Kapitel 096: ProdukthaftungVersicherungen und Absicherung vor den Folgen aus der Produkthaftung

Wenn ein Produkt beim Kunden und Anwender einen Schaden verursacht, kann das für den Hersteller teuer werden. Das Risiko lässt sich versichern. Hier sind einige Formen der Versicherung und Absicherung dargestellt.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung springt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer, im Fall der Produkthaftung der Hersteller eines Produkts, gegenüber einem Dritten, dem Endverbraucher, zu Schadenersatz verpflichtet ist. Dies gilt grundsätzlich auch für einen Schadenersatz, der sich aus der Produkthaftung ableitet. Ausnahme sind solche Schäden, die vom Hersteller vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Grundlage dafür sind in Deutschland das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen (AHB). Zu unterscheiden sind zum einen die Betriebshaftpflichtversicherung und zum anderen die daran gekoppelte konventionelle oder erweiterte Produkthaftpflichtversicherung.

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist hauptsächlich für Zulieferunternehmen relevant. Denn sie deckt Sach- und Vermögensschäden ab, die entstehen, wenn das Produkt nicht die Eigenschaften aufweist, die zugesichert waren. Folgen für den Kunden können sein, dass seine Produktion stillsteht, dass er ein unbrauchbares Produkt herstellt, dass er sein Produkt nachbessern muss oder dass eine seiner Maschinen beschädigt wird.

Im Schadensfall leistet das Versicherungsunternehmen:

  • Abwehr unberechtigt erhobener Ansprüche
  • Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits
  • Klärung der Haftungsfrage und Übernahme der Kosten für die Klärung der Schuldfrage
  • Entschädigung von berechtigten Haftpflichtansprüchen Dritter bei Vermögensschäden aufgrund von mangelhaften Produkten

Rückrufkostenversicherung

Nicht abgedeckt sind die Kosten, die mit einem Produktrückruf verbunden sind; weder die direkt anfallenden Kosten, noch die Kosten für Schadenersatz bei den betroffenen Kunden. Hier kann eine Rückrufkostenversicherung Hilfe leisten.

Die Kosten, die dem Hersteller durch den Rückruf seiner eigenen Produkte entstehen, kann er damit versichern. Es handelt sich dabei um eine Eigenrückrufversicherung oder Eigenschadenversicherung; sie ist keine Haftpflichtversicherung.

Die Fremdrückrufkostenversicherung versichert Zulieferer, wenn deren Kunden ihre Produkte zurückrufen müssen, weil das Teil des Zulieferers Ursache für den Produktschaden ist. Dann können diese betroffenen Kunden ihrerseits Schadenersatz vom Zulieferer fordern. Die Fremdrückrufkostenversicherung ist eine Sonderform der Produkthaftpflichtversicherung.

Die Versicherer behalten sich meistens vor, nur solche Produktrückrufe zu versichern, die bei einem drohenden Personenschaden beim Anwender und Endverbraucher erfolgen. Rückrufe aufgrund von „Schönheitsfehlern der Produkte“ sind nicht versichert.

Umwelthaftpflichtversicherung

Da die Betriebshaftpflichtversicherung nur direkte Schäden bei einem Dritten abdeckt, kann es für manche Unternehmen ratsam sein, zusätzlich eine Umwelthaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie deckt mittelbare Schäden an der Umwelt ab. Dies betrifft insbesondere Betreiber von umweltgefährdenden Anlagen oder Hersteller von Produkten mit einem Umweltrisiko, soweit dies dem Hersteller zugerechnet werden kann.

D&O-Versicherung

Sind Schäden im Rahmen der Produkthaftung oder Produzentenhaftung auf Managementfehler zurückzuführen, kann der Hersteller des Produkts seinerseits seine Manager haftbar machen. Um deren Risiko zu beschränken, gibt es die sogenannte D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung).

Dabei muss im Einzelfall geprüft oder mit der Versicherung vereinbart werden, welche Schäden durch Manager-Verhalten abgedeckt sind und welche nicht. Einige D&O-Versicherungen decken die sogenannte Innenhaftung, also Ansprüche des Unternehmens an seine eigenen Manager, nicht ab. Das trifft insbesondere dann zu, wenn die Versicherungen des Unternehmens (Betriebshaftpflicht etc.) den eingetretenen Schaden nicht abdecken.

Praxis

Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz im Zusammenhang mit den Anforderungen der Produkthaftung. Lassen Sie sich dabei von einem Experten beraten.

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