Wichtig für ArbeitgeberWeniger Bürokratie und Einführung des Gesundheitsfonds

Zu Beginn eines jeden Jahres treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Wir haben zwei Eckpfeiler, die von besonderer Bedeutung sind, herausgepickt und erklären das Wichtigste.

I. Steuerbürokratieabbaugesetz

Mit der neuen Regelung strebt die Bundesregierung an, zu einfacheren Verfahren bei der  Steuererhebung zu gelangen. Mittel: Abbau von Bürokratie durch Einsatz elektronischer Übermittlungsverfahren. Was alles per Datenleitung an die Finanzämter verschickt werden muss

  • Bilanzen und Gewinn-und-Verlust-Rechnungen (GuV)
  • Steuererklärungen zu Umsatz-, Gewerbe- oder Körperschaftssteuer
  • Einkommensteuererklärung

Diese Regelungen beziehen sich auf die Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2010. Kleinstbetriebe, die die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen nicht erfüllen, können von einer Härtefallregelung profitieren.

  • Sonderabzug der Altersvorsorgebeiträge/ Wegfall der Anlage „AV“ zur Einkommensteuererklärung

Diese Regelung greift nur dann, wenn gegenüber dem Anbieter, also etwa Versicherungsunternehmen, schriftlich eingewilligt wurde, die Höhe der Beträge an die Finanzbehörde zu übermitteln.

Änderungen wird es auch bei der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Umsatzsteuer-Voranmeldung geben:

Erhöhung der Grenzwerte zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen ab 2009 auf

  • 1.000 Euro vierteljährlich
  • mehr als 4.000 Euro monatlich

Erhöhung der Schwellenwerte für die Umsatzsteuer-Voranmeldung ab 2009 auf

  • 1.000 Euro für die vierteljährliche Abgabepflicht
  • 7.500 Euro für die monatliche Abgabepflicht

Eine Überprüfung der Lohnsteuer durch das Finanzamt und den Rentenversicherungsträger kann künftig auf Verlangen des Arbeitgebers zeitlich zusammengelegt werden.

Pro und contra

Das Steuerbürokratieabbaugesetz ändert gerade einmal 27 Vorschriften, obwohl das deutsche Steuerrecht als eines der kompliziertesten überhaupt gilt. Experten verneinen den Charakter einer grundlegenden Steuervereinfachung. So etwa argumentiert der Deutsche Steuerberaterverband, die Regelungen begünstigten lediglich die Verfahrensabläufe in den Finanzämtern. Zudem würden die Steuerpflichtigen zum elektronischen Verfahren gezwungen.
Verteidiger der Reform argumentieren mit der Komplexität der Lebenssachverhalte. Dadurch sei ein einfaches und gerechtes Steuerrecht – etwa der Vorschlag, die Einkommensteuer müsse auf einem Bierdeckel berechnet werden können – schlichtweg nicht durchsetzbar.

Link-Tipp: Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Steuerbürokratieabbaugesetz

II. Gesundheitsfonds

Ab 2009 gilt für alle bei den gesetzlichen Krankenkassen Versicherten ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Arbeitgeber zahlen:

  • 7,3 Prozent Beitragsanteil bei normalem Beitragssatz
  • 7,0 Prozent Beitragsanteil bei ermäßigtem Beitragssatz von 14,9 Prozent

Höchstzuschüsse für freiwillig gesetzlich und privat Versicherte:

  • 268,28 Euro mit Anspruch auf Krankengeld
  • 257,25 Euro ohne Anspruch auf Krankengeld

Ein Vorteil der einheitlichen Regelung liegt in der Verwaltung der Stammdaten der Arbeitnehmer. Dadurch wird die bisherige Gefahr, dass Unternehmen etwaige Beitragssatzänderungen nicht mitbekamen und sie deshalb falsch abrechneten, umgangen.

Vorsicht!

Wer selbständig und freiwillig versichert ist, hat ab kommendem Jahr keinen Anspruch auf Krankentagegeld mehr. Wer dem entgehen will, muss deshalb entweder einen Wahltarif bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder eine private Krankentagegeldversicherung beantragen.

Pro und contra

Die neue Regelung wurde geschaffen, um durch die Bündelung der Finanzströme der gesetzlichen Krankenkassen mehr Transparenz und Solidarität zwischen den Kassen zu erzielen. Glaubt man der Politik, so soll das Beitragsniveau über Jahre hinaus stabil bleiben.

Kritiker bemängeln die hohen Mehrkosten, die das Modell mit sich bringt: Nach einer aktuellen Studie des Wirtschaftswissenschaftlers Bernd Raffelhüschen im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und des Wirtschaftsmagazins „impulse“ belaufen die sich für die Unternehmen auf rund zwei Milliarden Euro jährlich. Im Bundesdurchschnitt bedeutet das 75 Euro pro sozialversicherungspflichtig Beschäftigtem.

Hier können Sie sich über die Mehrkosten für Arbeitgeber nach Bundesländern informieren.

[dw; Bild: Fotolia.com]

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