Rechtsexperte Peter Krebühl im Interview
Herr Krebühl, wenn Sie 10 Jahre zurückblicken: Welche Entwicklungen waren in Ihrem Fachbereich wichtig?
Bei der Vielzahl von wichtigen Änderungen im Gesamtbereich Arbeitsrecht, ist es eigentlich sehr schwierig, einzelne herauszunehmen. In meinem Beratungsumfeld sind kollektivrechtlich insbesondere die Themen Betriebsübergang und Insolvenz bei Unternehmensumstrukturierungen bedeutsam gewesen.
Individualrechtlich sind die Themen wie Allgemeine Geschäftsbedingungen als Bestandteil von Arbeitsverträgen und natürlich Bonus-Zahlungen immer wieder als Konfliktauslöser aufgetreten.
Welche Themen wurden in der Vergangenheit und aktuell Ihrer Meinung nach überschätzt?
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Eine wahre Prozessflut wurde befürchtet und fast schon erwartet – in der Rechtspraxis sind die Diskriminierungsregelungen zwar regelmäßig Beratungsbestandteil, ein „Rechts“-Missbrauch findet aber nicht statt.
Welche Themen wurden/werden unterschätzt?
In unserem Arbeitsgebiet ist aufgrund der vielen (auch grundsätzlichen) Änderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung viel in Bewegung. Daraus resultiert ein dauerhafter Anpassungsbedarf für alle Beteiligten, also Arbeitnehmer, Arbeitgeber und auch Betriebsräte.
Stärker sollte das Thema Compliance berücksichtigt werden, das wird bis dato von vielen Unternehmen aber auch Arbeitnehmern unterschätzt. Nicht nur Großkonzerne sollten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Regelwerke genau beobachten und auf die Umsetzung im Betrieb drängen.
Welche Herausforderungen erwarten Sie in Zukunft in Ihrem Fachbereich?
Die Umsetzung eines effektiven Datenschutzes im Arbeitsverhältnis – auszutarieren ist das schützenswerte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer und der sinnvolle Einsatz Neuer Medien zur administrativen Vereinfachung.
Welche Rolle spielt business-wissen.de für Sie als Gastautor?
Eine gute Möglichkeit, um aktuelle arbeitsrechtliche Themen vorzustellen und auf wichtige Details hinzuweisen.
Auf welches Thema von Ihnen können sich die Leser freuen?
Sehr interessant ist weiterhin die Frage der Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergängen. Es gibt zwar einige klärende Beiträge des Bundesarbeitsgerichts und auch gute Ansätze in den Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Köln, es besteht aber weiterhin Entwicklungs- und Konkretisierungsbedarf in der Rechtssprechung.
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Krebühl!