RentabilitätZehn Tipps, die schnell bares Geld bringen
1. Übersehene Belege einreichen
Ärgerlich, wenn Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Steuerunterlagen feststellen müssen, dass Rechnungen bereits im letzten Jahr hätten angegeben werden müssen. Auch wenn die Einspruchsfrist für den Steuerbescheid bereits nach einem Monat abläuft, sollten Sie versuchen, den Beleg noch geltend zu machen. Dazu senden Sie ihn mit einem formlosen Schreiben an Ihr Finanzamt und beantragen eine „Änderung wegen neuer Tatsachen“. Solange der Steuerbescheid nicht verjährt ist (was meist nach fünf Jahren der Fall ist) und kein eigenes Verschulden vorliegt, kann der Beleg noch geltend gemacht werden. Gute Aussichten auf Erfolg hat zum Beispiel die Begründung „in das falsche Jahr gerutscht“.
2. Drängen Sie auf Prämienrückerstattung
Prüfen Sie, ob Ihre Sachversicherungsgesellschaft eine Prämienrückerstattung im Programm hat. Selten bieten die Gesellschaften solche Rückerstattungen aktiv an - außer, der Kunde droht abzuspringen. Folgendes Modell finden Sie häufig: Wenn die Schadenquote nicht mehr als 50 Prozent der eingezahlten Prämien beträgt, erhält der Versicherte zehn Prozent der gezahlten Prämien zurück. Wenn Sie also viele Jahre lang keinen Schadensfall gemeldet haben, können Sie Nachlässe aushandeln: Rabatte bis zu dreißig Prozent sind möglich, aber natürlich nur, wenn Sie Druck machen.
3. Senken Sie Software-Kosten
Die meisten Software-Verträge enthalten eine sechsmonatige Garantie. Dennoch versuchen viele Softwareanbieter, schon innerhalb dieser Zeit Pflege und Wartung abzurechnen. Akzeptieren Sie entsprechende Rechnungen nicht. Denn gerade in dieser Periode fallen noch viele durch Installationsprobleme verursachte Arbeiten an, die Ihr Software-Partner und nicht Ihr Unternehmen tragen muss.
4. Kooperieren Sie mit anderen Unternehmen
Wer nicht nur für sich plant, kann Kosten sparen. Prüfen Sie jetzt, ob Sie gemeinsam mit benachbarten Unternehmen bei Ihren Geschäftspartnern bessere Konditionen herausholen können. Bestellen Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarn Heizöl oder Erdgas und nutzen Sie dabei Mengenrabatte. Zusammen mit anderen Unternehmen könnten Sie für Ihren Fuhrpark bei der nächsten Tankstelle Rabatte für Benzin und Schmierstoffe aushandeln. Auch der Personalbereich bietet gute Ansätze zum kooperativen Sparen: Sie könnten sich zum Beispiel Hausmeister oder Sicherheitspersonal mit anderen Unternehmen teilen. Wer keine direkten Nachbarn hat, kann auch eine der vielen Einkaufsgemeinschaften im Internet nutzen.
5. Mit „Pick by Light“ im Lager sparen
Wo viele unterschiedliche Waren auf Lager sind, entstehen durch das zeitaufwändige Kommissionieren hohe Personalkosten. Viel schneller und kostengünstiger geht es mit Pick-by-Light-Systemen (manchmal auch „Pick to Light“). Ein Display führt den Mitarbeiter zum richtigen Regal und gibt ihm die zu entnehmende Anzahl von Artikeln an. Die Reihenfolge der zu kommissionierenden Artikel wird dabei nach den kürzesten Wegen errechnet. Nach der Entnahme genügt ein einfacher Knopfdruck an der Regalstation, um den Arbeitsschritt zu quittieren und den Lagerbestand zu aktualisieren. Ist die Kommissionierung abgeschlossen, werden die Paletten entweder für die Lkw-Beladung bereitgestellt oder bis zur Verladung wieder eingelagert.
6. Nutzen Sie Carsharing
Brauchen Sie manche Firmenfahrzeuge nur sporadisch? Dann wäre es unsinnig, viel Geld in laufende Kosten wie Versicherung, Wartung, Steuer, TÜV und Stellplätze zu stecken - oder gar neue Firmenwägen anzuschaffen. Als Alternative bietet sich Carsharing an - Sie zahlen nur dann, wenn Sie das Auto auch nutzen. Dabei können Sie flexibel vom Kleinwagen bis Transporter einfach das Modell buchen, das Sie gerade brauchen. Die Anbieter sehen einen Preis je gefahrenem Kilometer inklusive Treibstoff vor. Hinzu kommt ein Betrag pro genutzter Stunde sowie eine monatliche, jedoch meist geringe Grundgebühr. Dafür wird in der Regel eine einmalige Aufnahmegebühr fällig - und Sie müssen eine Kaution hinterlegen.
Tipp: Checken Sie die Alternative vor allem für die Firmenfahrzeuge, die weniger als 15.000 Kilometer im Jahr gefahren werden. Nach einem Anbieter in Ihrer Nähe können Sie beim Bundesverband Carsharing (www.carsharing.de) recherchieren.
7. Konkurse: Eine günstige Einkaufsquelle
Nach Insolvenz-Rückgängen in den vergangenen Jahren werden 2009 leider wieder viele Unternehmen in Konkurs gehen. Was übrig bleibt: fast neuwertige Autos, Faxgeräte, PCs, Drucker, Stapler und was sonst für die Aufrechterhaltung eines Betriebsablaufs benötigt wird. Hier können Sie preiswert einkaufen. Rechnen Sie aber mit ein, dass Sie in der Regel die Kosten für Demontage, Abholung und Transport tragen. Bei Versteigerungen aus Konkursmassen fallen noch einmal etwa 15 Prozent des Verkaufswerts als Gebühr an.
Tipp: Auf der Webseite www.konkurse.com können Sie sich für einem Newsletter-Dienst anmelden, der Sie laufend über Angebote informiert. Speziell für Immobilien finden Sie auf www.argetra.de einen Versteigerungskalender.
8. Bankgebühren sparen
Kein Chef wird von heute auf morgen seine Hausbank wechseln. Dennoch kann es lohnend sein, sich mit den Konditionen verschiedener Institute einmal vertraut zu machen - auch, um eventuell bessere Bedingungen zu verhandeln. Wie hoch zum Beispiel liegen die Zinsen für den Dispokredit? Was kostet eine Überweisung? Was sparen Sie, wenn Sie die herkömmliche Kontoführung durch ausschließliches Onlinebanking ersetzen? Werden Guthaben-Zinsen für ein Girokonto angeboten? Was kostet es Sie, wenn Sie Ihren Kunden Lastschriftverfahren anbieten? Und nicht zuletzt gilt es, auch die Kreditangebote genauer unter die Lupe zu nehmen. Abgesehen davon sollten Sie auch einmal prüfen, ob Sie nicht zu viel Geld ausgeben, weil Sie mehr Konten als nötig führen. In der Regel sind zwei Bankverbindungen völlig ausreichend.
9. Befreien Sie sich aus Knebelungsverträgen
Haben Sie in der Vergangenheit einen Vertrag geschlossen, der sich für Sie als sehr ungünstig erwiesen hat? Dann sollten Sie prüfen, ob es sich nicht um einen sittenwidrigen Knebelungsvertrag handelt. Darunter versteht man Verträge, die die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eines Vertragspartners so einschränken, dass dieser seine freie Selbstbestimmung verliert. Wann dies der Fall ist, hängt von der individuellen Situation der Vertragspartner ab. Indizien für einen Knebelungsvertrag sind zum Beispiel eine ungerechtfertigt lange Vertragsdauer, einseitige Kündigungs- und Kontrollrechte, überdurchschnittlich hohe Abnahmeverpflichtungen, hohe Sicherheiten und Wettbewerbsbeschränkungen. Ist der Vertrag tatsächlich in diesem Sinne rechtswidrig, müssen alle daraus resultierenden Transaktionen rückgängig gemacht werden, also Waren zurückgenommen und Gelder zurückbezahlt werden.
10. Mit Sale-and-Lease-Back Liquidität schaffen
Benötigen Sie kurzfristig flüssige Mittel, etwa für Investitionen? Dann sollten Sie überlegen, ob Sie nicht Gegenstände aus Ihrem Anlagevermögen, wie Immobilien, Fahrzeuge oder Teile der IT- oder Telefonausstattung verkaufen - allerdings nicht an irgendwen, sondern an eine Leasingfirma. Mit dem sogenannten Sale-and-Lease-Back-Verfahren haben Sie nämlich die Möglichkeit, die Objekte von der Leasing-Gesellschaft anschließend wieder zurückzuleasen. Das bietet den praktischen Vorteil, dass Sie sich relativ schnell flüssige Mittel für neue Investitionen verschaffen können. Vor allem bei Immobilien können Sie dadurch aber auch stille Reserven aufdecken. Informationen zu diesem Verfahren bietet der BDL, Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen an (im Internet zu finden unter www.leasing-verband.de).