SabbaticalTeilzeitarbeit für das Sabbatical nutzen

Wer eine längere berufliche Auszeit nehmen und ein Sabbatical einlegen möchte, braucht die Zustimmung seines Arbeitgebers. Da der nicht dazu verpflichtet ist, bietet sich eine Vereinbarung zur Teilzeitarbeit an. Was ist dann zu beachten?

Besteht generell ein Anspruch auf Sabbatical?

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Sie als Beschäftigter dürfen zwar einen Antrag auf die berufliche Auszeit stellen; ob dieser bewilligt wird, liegt jedoch im Ermessen des Arbeitgebers.

Unter welchen Bedingungen ein Sabbatical möglich ist, klären Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter sich. Die individuellen Regelungen dazu werden in großen Unternehmen manchmal im Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt.

Eine Möglichkeit ist, die Auszeit des Arbeitnehmers mit einer Regelung zur Teilzeitarbeit zu verknüpfen.

Sabbatical auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

Es gibt einige gesetzliche Regelungen, die indirekt mit der Gewährung eines Sabbaticals in Verbindung stehen, wie das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), welches Regelungen zur Teilzeitarbeit enthält.

§ 8 TzBfG besagt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit beantragen können, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate lang bestanden hat.

Stimmt der Arbeitgeber der schriftlichen(!) Anfrage zu, kann der Arbeitnehmer die freie Zeit theoretisch als Sabbatical gestalten. Das funktioniert so:

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