Kapitel 096: ProdukthaftungVerantwortliche Akteure und ihre Pflichten im Rahmen der Produkthaftung

Wer haftet, wenn ein Produkt beim Anwender einen Schaden anrichtet? Die Verantwortung trägt nicht nur der Hersteller, sondern eventuell auch ein andere Akteur. Sie haften dann, wenn sie Fehler bei Konstruktion, Produktion, Instruktion oder Produktbeobachtung begangen haben. Hier erfahren Sie, wofür sie haften und welche Pflichten sie deshalb haben.

Produkthaftung zieht sich durch die Lieferkette

Die Produkthaftung spielt immer dann eine Rolle, wenn ein Hersteller ein Produkt an einen Endverbraucher verkauft, der dieses zu privaten Zwecken nutzt. Die Verantwortung trägt nicht nur der tatsächliche Hersteller des Produkts. Auch Lieferanten von Vorprodukten, Importeure, Händler, Quasi-Hersteller oder Verkäufer sind in der Pflicht.

Nach deutschem Produkthaftungsgesetz haftet zunächst derjenige, der das Produkt in Verkehr gebracht hat. Allerdings werden Fehler in der Wertschöpfungs- oder Lieferkette zurückverfolgt. Dann haftet das Unternehmen, in dessen Verantwortungsbereich der Fehler entstanden ist, der zum Schaden führte. Sind das mehrere Unternehmen, dann haften sie gesamtschuldnerisch. Das bedeutet für die Akteure:

Lieferant

Der Lieferant haftet, wenn sein Bauteil oder Material einen Fehler aufweist, den er in seinem Verantwortungsbereich hätte verhindern können. Er haftet nicht, wenn sein fehlerfreies Teilprodukt in ein durch Konstruktion fehlerhaftes Endprodukt eingebaut wird. Auch wenn sein Kunde eine ungenügende Bedienungsanleitung für den Endverbraucher beilegt, haftet der Lieferant nicht.

Umgekehrt: Unternehmen, die Teilprodukte ihrer Lieferanten in ihre Produkte einbauen, sollten sich absichern. Denn wenn im Schadensfall das Teilprodukt Ursache für den Schaden war, muss der Lieferant in die Pflicht genommen werden. Dafür müssen Sie gegebenenfalls nachweisen, dass der Fehler auf der Seite des Lieferanten liegt.

Hersteller

Als Hersteller eines Produkts, das an einen privaten Endverbraucher verkauft wird, sollten Sie entsprechende Vereinbarungen mit Ihren Lieferanten treffen, um Ihr eigenes Haftungsrisiko zu begrenzen. Fordern Sie insbesondere, dass Lieferanten eine Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung haben.

Darüber hinaus sind Sie als Produzent einer Ware dafür verantwortlich, dass keine Gefahren von Ihren Waren ausgehen und dass dazu alle gesetzlichen und sonstigen Regeln eingehalten werden. Sie müssen dies entsprechend dokumentieren und im Fall der Fälle nachweisen und belegen.

Händler, Importeur oder Quasi-Hersteller

Als Händler, Importeur oder Quasi-Hersteller sind Sie der Akteur, der ein Produkt in Verkehr bringt. Das kann in der Form Verkauf, Vermietung, Mietkauf oder einer anderen Art und Weise erfolgen. Als Quasi-Hersteller bringen Sie Ihren Namen oder Ihre Marke am Produkt an und geben sich insofern als Hersteller aus. Für den Endkunden und Anwender sind Sie in allen diesen Fällen erster Ansprechpartner, wenn ein Schaden eingetreten ist – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen das Produkt hergestellt hat.

Sie sind mitverantwortlich, dass ein Fehlgebrauch durch konstruktive Maßnahmen verhindert wird und dass ein Missbrauch nicht eintreten kann. Sie müssen sicherstellen, dass die Produkte dem Stand der Technik entsprechen und keine Gefahren von ihnen ausgehen. Sie sind insbesondere verpflichtet, deutschsprachige Bedienungsanleitungen mit Gefahrenhinweisen den Produkten beizufügen, die den deutschen Standards entsprechen müssen.

Auch in diesem Fall sollten Sie entsprechende Vereinbarungen mit Ihren Lieferanten und den eigentlichen Herstellern des Produkts treffen, um Ihr eigenes Haftungsrisiko zu begrenzen. Fordern Sie, dass die Hersteller eine Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung haben. Mindestens sollten Sie sicherstellen und dokumentieren, wer der Hersteller des Produkts ist, damit Sie dies nachvollziehen und dem Geschädigten gegenüber nachweisen können.

Problematisch kann dies dann werden, wenn der Hersteller eines Produkts im Ausland angesiedelt ist, nicht ausfindig gemacht oder benannt werden kann und wenn er nicht oder nur beschränkt dem deutschen Produkthaftungsgesetz unterworfen werden kann. In diesem Fall haftet Ihr Unternehmen als Importeur und Händler für das Produkt.

Personen werden zur Verantwortung gezogen

Als Geschäftsleitung eines Unternehmens sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die möglichen Schäden durch Ihr Produkt zu vermeiden oder zumindest einzugrenzen. Da Sie im Allgemeinen die damit verbundenen Aufgaben nicht alle selbst erfüllen können, müssen Sie entsprechende Prozesse organisieren und die Voraussetzungen dafür schaffen. Dazu gehören insbesondere:

  • Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche klar zuordnen
  • nur Personal einsetzen, das ausreichend qualifiziert ist und das entsprechend eingewiesen und unterrichtet wurde
  • Arbeitsabläufe und Produkte überwachen (lassen) und für eine ausreichende Qualitätskontrolle sorgen
  • ausreichende Ressourcen, Kapazitäten und technisch geeignete Werkzeuge und Maschinen zur Verfügung stellen
  • im Schadensfall schnell reagieren und geeignete Maßnahmen einleiten (lassen); zum Beispiel Warnung oder Rückruf

Auch wenn diese Aufgaben auf andere Führungskräfte und leitende Angestellte übertragen und delegiert werden, bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung, dass die Aufgaben sorgfältig ausgeführt werden. Die leitenden Angestellten müssen ihrerseits entsprechende Sorgfalt walten lassen, wenn sie die Ausführung der Aufgaben an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter delegieren.

Im Zweifelsfall muss die Geschäftsleitung nachweisen, dass der Schaden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre. Denn Sorgfalt gehört zu ihren Verkehrssicherungspflichten. Ist das nicht der Fall, wird ein eingetretener Schaden nicht nur dem Unternehmen vorgeworfen, sondern auch einer einzelnen Person, die die Verantwortung trägt. Ist diese Person aus Fahrlässigkeit ihren Pflichten nicht nachgekommen, kann sie im Rahmen der Produzentenhaftung belangt werden.

Stichwort

Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung ist eine spezielle Ausprägung der deliktischen Haftung, wenn die sogenannten Verkehrssicherungspflichten nicht erfüllt werden. Anspruchsgrundlage ist § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Produzentenhaftung kommt insbesondere dort zur Geltung, wo die Anwendung der Produkthaftung eingeschränkt ist.

Was beinhaltet Haftung für Hersteller, Lieferanten und Händler?

Unternehmen und ihre Vertreter haften für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, aus unterschiedlichen Gründen. Die Produkthaftung ergibt sich aus der vertraglichen Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer, aber auch aus einer außervertraglichen Haftung zum Schutz des Endverbrauchers. Insbesondere sind zu unterscheiden:

Garantie

Der Hersteller verpflichtet sich freiwillig zu einer bestimmten Leistung, wenn sich das Produkt beim Kunden als schadhaft herausstellt.

Mängelgewährleistung

Der Hersteller ist verpflichtet, die zugesagte Leistung zu erbringen. Ist das nicht der Fall, hat er die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung oder zur Nachlieferung. Ist dies nicht möglich, kann der Kunde auch vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Preisminderung einfordern. Im Allgemeinen gibt es eine Verjährungsfrist von zwei Jahren für Produktmängel.

Produkthaftung (abgeleitet aus dem Produkthaftungsgesetz)

Hier sind die Ansprüche auf Schadenersatz geregelt, den ein Hersteller dem privaten Endverbraucher leisten muss, wenn dieser durch den Gebrauch des Produkts einen Schaden erleidet, und zwar unabhängig von seinem Verschulden.

Produzentenhaftung (deliktische Haftung)

Hier wird vorausgesetzt, dass der Schaden dem Verursacher persönlich vorgeworfen werden kann. Die Haftung ergibt sich aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Der Schadenersatz kann weiterreichen als der aus dem Produkthaftungsgesetz ableitbare Schadenersatz.

Der Anwendungsbereich für die Produkthaftung ist das Produkt selbst. Im Sinne des Gesetzes ist damit jede bewegliche Sache gemeint. Auch wenn sie Teil eines anderen Produkts ist, also Teile, Baugruppen etc., die von Lieferanten bezogen und in das Produkt eingebaut werden. Zudem gilt die Produkthaftung auch für Elektrizität.

Wofür werden Hersteller, Lieferanten und Händler haftbar gemacht?

Voraussetzung der Produkthaftung ist, dass das Produkt einen Fehler hatte, der zu einem Schaden beim Endverbraucher führt. Dieser Fehler muss schon vorliegen, wenn das Produkt verkauft wird. Er darf nicht durch die übliche Abnutzung oder durch Einwirkung des Anwenders, zum Beispiel durch unsachgemäße Handhabung, entstanden sein.

Ein Fehler liegt dann vor, wenn ein Produkt nicht die Sicherheit bietet, die nach vorgeschriebenen Normen (zum Beispiel DIN, ISO, VDE, VDI) oder nach anderen allgemeinen und anerkannten Regelwerken oder dem Stand der Technik erforderlich ist. Darüber hinaus muss geprüft werden, was mit dem Verkauf versprochen oder vertraglich zugesichert wurde und womit der Endnutzer rechnen konnte. Das Unternehmen muss also insbesondere auf folgende Fehlerquellen achten:

Konstruktions- und Designfehler

Schon bei der Entwicklung eines Produkts können grundlegende Fehler entstehen; Beispiele sind: ungenügende Festigkeit des Materials, keine Abschirmung von Gefahrenquellen oder konstruktive oder funktionelle Defizite.

Produktions- und Fabrikationsfehler

Bei der Herstellung können Fehler entstehen durch das Herstellungsverfahren selbst, durch falsche Handhabung eines Mitarbeiters oder durch mangelhafte Qualitätskontrolle; Beispiele sind hier Entstehung von Lunkern, falsche Verdrahtung oder unsachgemäße Lagerung.

Instruktions- und Anleitungsfehler

Wenn die Bedienungsanleitung missverständlich oder unvollständig ist oder wenn die Gestaltung des Produkts eine falsche Handhabung nahelegt, kann es zu Fehlern in der Anwendung durch den Endnutzer kommen.

Ob ein Fehler bei der Nutzung durch den Endverbraucher zum Tragen kommt, hängt auch davon ab, wie der Verbraucher mit dem Produkt umgeht. Aus Sicht der Rechtsprechung ist der sogenannte „idealtypische Verbraucher“ maßgeblich. Gerichte, die im Zweifelsfall entscheiden, gehen also davon aus, dass sich ein Verbraucher nicht außergewöhnlich dumm anstellt.

Gleichwohl ist entscheidend, welche Verwendungsmöglichkeiten ein Anwender erkennt und was er mit dem Produkt macht. Womit der Hersteller selbst rechnet, ist nicht maßgeblich.

Welche Sicherheit ein Kunde erwarten kann, unterliegt auch einem zeitlichen Wandel; und die Maßstäbe unterscheiden sich in den einzelnen Ländern. Für die Unternehmen bedeutet das: Sie müssen nicht jedes denkbare Fehlverhalten durch den Anwender vorhersehen und ihm vorbeugen. Sie müssen aber davon ausgehen, dass jeder Anwender mit dem Produkt das macht, was er für richtig und angemessen erachtet. Wo die Grenze hier gezogen wird, muss im Einzelfall entschieden werden (meist durch ein Gerichtsverfahren).

Praxis

Prüfen Sie: Wie kommen Sie als Geschäftsführung oder verantwortliche Person Ihres Unternehmens Ihrer Sorgfaltspflicht nach? Inwieweit erfüllen Sie alle Verkehrssicherungspflichten?

Überprüfen Sie die Organisation der Produktsicherheit in Ihrem Unternehmen in Bezug auf Ihr Qualitätsmanagement und das Risikomanagement. Halten Sie in der folgenden Vorlage fest, welche Maßnahmen Sie im Vorfeld getroffen haben, damit die Produkte Ihres Unternehmens keinen Schaden anrichten oder das Risiko dazu minimiert wird.

Stellen Sie sicher, dass alle bereits ergriffenen Maßnahmen dokumentiert sind und dass alle noch offenen Punkte behandelt und gelöst werden.

Die notwendigen Organisationspflichten betreffen insbesondere die folgenden Aspekte:

  • Konstruktionsfehler bei Produkten vermeiden
  • Produktionsfehler vermeiden
  • Instruktionsfehler beim Anwender des Produkts vermeiden
  • Produkte bei der Anwendung beobachten

Was dazu im Einzelnen geplant, organisiert, umgesetzt und überwacht werden muss, ist im folgenden Abschnitt dieses Handbuch-Kapitels dargestellt.

Zurück zum Artikel