingt es auch bei mangelnder Kenntnis, Defiziten in der Formulierungsfähigkeit oder Zeitmangel, Fachartikel zu platzieren oder gar ein Sachbuch zu verfassen.
Ghostwriter
Ghostwriter sind Menschen, die im Auftrag und im Namen einer anderen Person Texte verfassen. Sie verzichten auf einige Rechte, die ihnen grundsätzlich als Urheber der Texte zustehen würden. Zum Beispiel darf der Auftraggeber den Text unter seinem eigenen Namen veröffentlichen und den Namen des eigentlichen Urhebers verschweigen.
Ist die Beauftragung eines Ghostwriters legal?
Die Tätigkeit des Ghostwriters und der Verkauf der Rechte an einem Text ist keineswegs ein ungesetzlicher Vorgang. Als Urheber darf er mit seinem Werk verfahren, wie es ihm beliebt. Der Gesetzgeber betrachtet Ghostwriting als eine Dienstleistung wie andere auch. Die Vereinbarung zwischen Autor und Auftraggeber wird nach § 631 BGB wie ein Werkvertrag behandelt. Darin tritt der Ghostwriter sein Urheberrecht ab und überträgt auch alle Nutzungsrechte am Text. Im Gegenzug erhält der Ghostwriter ein festgelegtes Honorar.
Nach einem Urteil des OLG Frankfurt (Az. 11 U 51/08) verpflichtet sich der Ghostwriter zum Verschweigen der eigenen Urheberschaft. Der Auftraggeber darf das Werk als seins ausgeben. Das Gericht stellt fest, dass Ghostwriting grundsätzlich als Dienstleistung anzusehen sei und eine entsprechende Vereinbarung nicht zu beanstanden ist.
Trotz der Abtretung seiner Urheberrechte behält der Ghostwriter die Urheberpersönlichkeitsrechte nach § 13 UrhG, die in Deutschland nicht abgegeben werden können. Bei einer Veränderung des Werks, die im Zuge einer Vervielfältigung oder Verbreitung entsteht, kann der Ghostwriter deshalb trotz bestehenden Vertrags seine Rechte geltend machen. Dies betrifft insbesondere die sogenannte Entstellung des Werks. Dabei handelt es sich um eine Veränderung, die den grundsätzlichen Charakter negativ beeinflusst. Ob eine Entstellung vorliegt, lässt sich nur im Einzelfall klären. Bei Auseinandersetzungen prallen oft verschiedene Vorstellungen aufeinander. Ein renommierter Ghostwriter wird auf eine Ausübung dieses Rechts aber verzichten, da es dem Grundsatz seiner Arbeit widerspricht.
Ist die Veröffentlichung unter eigenem Namen zulässig?
Abseits der akademischen Welt ist die Verwendung von Werken, die ein Ghostwriter verfasst hat, kein Problem. Durch den Vertrag mit dem Ghostwriter sichern Sie sich alle für die Veröffentlichung nötigen Rechte. Damit können Sie den entsprechenden Fachartikel, das Sachbuch oder jeglichen anderen Text problemlos unter Ihrem Namen veröffentlichen.
Und bei akademischen Abschlussarbeiten?
Eine Sonderstellung nimmt der Einsatz von Ghostwritern für akademische Abschlussarbeiten ein. Bereits das Erstellen einer Abschlussarbeit oder Dissertation durch einen Ghostwriter ist illegal (OLG Düsseldorf Az. I-20 U 116/10).
Außerdem macht sich der Auftraggeber des Ghostwriters strafbar, wenn er die Arbeit als die eigene einreicht. Bei Abschlussarbeiten wie dem Bachelor, Master oder einer Promotion ist eine eidesstattliche Erklärung anzufügen. Die Dienste eines Ghostwriters in Anspruch zu nehmen, stellt einen Verstoß gegen diese Erklärung dar und kann entsprechend den Statuten der Universität geahndet werden.
Fazit
Einen Ghostwriter zu engagieren ist legal. Die Veröffentlichung seiner Texte unter dem eigenen Namen ist im außeruniversitären Bereich ebenfalls legal. Unternehmern stehen damit eine Reihe interessanter Möglichkeiten zur Verfügung, das eigene Profil zu schärfen und zu erweitern. So können Sie einen Ghostwriter beispielsweise damit beauftragen, einen Fachartikel zu schreiben, ein Gutachten anzufertigen oder einen Ratgeber zu verfassen, während Sie sich um Ihr Geschäft kümmern. Um rechtliche Hürden müssen Sie sich dabei keine Sorgen machen.