ProduktsicherheitHinweispflicht für die Hersteller
Die Sicherheitskennzeichnung bei Produkten erfolgt entweder auf dem Produkt selbst oder in separaten Gebrauchsanleitungen oder Beipackzetteln. Sicherheitshinweise sind teilweise gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, die Haftung des Herstellers im Schadensfall auszuschließen. Entsteht dem Anwender beziehungsweise Verbraucher nämlich ein nachweisbarer Schaden, der auf das entsprechende Produkt zurückzuführen ist, greift die Schadensersatzvorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der § 823 Abs. 1. Hier heißt es:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Deliktsrecht löst Produkthaftung aus
Juristen sprechen in diesem Fall von verschuldensabhängiger Produkthaftung beziehungsweise deliktischer Haftung, da zwischen dem Verletzer (Produzenten) und dem Verletzten kein direktes Vertragsverhältnis bestehen muss. Rechtlich gesehen reicht ein Delikt gegen den Verletzten aus, um die Haftung auszulösen.
Beispiele für Sicherheitshinweise sind etwa:
- Mögliche Nebenwirkungen, auf die bei Medikamenten in Packungsbeilagen hingewiesen wird;
- Hinweise Giftigkeit, Brennbarkeit oder Radioaktivität bei Chemikalien (Chemikaliengesetz);
- Hinweise über mögliche Gefahren bei der Bedienung oder beim Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von Maschinen und Geräten;
- Verletzungs- sowie Verschluckungsgefahr bei Spielzeugen für Kleinkinder;
- Hinweise bei Computern in Bezug auf mögliche negative Folgen bei zu intensiver Beschäftigung mit Computerspielen;
- Jugendgefährdungshinweis bei Filmen oder Büchern mit entsprechenden Inhalten.
Hinweis
Die Abkürzung „SAFE“ steht für vier Grundsätze bei der Aufstellung von Sicherheitshinweisen:
- Schwere der Gefahr
- Art und Quelle der Gefahr
- Folge bei Missachtung
- Entkommen
CE-Kennzeichnung
Nach EU-Recht entsprechen Produkte, die mit dem Kürzel „CE“ (frz. „Conformité Européenne“, Übereinstimmung mit EU-Richtlinien) versehen sind, den geltenden europäischen Richtlinien. Dies entspricht quasi einer Bestätigung des Herstellers. Allerdings lässt die CE-Kennzeichnung keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Die CE-Kennzeichnung wurde eingeführt, um im freien Warenverkehr dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der darin befindlichen Europäischen Gemeinschaft (EG) zu gewährleisten.
Die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen an Produkte, die durch bestimmte EU-Richtlinien vorgegeben sind, leiten sich aus Artikel 95 des EG-Vertrags (Binnenmarktrichtlinien) ab. Diese Mindestanforderungen dürfen keinesfalls unterschritten werden. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten „wesentlichen Anforderungen“. Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts.
Pflichten bei der Anbringung des CE-Zeichens
- Es muss vom Hersteller beziehungsweise seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten gut sichtbar, leserlich, unverwechselbar und dauerhaft auf dem Produkt oder am daran befestigten Schild angebracht werden.
- Es muss mindestens fünf Millimeter groß sein.
- Bei einer Verkleinerung oder Vergrößerung des Zeichens müssen die Proportionen eingehalten werden.
- Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder es hierfür keinen Anlass gibt, muss das CE-Zeichen auf der Verpackung (falls vorhanden) und den Begleitunterlagen angebracht werden.
- Ist eine benannte Stelle gemäß den anzuwendenden Richtlinien im Verlauf der Produktionsüberwachung eingeschaltet, muss die Kennnummer der benannten Stelle hinter der CE-Kennzeichnung stehen.
Hersteller dürfen die CE-Kennzeichnung erst dann vornehmen, wenn alle EG-Richtlinien erfüllt sind, insbesondere die Maschine betriebsbereit ist. Wird eine Maschine zum Beispiel am Aufstellungsort montiert, erfolgt die CE-Kennzeichnung bei deren Inbetriebnahme.
Hinweis
Die EU-Kommission hat aufgrund eines EU-Parlamentsbeschlusses eine Studie zu einem „European Consumer Safety Label“ initiiert. Dieses soll wohl das CE-Zeichen künftig ersetzen und nicht mehr den Charakter einer Konformitätserklärung durch den Hersteller haben. Stattdessen soll es sich um ein durch eine Zertifizierung von einer unabhängigen Prüfstelle zu erlangendes Zeichen handeln. Zielsetzung: eine größere Produktsicherheit.
Mehr Informationen zum CE-Kennzeichen: