SondertilgungsrechteSchulden tilgen als Kapitalanlage?

Kreditnehmer können sich mit etwas Verhandlungsgeschick eine gute Rendite sichern. Aber wie?

Eine Geldanlage lohnt sich nur dann, wenn die Rendite effektiv über der Zinslast des laufenden Kredits liegt. Effektiv liegt der Kreditzinssatz nach Abzug der Steuern oftmals jedoch nur um ein Vielfaches über der Rendite. Das gilt sowohl für einen Dispokredit, für den Ratenkredit als auch fürs Baudarlehen. Außerdem ist jede Kapitalanlage mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor verbunden. Dagegen steht die zu erbringende Schuldenlast fest. Was liegt da näher, als diese Last vorzeitig zu verringern?

Banken grenzen die Tilgungsmöglichkeiten für ihre Kunden deutlich ein, um sich einen Mindestgewinn zu sichern. Für die Bank lohnt sich das Geschäft am meisten, wenn der Kreditgeber seine Schuld wie vereinbart begleicht. Sollte der Kreditnehmer allerdings das Darlehen mit festvereinbarter Verzinsung früher zurückzahlen möchte, um die Zinslast zu verringern, muss er der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Diese gleicht die Verluste der Bank aus und macht gleichzeitig die vorzeitige Tilgung für den Kunden deutlich unattraktiver. Doch kann sie sich letztlich trotzdem bezahlt machen, da die Sonderzahlung meist unter dem finanziellen Aufwand für die Zinsen der Restlaufzeit liegt.

Mit Verhandlungsgeschick zum Erfolg

Doch nicht jeder Bankkunde hat ein Recht auf eine vorzeitige Tilgung. Hier kommt es vor allem auf das Verhandlungsgeschick des Kreditnehmers an. Das Sondertilgungsrecht ist lediglich für grundbuchlich gesicherte Darlehen vertraglich garantiert. Dagegen kann die Bank bei allen anderen Ratenkrediten eine vorzeitige Tilgung verweigern.

Jedoch zeigen sich Banken in diesem Punkt in der Regel gesprächsbereit. Der Grund: Der Kreditgeber profitiert sogar oftmals von einer früheren Abtragung der Schulden, da das Ausfallrisiko des Kunden deutlich sinkt. Zudem sorgt die Bank mit der Entschädigungszahlung selbst dafür, dass sie mit Gewinn aus dem Geschäft hervorgeht - trotz Zinsverlust für die ausbleibende Laufzeit. Wer seinen Kredit früher tilgen möchte, sollte jedoch darauf achten, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu groß ausfällt. Die Sonderzahlung ist frei verhandelbar, deshalb kommt es vor allem auf das Verhandlungsgeschick des Kunden an, ob sich eine vorzeitige Ablösung lohnt.

Das derzeitige Zinstief hat für die Sondertilgung allerdings seine Tücken.

Jede zweite Schadenersatzberechnung ist falsch, stellte die Verbraucherzentrale Bremen 2009 fest. Gerade bei Hypothekenzinsen verlangen Banken oftmals zu hohe Sonderleistungen. Der Grund: Die Banken berechnen die Entschädigung aus der Differenz zwischen dem Zinseinnahmen-Verlust und den Erträgen aus der Ersatzanlage. Kunden, die vorzeitig aus einem Vertrag mit hohem Festzins aussteigen, müssen daher eine besonders hohe Entschädigung zahlen.

Jedoch haben Bankkunden durchaus auch Rechte: Der Kreditgeber darf bei einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung lediglich einen Ausgleich verlangen und sich nicht bereichern. Die Rendite für die Ersatzanlage entscheidet dann letztlich darüber, wie hoch die Entschädigungssumme ausfällt.

[Quelle: kreditaktuell.com; Bild: Kautz15 - Fotolia.com]

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