Richtlinie der EU zum Online-Handel

Die EU hat neue Regeln für den Handel im Internet beschlossen. Was Online-Händler jetzt wissen müssen, zeigen wir in diesem Rechtstipp.

Einheitliche Kontaktmöglichkeiten

Für Verbraucher soll es künftig einheitliche Kontaktmöglichkeiten mit dem Onlinehändler oder Dienstleister in Form von E-Mail oder Telefon geben. Nicht mehr erlaubt sind 0180er- und 0900er-Telefonnummern.

Einheitliche Europäische Musterbelehrung

Online-Händler müssen Verbraucher über die Möglichkeit des Widerrufs informieren. Die deutsche Musterbelehrung gilt dabei als Vorlage für ganz Europa. Informieren sie den Verbraucher nicht, verlängert sich die Frist zum Widerruf auf zwölf Monate. Bislang gab es für solche Fälle in Deutschland keine Frist zu beachten. Allerdings kann der Online-Händler eine korrekte Widerrufsbelehrung nachreichen.

Einheitliche Widerrufsfrist

Künftig soll die Widerrufsfrist in der ganzen EU statt 30 Tage 14 Tage betragen. Weist ein Online-Händler nicht auf die Frist hin, kann der Verbraucher innerhalb von zwölf Monaten vom Vertrag zurücktreten.

Erklärung des Widerrufs

Der Widerruf kann vom Kunden auch nach wie vor durch E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Allerdings kann dieser nicht mehr durch die Rücksendung der Waren ausgesprochen werden.

Rückabwicklung des Widerrufs

Statt innerhalb von 30 Tagen muss der Händler den Kaufpreis künftig innerhalb von 14 Tagen inklusive aller Versandkosten zurückerstatten.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Künftig ist ein Widerruf unter folgenden beispielhaften Voraussetzungen ausgeschlossen:

  • Versiegelte Waren
  • Schnell verderbliche Waren
  • Nach Kundenspezifikation oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene hergestellte Waren
  • Aufgrund ihrer Eigenart untrennbar mit anderen Gütern vermischte Waren

Rücksendekosten bei Widerruf

Künftig wird es keine so genannte „40-Euro-Klausel“ mehr geben. Das bedeutet: Der Käufer muss die Rücksendekosten grundsätzlich tragen, wenn der Händler deutlich darauf hinweist. Auch eine Vereinbarung ist möglich, nach der der Online-Händler diese Kosten übernehmen kann.

„Button-Lösung”

Kostenpflichtigen Dienstleistungen müssen Verbraucher künftig ausdrücklich vertraglich zustimmen. Die Zustimmung kann auch mittels einer Schaltfläche, also eines Buttons, erfolgen.

Zusätzliche Zahlungsarten

Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten wie zum Beispiel Nachnahme sind nur dann erlaubt, wenn der Online-Händler dadurch selbst höhere Kosten aufwenden muss. Er darf allerdings nur die tatsächlichen Kosten dafür berechnen.

EU-weite Lieferung

Jedem Online-Händler bleibt es selbst überlassen, ob er seine Waren in jedes EU-Land liefert. Bestehen jedoch Lieferbeschränkungen, muss er den Verbraucher darauf hinweisen.

Längste Lieferdauer

Online-Händer sollen ihre Waren innerhalb von 30 Tagen liefern. Ist dies nicht möglich, können Kunden ab dem 31. Tag die Bestellung stornieren beziehungsweise vom Vertrag zurücktreten.

Haftung für Ware

Für den Verlust oder die Beschädigung der Ware beim Versand trägt der Online-Händler das komplette Risiko der Lieferung, bis der Kunde die Ware in Empfang genommen hat.

Dazu im Management-Handbuch

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