VorbeugenWenn Mitarbeiter dem Unternehmen Schaden zufügen
Der typische Wirtschaftskriminelle in Deutschland ist ein Mann zwischen 30 und 50 Jahre alt und seit mehr als sechs Jahren im Unternehmen beschäftigt. Etwa 20 Prozent der Täter kommen aus dem gehobenen Management, weitere 25 Prozent aus der mittleren Führungsebene. Das sind die Ergebnisse einer Studie der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers zur Wirtschaftskriminalität in Unternehmen. Sie stellt fest: Mehr als die Hälfte der Kriminellen stammt aus dem eigenen Unternehmen.
Lässt sich dem vorbeugen? Das ist zumindest ratsam, wenn nicht sogar geboten, schreibt die Unternehmensberaterin Christine Brand-Noé in ihrem Beitrag für die Zeitschrift ZRFG (2/2007). Sie unterscheidet drei Formen, wie Mitarbeiter ihrem Unternehmen Schaden zufügen können:
- die strafrechtlichen Sachverhalte von Wirtschaftskriminalität,
- der Missbrauch des Vermögens des Unternehmens,
- Verhaltensweisen der Mitarbeiter, die die geschuldete Arbeitsleistung minimieren.
Wenn die Kassierin einer Bank 300 Euro aus der Kasse stiehlt, droht ihr eine Anzeige vor Gericht – ein Fall von Wirtschaftskriminalität. Wenn ein Mitarbeiter der Bank über längere Zeit „eine ruhige Kugel schiebt“, könnte es vielleicht eine Abmahnung geben; meist geschieht aber nichts. Obwohl der Schaden für das Unternehmen schnell die 300 Euro übersteigt. Brand-Noé erläutert in ihrem Beitrag, wie das Unternehmen Schaden vorbeugen kann. Sie unterscheidet:
- Abschottung des Unternehmens gegenüber potenziellen Tätern,
- Überwachung gefährdeter Personengruppen,
- allgemeine Präventionsmaßnahmen.
Die Abschottung beginnt mit der Bewerberauswahl auf offene Stellen. Hier sollte schon genau geprüft werden, wen man da einzustellen gedenke. Zu dieser Prüfung gehört eine genaue Analyse des Lebenslaufs, ein polizeiliches Führungszeugnis, die Prüfung von Originalunterlagen sowie die Prüfung von Referenzen. In jedem Fall sollte die Probezeit genutzt werden, auffälliges Verhalten zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Untersuchungen in den Unternehmen zeigen, dass zwischen 10 und 20 Prozent der Mitarbeiter aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur und ihrem Wertesystem nicht bereit sind, sich an die Regeln im Betrieb zu halten. Dabei werden Regelverstöße in den seltensten Fällen systematisch erfasst und ausgewertet, obwohl sie Kollegen, Untergebenen oder Vorgesetzten durchaus auffallen.
Manches Fehlverhalten resultiert aus konkreten Notlagen des Mitarbeiters, beispielsweise wenn ein Suchtverhalten vorliegt. Hier könnten Unternehmen eine aktive Betreuung und Hilfe anbieten – im Sinne einer „Fürsorgepflicht des Arbeitgebers“. Doch nur wenige Arbeitgeber sind bereit, entsprechende Ressourcen für solche Aufgaben bereitzustellen.
Richtlinien geben Orientierung und Verbindlichkeit
Grundsätzlich ist es wichtig, dass Unternehmen Regeln und Richtlinien aufstellen, die beschreiben, welches Verhalten erwartet wird. Dazu gehört auch, dass deutlich wird, welche Sanktionen drohen, wenn ihnen zuwidergehandelt wird. Es kann Aufgabe des Risikomanagements sein, diesen Prozess voranzutreiben. Grundlage dafür können auch Ethik-Leitlinien des Unternehmens sein. Die Unternehmenskultur muss sich daran ausrichten: Führungskräfte müssen Vorbild sein, Aussagen und Handeln müssen zueinander passen.
Das Unternehmen sollte auch klar festhalten, welche Wege beschritten werden, wenn ein Anfangsverdacht auf unternehmensschädigendes Verhalten vorliegt oder wenn ein Täter ertappt wird. Wenn diese Regeln bekannt sind und konsequent eingehalten werden, dann haben sie auch eine abschreckende Wirkung.
Hier finden Sie den Beitrag der Autorin Christine Brand-Noé:
Aufgaben des Personalwesens im Hinblick auf die Prävention von unternehmensschädigendem Verhalten
Weitere Informationen finden Sie im folgenden Beitrag:
Risikomanagement: Mitarbeiterkriminalität
[jf]