VeröffentlichungspflichtUnternehmen veröffentlichen Jahresabschlüsse zurückhaltend

Unternehmen möchten ihre Zahlen so lange wie möglich geheim halten. Weniger als 10 Prozent aller veröffentlichungspflichtigen Unternehmen haben ihre Jahresabschlüsse für 2009 vorgelegt.

Martina Neumayr, Risikoexpertin bei D&B Deutschland, sieht in der Wirtschaftskrise einen Grund für die derzeitige Zurückhaltung. Sie sagt:

"Viele Unternehmen werden die Veröffentlichungsfrist für ihre Jahresabschlüsse komplett ausnutzen, denn die Krise hat in den meisten Jahresabschlüssen Spuren hinterlassen, zum Teil sehr deutliche."

Vor allem Kreditinstitute nutzen die Analyse von Jahresabschlüssen als Teil des Prüfverfahrens zur Kreditwürdigkeit von Geschäftskunden. Durch das Kreditwesengesetz sind sie ab einer bestimmten Kredithöhe sogar dazu verpflichtet (§ 18 KWG: Kredite ab 750.000 Euro). Bilanzratings dienen den Finanzinstituten weiterhin zur Limitgenerierung und sind durch die Regelungen von Basel II in der Regel auch Bestandteil der Berechnung ihrer Standardrisikokosten bei der Vergabe beziehungsweise Absicherung von Krediten. Unternehmen befürchten, dass sich nun die krisenbedingt schlechteren Jahresabschlusszahlen von 2009 negativ auf die Einschätzung ihrer Kreditwürdigkeit auswirken. Neumayr erläutert:

"Es herrscht in Unternehmen häufig noch die Ansicht, mit Zahlen solange wie möglich hinter dem Berg zu halten, sei es gegenüber Kreditinstituten oder auch mit Blick auf den Wettbewerb. Der Gedanke der Transparenz und Offenheit als eine Erkenntnis der Finanz- und Wirtschaftskrise muss sich hier noch durchsetzen. Vielfach lassen sich Unternehmen damit die Chancen einer guten externen Bewertung entgehen.“

Hintergrund – Veröffentlichungspflichten

Seit 2007 sind Unternehmen verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse in elektronischer Form über den Bundesanzeiger zu veröffentlichen (sprich Bilanzen samt Anhang und in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße auch Gewinn-und-Verlust-Rechnungen (GuV), Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrates, Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss sowie die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex). Diese Publizitätspflicht im Internet löste die frühere Pflicht ab, die Bilanz beim Handelsregister (Registergericht) zu hinterlegen.

Viele Unternehmen, die jahrelang gar keine Daten veröffentlicht oder nur auf Anfrage reagiert haben, müssen jetzt deutlich detailliertere Geschäftszahlen und Informationen bereitstellen, um so einem Bußgeld vom Bundesamt für Justiz zu entgehen. Die Publizitätsfrist beträgt dabei zwölf Monate. Wenn Unternehmen in dieser Zeit ihren Jahresabschluss nicht veröffentlicht haben, dann drohen ihnen Bußgelder zwischen 2.500 und 25.000 Euro.

[Quelle: D&B Deutschland GmbH; Bild: Friedberg - Fotolia.com]

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