EntsorgungslogistikGefahrstoffmanagement und Kennzeichnungspflicht
Die Entsorgungslogistik beinhaltet das Gefahrstoffmanagement sowie dessen Kennzeichnungspflicht. Es die Aufgabe des Einkaufs zu prüfen, welche Einkaufsartikel Gefahrstoffe enthalten. Dabei ist zu bedenken, dass es manchmal besser ist, Produkte mit höherem Einkaufspreis auszuwählen, wenn sie weniger Entsorgungskosten verursachen.
Verordnung zur Kennzeichnung und Verpackung
Für die Entsorgungslogistik wichtige Regelungen ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, auch CLP-Verordnung oder GHS-Verordnung genannt. Sie regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen; „Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures“, kurz CLP. Durch Inkrafttreten der Verordnung im Januar 2009 soll die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen weltweit nach GHS (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) harmonisiert werden.
Die Verordnung richtet sich an Lieferanten chemischer Stoffe und Gemische, also an:
- Hersteller und Importeure von Stoffen
- Importeure von Gemischen
- nachgeschaltete Anwender von Stoffen und Gemischen (einschließlich Formulierer)
- Händler von Stoffen und Gemischen, einschließlich Einzelhändler
Alle Lieferanten müssen sicherstellen, dass ihre Stoffe und Gemische gemäß den Bestimmungen der CLP-Verordnung gekennzeichnet und verpackt sind, bevor sie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Welche Anforderungen dabei gestellt werden, hängt von der Gefährlichkeit der Stoffe und Gemische ab, also von der Klassifizierung als Gefahrstoff. Das wird mit den sogenannten H- und P-Sätzen dargestellt.