Was sind Corporate Benefits?

Als Corporate Benefits werden alle Leistungen und Angebote verstanden, die Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden anbieten. Mitarbeiterangebote werden zusätzlich zum monatlichen Gehalt gewährt.

Jedes Unternehmen legt selbst fest, ob es Corporate Benefits gewährt und welche Mitarbeitervorteile es bietet; es gibt hierzu keine gesetzliche Verpflichtung.

Corporate Benefits werden auch bezeichnet als

  • Mitarbeitervorteile
  • Mitarbeiterangebote
  • Zusatzleistungen
  • Mitarbeiterbenefits

Die Mitarbeiterangebote dienen vorrangig der Mitarbeiterbindung und erhöhen die Arbeitgeber-Attraktivität bei der Suche nach qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern.

Vorteile: Warum Sie Corporate Benefits anbieten sollten

Wer Mitarbeitervorteile bietet,

  • verbessert sein Image als Arbeitgeber und Unternehmen,
  • erhält mehr Spielraum beim Gehalt,
  • kann Sozialabgaben und Steuern sparen – je nach Ausgestaltung,
  • stärkt die (familien- und menschenfreundliche) Unternehmenskultur,
  • festigt die Mitarbeiterbindung,
  • erhöht die Motivation und dadurch die Produktivität,
  • verbessert das Betriebsklima.

Nachteile: Was gegen Mitarbeiterangebote spricht

Im Hinblick auf die Rentenhöhe spielen Mitarbeiterbenefits keine Rolle. Eine reine Gehaltserhöhung wirkt sich hingegen positiv auf den nächsten Rentenbescheid aus.

Für Unternehmen können sich durch Mitarbeiterangebote folgende Nachteile ergeben:

  • Corporate Benefits kosten zusätzliches Geld: Mitarbeitende nehmen die Benefits nicht als Teil des Gehalts wahr; Gehaltserhöhungen werden somit nicht etwa hinfällig. Die Mitarbeiterangebote erfordern ein zusätzliches Budget.
  • Mitarbeitervorteile werden selbstverständlich: Mit der Zeit können Mitarbeiterangebote als selbstverständlich empfunden werden. Dann wirken sie sich nur noch bedingt auf die Mitarbeitermotivation aus.
  • Organisatorischer Aufwand: Um die Rechtskonformität zu sichern, muss ein gewisser Aufwand betrieben werden. Manche Mitarbeitervorteile müssen auf eine bestimmte Weise oder zu einem bestimmten Zeitpunkt vergeben werden, damit alle Regelungen eingehalten werden.
  • Rücknahme von Mitarbeiterangeboten problematisch: Werden Mitarbeiterangebote plötzlich nicht mehr geboten, weil etwa das Budget nicht ausreicht, führt das zu Unzufriedenheit bei den Betroffenen.

Welche Corporate Benefits gibt es?

In rechtlicher Hinsicht werden deutsche Unternehmen kaum eingeschränkt, wenn es um Mitarbeiterangebote geht. Welche Corporate Benefits vergeben werden, regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell im Arbeitsvertrag.

Mitarbeitervorteile lassen sich grob den folgenden Bereichen zuordnen:

  • Prämien- und Bonuszahlungen
  • Verpflegung (Getränke und Speisen vor Ort)
  • Sachgeschenke, Personalrabatte
  • Kostenübernahmen von oder Kostenbeihilfe für die Fahrtkosten
  • Gesundheitsvorsorge
  • Freizeit- oder Sportangebote
  • Kinderbetreuung
  • Flexibilität: flexible Arbeitszeiten, Möglichkeit zum Homeoffice, Homeoffice-Ausstattung, flexible Urlaubsplanung

Welche Mitarbeiterangebote sind beliebt?

Transport: Fahrkostenzuschüsse, Jobtickets, Tankgutscheine, Firmenwagen

Potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich eher bei einem Unternehmen in der Nähe zu ihrem Wohnort bewerben – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen passen.

Der Grund: Die Anfahrt zum Unternehmen kostet Zeit und Geld. Deshalb ist es häufig schwieriger, für abgelegenere Unternehmensstandorte qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Mehr Gehalt zu gewähren, reicht dann als Argument nicht immer aus.

Werden die Fahrtkosten (anteilig) erstattet oder bieten Sie einen Firmenwagen an, kann dies das „Zünglein an der Waage“ sein, welches potenzielle Mitarbeitende zur Bewerbung motiviert. Um das zu erreichen, nennen Sie Corporate Benefits direkt im Stellenangebot.

Kinderbetreuung

Die (kostenfreie) Kinderbetreuung im Rahmen der Corporate Benefits ist für Mitarbeitende wichtig, die Nachwuchs haben oder planen.

Ihr Unternehmen kann jungen Familien folgende Mitarbeitervorteile bieten:

  • Zuschuss zu den Kindergartenkosten
  • Zuschuss zu den Kosten für eine Tagesmutter
  • kostenfrei oder kostengünstig nutzbarer Betriebskindergarten
  • vom Unternehmen organisierte Notfall- oder Ferienbetreuung

Personalrabatte oder Sachgeschenke

Sachgeschenke sind immer dann attraktiv, wenn die Produkte einen gewissen Wiederverkaufswert haben (im Falle des Nichtgefallens) oder den Interessen des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin entsprechen. Beliebt sind:

  • Gutscheinkarten
  • Tickets für Veranstaltungen
  • Schmuck oder Kleidung aus dem Premium-Bereich
  • (für das ganze Team) Kickertische, Kaffeemaschinen und andere Präsente, die im Aufenthaltsraum oder der Kaffeeküche von allen benutzt werden können

Stellt Ihr Unternehmen Dinge des täglichen Bedarfs her oder vertreibt diese – etwa Lebensmittel, Körperpflegeartikel, Bürobedarf, Haustierbedarf oder Kleidung – sind Personalrabatte ein beliebtes Corporate Benefit.

Mitarbeitervorteile im Sinne der Work-Life-Balance

Viele Mitarbeitende schätzen Flexibilität in puncto Arbeitszeit, Arbeitsort und Urlaubsplanung. Wenn betrieblich möglich, sollten Sie Homeoffice (wenigstens anteilig), Gleitzeit sowie die Möglichkeit zur Organisation von Sabbaticals bieten.

Diese Varianten der Corporate Benefits sind gerade bei jungen Mitarbeitenden beliebt und können bei der Wahl des Arbeitgebers mitunter schwerer wiegen als etwa ein teurer Firmenwagen oder eine kostenfreie Verpflegung in der Kantine.

Worauf sollten Unternehmen bei Mitarbeiterangeboten achten, damit sie sich lohnen?

Verschiedene Mitarbeiterangebote kombinieren

Von manchen Mitarbeiterbenefits profitieren nicht alle Mitarbeitenden gleichermaßen und manche sogar gar nicht.

Beispiele sind:

  • Wer keine Kinder hat, zieht keinen Nutzen aus einer kostenlosen Kinderbetreuung vor Ort.
  • Wer zu Fuß zur Arbeitsstelle kommt, benötigt weder einen Firmenwagen noch eine kostenfreie Bahnfahrtkarte.
  • Wer keinen Sport treiben möchte, nutzt den wöchentlichen kostenlosen Yogakurs nicht.

Sind die Mitarbeitervorteile nicht rein monetärer Natur (Boni oder Sonderzahlungen), sollten verschiedene Mitarbeiterangebote kombiniert werden. Die Mitarbeitenden können sich den passenden Vorteil dann aussuchen. So entsteht nicht der Eindruck, dass manche mehr profitieren als andere. Fairness ist Trumpf!

Verbindlichkeit und Transparenz statt leerer Versprechen

Sie sollten nichts versprechen, was Sie nicht halten können. Planen Sie etwa, Mitarbeitervorteile in Form von Fahrtkostenzuschüssen einzuführen, sollten Sie das erst öffentlich verkünden, wenn die Rahmenbedingungen und der Einführungstermin fix sind.

Wichtig ist, dass jede und jeder im Unternehmen die Rahmenbedingungen kennt und Mitarbeiterbenefits von allen Mitarbeitenden in Anspruch genommen werden können – unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit zum Beispiel.

Vereinbarungen zu neuen oder veränderten Corporate Benefits werden schriftlich vereinbart. Bestehende Arbeitsverträge werden entsprechend durch ein Zusatzdokument ergänzt.

Mitarbeiter in die Wahl der Benefits einbeziehen

Ihre Mitarbeitenden wissen genau, welche Vorteile sie sich wünschen und welche nicht zu ihnen passen. Lassen Sie das Personal mitentscheiden: Stellen Sie drei Benefits zur Auswahl und lassen Sie darüber abstimmen, welches zuerst eingeführt wird.

Zusätzlich sollten die Führungskräfte in Team- und Mitarbeitergesprächen regelmäßig die Fragen stellen:

  • Was wünscht ihr euch?
  • Seid ihr mit den Corporate Benefits zufrieden?
  • Wer nutzt die Mitarbeitervorteile?
  • Wer nutzt sie nicht und warum?

Vielleicht entstehen im offenen Gespräch sogar neue Ideen für Mitarbeiterangebote, die nicht jedes Unternehmen bietet und mit dem Sie sich als Arbeitgeber von der grauen Masse abheben.

Wann lohnen sich Mitarbeitervorteile aus steuerrechtlicher Sicht?

Sachbezüge

Seit einer Erhöhung im Jahr 2022 gilt: Sachbezüge sind bis zu einer Freigrenze in Höhe von 50 EUR pro Monat steuerfrei. Wird dieser Wert überschritten, handelt es sich um einen sogenannten geldwerten Vorteil. Dieser muss in voller Höhe versteuert werden.

Als Sachbezüge gelten aus der Sicht des Finanzamts alle Mitarbeitervorteile, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gewährt. Das sind etwa:

  • Tankgutscheine
  • Kostenlose Mitgliedschaften im Fitnessstudio
  • Einkaufsgutscheine

Besonderheit: Wenn Mitarbeitende einen Dienstwagen auch privat nutzen, muss dieser geldwerte Vorteil versteuert werden. Das gilt übrigens nicht nur für Autos, sondern beispielsweise auch für E-Bikes.

Tipp

Sachgeschenke und Personalrabatte steuerfrei gewähren

Nicht von der 50-Euro-Regelung betroffen sind Sachgeschenke zu persönlichen Anlässen. Geschenke zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zur Geburt eines Kindes sind bis zu einem Wert von maximal 60 EUR steuerfrei. Weihnachten zählt nicht zu den persönlichen Anlässen.

Personalrabatte und Prozente auf eigene Dienstleistungen sind bis zu einem Betrag von 1.080 EUR im Jahr steuerfrei.

Wann Mitarbeitervorteile für Fahrtkosten und Gesundheitsleistungen steuerfrei sind

Corporate Benefits in Form von Gesundheitsleistungen sind steuerfrei, wenn

  • sie von Krankenkasse anerkannt sind und
  • einen Wert von insgesamt 500 EUR pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

Jobtickets und Zulagen für den ÖPNV können steuerfrei gewährt werden, wenn

  • sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden und
  • eine Gehaltsumwandlung nicht möglich ist oder zu einer höheren Steuerlast führen würde.

Mitarbeiterangebote lohnen sich steuerlich, wenn oben genannte Grenzen nicht überschritten werden. Es gibt weitere steuerliche Vorteile, die von verschiedenen Bedingungen abhängen. Diese zu erläutern, würde den Rahmen sprengen. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten, wenn Sie Mitarbeiterangebote gewähren möchten.

Lohnen sich Corporate Benefits wegen der Mitarbeitermotivation?

Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Sicher ist jedoch: Während die intrinsische Motivation von innen kommt – durch das Gefühl, eine sinnvolle Arbeit zu erledigen etwa – hängt die extrinsische Motivation von äußeren Faktoren ab. Diese können vom Arbeitgeber beeinflusst werden. Je zufriedener die Mitarbeitenden sind, desto höher ist die Leistungsbereitschaft.

Zusammen mit einer angemessenen Bezahlung und fairen Arbeitsbedingungen motivieren auch Corporate Benefits – wenn auch unterschiedlich stark ausgeprägt, je nach Person.

Mithilfe von Mitarbeiterangeboten signalisieren Sie Wertschätzung und präsentieren sich als attraktiver Arbeitgeber. Das schätzen sowohl Mitarbeitende als auch potenzielle Bewerberinnen und Bewerber.

Praxis

Welche Mitarbeiterangebote eignen sich für Ihr Unternehmen?

Wählen Sie Corporate Benefits anhand der folgenden Faktoren aus:

  • Unternehmensgröße
  • Budget und Kosten
  • Corporate Identity
  • Zielgruppe
  • Beliebtheit bei Mitarbeitenden
  • steuerliche Vorteile
  • organisatorischer und finanzieller Aufwand

Bei der Auswahl hilft Ihnen die folgende Checkliste. Sie können die einzelnen Maßnahmen bewerten, Notizen machen und sich auf Basis fundierter Fakten für einen Corporate Benefit entscheiden.

Vorgestellt werden neben den Klassikern wie Firmenwagen oder Dienst-Laptop besondere Mitarbeitervorteile wie die voll ausgestattete Küche am Arbeitsplatz.

Erfolge mit Corporate Benefits überprüfen

Bewerten Sie, wie Ihre Corporate Benefits zur Mitarbeiterbindung beitragen. In der folgenden Übersicht finden Sie dazu mögliche Indikatoren, die Ihre Arbeitgeberattraktivität sichtbar machen.

Das Gewähren von Benefits oder einer Gehaltserhöhung ablehnen

Es kann auch Fälle geben, dass Sie einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter einen Benefit oder eine Gehaltserhöhung nicht gewähren wollen – aus welchen Gründen auch immer. In der folgenden Vorlage finden Sie ein Muster, wie Sie ein solches Anliegen von Mitarbeitenden freundlich ablehnen.

Beachten Sie aber: Es gelten die Bestimmungen der Gleichbehandlung. Sie dürfen bei Benefits oder Gehaltserhöhung einzelne Mitarbeitende nicht ausschließen, wenn es keine nachvollziehbaren Gründe dafür gibt.

Dazu im Management-Handbuch

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