Richtig versichertGewerbliche Rechtsschutzversicherung oder gewerbliche Haftpflichtversicherung?
Ungenaue Vertragsformulierungen, Lieferverzug, Produkt- oder Umsetzungsfehler, Rechtsverletzungen – die Gründe, aus denen ein Unternehmen Schadenersatzforderungen von Kunden, Lieferanten oder dritten Parteien erhält, sind vielfältig. Zur Absicherung der Risiken wird häufig auf Rechtsschutzversicherungen oder Haftpflichtversicherungen zurückgegriffen. Ein Überblick über die unterschiedlichen Funktionsweisen der beiden Versicherungsarten.
Die Rechtsschutzversicherung – Kostendeckelung für gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen
Die Rechtsschutzversicherung kommt immer dann ins Spiel, wenn das Unternehmen einen Rechtsanwalt zur Abwehr oder auch zur Durchsetzung von Forderungen beauftragt. Dabei muss es nicht immer bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Auch bei einer außergerichtlichen Einigung kommt die Rechtsschutzversicherung zur Anwendung.
Die Rechtsschutzversicherung beinhaltet eine passive und eine aktive Komponente. Die passive Komponente dient der Abwehr von Forderungen. Dies gilt nicht nur für Forderungen von Kunden oder Lieferanten, sondern beispielsweise auch für Forderungen von Mitarbeitern oder Bewerbern aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Allerdings können im Bedingungswerk der Versicherung auch einzelne Gebiete ausgeschlossen sein, für die keine Kostenübernahme gegeben ist (zum Beispiel die Verletzung von Marken- oder Urheberrechten). Ein Vergleich der einzelnen Versicherungsprodukte ist immer ratsam, um im Ernstfall böse Überraschungen zu vermeiden.
Mit der aktiven Komponente der Rechtsschutzversicherung werden Kosten übernommen, die die Durchsetzung eigener Forderungen betreffen, beispielsweise Rechtskosten bei nicht bezahlten Rechnungen, eigenen Schadensersatzansprüchen gegenüber Lieferanten oder nicht eingehaltenen Verträgen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt neben den Kosten für Rechtsanwälte auch die Gerichtskosten und gegebenenfalls Kosten für Gutachter bis zur vereinbarten Deckungssumme (abzüglich des Selbstbehaltes). Häufig gibt es bei gewerblichen Rechtsschutzversicherungen auch Wartezeiten zwischen dem Abschluss und einer möglichen Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes.
Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung sichert ein Unternehmen bei den Kosten eines Rechtsstreits, sowohl bei der Abwehr als auch bei der Durchsetzung von Forderungen, ab. Damit werden die Kosten für einen Rechtsstreit für das Unternehmen kalkulierbarer.
Die gewerbliche Haftpflichtversicherung – Absicherung für die Folgen eines Anspruchs
Die gewerbliche Haftpflichtversicherung ist nicht so vielseitig wie die gewerbliche Rechtsschutzversicherung, bietet aber im Gegensatz zur Rechtsschutzversicherung auch Schutz für die Folgen eines Anspruchs.
Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung enthält nur den passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass Versicherungsschutz nur besteht, wenn eine Schadensersatzforderung an das Unternehmen von einem Dritten gestellt wird. Im Gegensatz zur Rechtsschutzversicherung gibt das Unternehmen die Bearbeitung der Schadenersatzforderung an den Versicherer ab. Dieser entscheidet, ob eine Zurückweisung der Schadenersatzforderung erfolgt. Entscheidet sich der Versicherer dagegen oder ist die Zurückweisung erfolglos, zahlt er die Schadenersatzforderung abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes. Dabei werden im Allgemeinen zwei Arten von Schadenersatzforderung unterschieden:
- Personen- und Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden
- echte Vermögensschäden
Personen- und Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden (sogenannte unechte Vermögensschäden) sind über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Produkthaftpflicht abgedeckt.
Echte Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren. Sie sind über eine Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt. Beispielsweise können das Verstöße gegen Marken- oder Urheberrechte, Überschreitungen von Deadlines, Projektverzögerungen, Beratungsfehler und vieles mehr sein. Die Vermögensschadenhaftpflicht wird oft auch als Berufshaftpflicht bezeichnet.
Eine Betriebshaftpflicht ist im Allgemeinen für jedes Unternehmen empfehlenswert und meist mit geringen Kosten verbunden. Ob eine Vermögensschadenhaftpflicht in Ergänzung dazu sinnvoll ist, hängt unter anderem stark von der Branche ab, in der das Unternehmen tätig ist.
Fazit
Die gewerbliche Haftpflichtversicherung ist nicht so vielseitig wie eine Rechtsschutzversicherung, ist aber ein Teil des existenziellen Grundschutzes eines Unternehmens. Die Rechtsschutzversicherung bietet hingegen durch den universellen Ansatz bei Rechtsstreitigkeiten eine sinnvolle Ergänzung um einerseits eine aktive Durchsetzung von Ansprüchen kalkulierbar zu machen und andererseits Rechtskosten aus Risiken (zum Beispiel AGG-Verstöße) abzusichern. Für beide Versicherungslösungen sind sehr unterschiedliche Produkte auf dem Markt, so das eine umfassende Beratung vor Abschluss sinnvoll ist.