PersonalplanungWie sollten Unternehmen Studierende beschäftigen?

Studierende können als Werkstudierende, im Minijob, für ein Praktikum oder als Freelancer beschäftigt werden. Wann ist welche Option die beste? Und worauf müssen Unternehmen aus rechtlicher und planerischer Sicht achten?
Von Paul Weinreich

Unternehmen beschäftigen Studierende aus vielerlei Gründen. Studierende unterstützen bei speziellen Projekten und werden entweder zeitlich klar begrenzt oder längerfristig eingesetzt.

In allen Fällen besteht die Chance, sich bei guter Zusammenarbeit als potenzieller Arbeitgeber nach dem Studium zu platzieren, was in Zeiten des „War for talents“ wichtig ist. Falls es nicht zu einer Zusammenarbeit nach dem Studium kommt, profitieren Firmen unmittelbar von den neuen Denkanstößen der motivierten und gut ausgebildeten Arbeitskräfte.

Werkstudenten beschäftigen

Studierende als Werkstudenten einzustellen, ist so etwas wie der Klassiker unter den Beschäftigungsformen. Werkstudenten arbeiten als Teilzeitkräfte mit bis zu 20 Stunden pro Woche. Es besteht ein Anspruch auf Mindestlohn.

Je nach Komplexität der Aufgaben sind höhere Löhne zwischen 13 und 20 EUR pro Stunde üblich. Die Beiträge zur Rentenversicherung tragen Unternehmen und Beschäftigte zu gleichen Teilen. Die Krankenversicherung übernimmt der Studierende selbst.

Studierende werden meist in einem studiennahen Tätigkeitsbereich eingesetzt, um das volle Potenzial des Werkstudenten auszuschöpfen.

Studierende als Praktikanten einstellen

Während eines Praktikums arbeiten Studierende in der Regel Vollzeit, also etwa 40 Stunden in der Woche. Für Unternehmen ist die tägliche Anwesenheit ein großer Vorteil.

Studierende möchten während des Praktikums etwas lernen. Stupides Abarbeiten von anspruchslosen Aufgaben ist unbeliebt. Um zu vermeiden, dass sich Praktikanten im Unternehmen unwohl fühlen, werden regelmäßig Feedback-Gespräche geführt.

Für Unternehmen macht es einen Unterschied, ob es sich um ein Pflichtpraktikum handelt oder um ein freiwilliges Praktikum. Bei einem Pflichtpraktikum läuft die Versicherung über die Hochschule und dem Studierenden steht kein gesetzlicher Mindestlohn zu – unabhängig von der Länge des Praktikums und der Anzahl an Wochenstunden.

Bei einem freiwilligen Praktikum für die Dauer von drei oder mehr Monaten muss der gesetzliche Mindestlohn bezahlt werden. Das Unternehmen kümmert sich außerdem um die Sozialversicherung.

Freiwillige Praktika unter drei Monaten sind dagegen unkompliziert. Die Vergütung muss sich nicht am Mindestlohn orientieren und es ist nur die Meldung bei der Unfallversicherung erforderlich. Generell zahlen Unternehmen eine angemessene Aufwandsentschädigung – wegen der Fairness und der Motivation.

Geringfügige Beschäftigung anbieten (Minijob)

Die geringfügige Beschäftigung ist beliebt, weil sie für beide Seiten unkompliziert ist. Für Studierende gibt es zwei Arten von Minijobs:

Beim klassischen 450-Euro-Job dürfen Studierende monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen. Die Dauer der Beschäftigung ist nicht beschränkt.

Daneben gibt es noch den kurzfristigen Minijob. Hier die wichtigsten Fakten zum Minijob für Studierende:

  • Studierende dürfen unbegrenzt viel verdienen.
  • Sie arbeiten maximal an 70 Arbeitstagen pro Jahr oder drei Monate lang.
  • Während der Vorlesungszeit dürfen Studierende maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Wichtig: Arbeiten Studierende mehr als erlaubt, verlieren sie ihren Studierenden-Status. Das schreiben sowohl die Krankenkassen als auch die Hochschulen vor.

Bei einem klassischen 450-Euro-Job müssen Unternehmen mit etwa 30 Prozent Sozialversicherungsabgaben auf den Lohn des Studierenden rechnen.

Keine Abgaben bei kurzfristiger Beschäftigung

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung fallen keine Sozialversicherungsabgaben an, dafür ist die Besteuerung (Lohnsteuer) für die Studierenden höher. Das Gehalt beim kurzfristigen Minijob wird nach der individuellen Steuerklasse des Studierenden oder unter bestimmten Voraussetzungen pauschal in Höhe von 25 Prozent versteuert.

Studentische Freelancer einstellen

Studentische Freelancer sind aus arbeitsrechtlicher Sicht die einfachste Variante für Unternehmen. Die Studierenden stellen für ihre Leistung eine Rechnung und das Unternehmen muss sich nicht um Sozialversicherungsabgaben kümmern.

Studentische Freelancer eignen sich vor allem für zeitlich begrenzte Projekte. Ebenfalls verbreitet ist ihr Einsatz in den Bereichen Social Media und Online-Marketing oder wenn spezielle Fähigkeiten gesucht werden

Dass Studierende vermehrt auf freier Basis arbeiten, ist eine logische Konsequenz aus den Bedürfnissen der Generationen Y und Z an die Arbeitswelt: Flexibilität ist vielen Studierenden heute wichtiger als ein sicheres Einkommen.

Die unternehmerische Denkweise der Freelancer kann für Firmen von Vorteil sein, da studentische Freelancer in der Regel ein ausgeprägtes Gefühl für den Business Value einer Aufgabe haben.

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