SteuerAlleingeschäftsführer haftet persönlich für nicht entrichtete Gewerbesteuer
Der alleinige Geschäftsführer eines Unternehmens haftet persönlich für nicht entrichtete Gewerbesteuer, wenn er über Jahre hinweg keine Steuererklärungen abgegeben hat und die Steuerschuld sodann im Wege der Steuerschätzung ermittelt werden musste.
Der Geschäftsführer kann sich im Nachhinein auch nicht darauf berufen, das Unternehmen habe von Anfang an nur Verluste eingefahren und er sei angesichts dieser Situation und eigener Geschäftsunerfahrenheit überfordert gewesen.
Urteil des VG Koblenz vom 13.11.2015
5 K 526/15.KO
Pressemitteilung des VG Koblenz