ZusammenarbeitSo meistern Paare ihre Liebesbeziehung am Arbeitsplatz

Worauf eine Kollegin und ein Kollege achten sollten, wenn sie sich am Arbeitsplatz ineinander verlieben.

Studien sagen: Zwischen 20 und 30 Prozent der Partnerschaften werden am Arbeitsplatz begründet. Gerade in Stresssituationen kann eine Partnerschaft zusammenschweißen. Doch Liebesbeziehungen am Arbeitplatz können auch Probleme mit sich bringen.

Viele Unternehmen stehen Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz aufgeschlossen gegenüber, denn sie können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zufriedener machen – was wiederum die Motivation, die Loyalität und das Engagement erhöht. Die Leistung der Betroffenen kann also im Sinne des Arbeitgebers steigen.

Bei Schlechtleistung dürfen Arbeitgeber abmahnen oder kündigen

Doch genauso gut kann die Leistung sinken, wenn das Paar mehr mit Turteln beschäftigt ist als mit der eigentlichen Arbeit. Dann darf der Arbeitgeber eingreifen. Ist er der Ansicht, durch die Liebesbeziehung leide die Zusammenarbeit, kann er beispielsweise die Aufgaben anders verteilen oder einen Arbeitsplatzwechsel anordnen. Das darf aber für keine der betroffenen Personen eine Verschlechterung bedeuten. Verschlechtert sich die Arbeitsleistung dauerhaft, kann er zunächst abmahnen und in besonderen Fällen sogar kündigen.

Liebesbeziehungen dürfen im Arbeitsvertrag nicht untersagt werden

Bei einer Liebesbeziehung am Arbeitsplatz darf der Arbeitgeber Diskretion einfordern. Er kann die Liebenden auffordern, ihre Beziehung für sich zu behalten und nicht nach außen gegenüber Teammitgliedern oder Kunden zu zeigen. Deutlich wird diese Problematik zum Beispiel bei einem gemeinsamen Auftritt bei Kunden. Hier sollte jeder Liebesbeweis, sei es ein verliebtes Lächeln oder gar Körperkontakt, tabu sein. Der Arbeitgeber darf diese Diskretion auch fordern.

Arbeitgeber dürfen Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz jedoch nicht grundsätzlich untersagen. Entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam, weil sie in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eingreifen.

Vorgesetzte dürfen Liebesbeziehung nicht ausnutzen

Vorgesetzte, die mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern anbandeln, dürfen aufgrund dieser Beziehung andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht benachteiligen. Dies betrifft zum Beispiel die Zuweisung von Aufgaben, die Urlaubsplanung, Leistungsbeurteilungen oder Zuwendungen.

Die Vorgesetzten dürfen ihre Machtstellung auf keinen Fall ausnutzen – und zum Beispiel die Zuneigung einfordern. Nicht erlaubt ist die Weitergabe vertraulicher Informationen im Rahmen der Liebesbeziehung. Die betroffenen Vorgesetzten können hier abgemahnt und ihnen kann gekündigt werden.

Um das Klima im Team nicht zu belasten, sollten Vorgesetzte, die mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter eine Liebesbeziehung haben, auf negative Signale anderer Teammitglieder, wie etwa Lästern, Hohn oder Sticheleien achten. Hier empfiehlt es sich, offen zu sprechen und dem Rest des Teams zu verstehen zu geben, dass sich die Liebesbeziehung nicht negativ auf die Zusammenarbeit auswirken wird.

Sich als Liebespaar gegenüber Kolleginnen und Kollegen verhalten

Ist die Liebesbeziehung den Kolleginnen und Kollegen bekannt, sollte das Paar professionell mit seiner Beziehung umgehen. Verhaltensweisen wie sich anlächeln oder Händchen halten sind in Ordnung. Knutschen oder gar Sex am Arbeitplatz sind tabu. Wichtig ist immer, dass die Arbeitsleistung im Vergleich zur Teamleistung nicht sinkt, ansonsten belastet das das Arbeitsklima.

Das Liebespaar sollte sich auch nicht von den anderen Kolleginnen und Kollegen absondern, wenn es um gemeinsame Pausen oder den Gang in die Kantine geht. Nur noch Augen und Ohren für den Partner zu haben, kann auch dazu führen, dass eigene wichtige Netzwerke im Unternehmen verloren gehen.

Für den Respekt der anderen Teammitglieder sich selbst gegenüber ist es von Bedeutung, dass sich das Liebespaar nicht mit Kosenamen wie etwa „Schatzi“ oder „Mausi“ anspricht. Dies gilt insbesondere bei einer Liebesbeziehung mit einer oder einem Vorgesetzten.

Problemfall Urlaub: Als Paar will man gerne gemeinsam in den Urlaub fahren. Doch wenn beide zum gleichen Team gehören, dann kann das für die restlichen Teammitglieder von Nachteil sein. Sie müssen die Arbeit des Paares in der Urlaubszeit erledigen. Gerade in kleinen Teams kann das eine zusätzliche Belastung bedeuten. Hier sollte das Paar sich mit der Führungskraft und den Teammitgliedern abstimmen und versuchen, eine für alle befriedigende Lösung zu finden.

Verhaltenstipps bei einer Trennung

Wenn sich das Liebespaar trennt, sollte es versuchen, Privates von Beruflichem zu trennen. Durch die Trennung darf die Arbeitsleistung nicht (dauerhaft) sinken, denn das kann ein Grund für eine Abmahnung von Seiten des Arbeitgebers sein. Die Betroffenen müssen also versuchen, ihre Emotionen im Griff zu haben und ihren Konflikt im Privaten zu lösen. Möglicherweise hilft das Einschalten eines Mediators.

Kritisch wird es, wenn die Konflikte aus der gescheiterten Liebesbeziehung im Team ausgetragen werden. In diesem Fall müssen Vorgesetzte eingreifen, denn sie haben eine Fürsorgepflicht den anderen Kolleginnen und Kollegen gegenüber. Wenn durch das persönliche Verhalten der Betroffenen die Leistung leidet, die Stimmung im Team schlechter und der Betriebsfrieden gestört wird, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen, die Betroffenen im Unternehmen versetzen und im Extremfall sogar kündigen.

Wenn das Liebespaar Schwierigkeiten hat, emotional auf Abstand zu gehen, sollte sie oder er die Führungskraft um Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz bitten.

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