Liquiditätsplanung und Zuschussberechnung für Unternehmen und Selbständige mit Corona-Hilfen

Beschreibung
Die Regierungen in Europa wollen durch unterschiedlichste Finanzierungsprogramme die wirtschaftlichen negativen Effekte durch die Corona-Pandemie mildern. In Deutschland gibt es dazu Corona-Hilfen, die Unternehmen, die vom staatlich verordneten Lockdown betroffen sind, einen Teil des entgangenen Umsatzes und der Kosten ausgleichen sollen. Das sind insbesondere (Stand 12/2020 in Deutschland):
- Novemberhilfe
- Dezemberhilfe
- Überbrückungshilfe II (2020) und III (2021)
- Neustarthilfe für Künstler, Kulturschaffende und Soloselbständige
- KfW-Schnellkredit
Welche Unternehmen diese Hilfen in Anspruch nehmen können und welche Bedingungen und Voraussetzungen dafür gelten, ist in detaillierten Regeln festgehalten. Diese finden Sie unter: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dort finden Sie auch das Vorgehen zur Antragsstellung.
In der Excel-Vorlage sind die wesentlichen Regeln hinterlegt. Sie prüfen damit zum einen den Finanzbedarf auf der Basis von Einzahlungen und Auszahlungen und zum anderen prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die Bedingungen erfüllt. Nicht berücksichtigt sind die Neustarthilfe für Künstler, Kulturschaffende und Soloselbständige.
Einige Zuschussprogramme basieren nicht auf dem Finanzplan mit Einzahlungen und Auszahlungen, sondern auf der Basis von Umsatz und Kosten. Es können dann auch Investitionen, Kredittilgung und Abschreibungen berücksichtigt werden.
Details
Umfang: | 1 Tabelle |
Dateiformat: | Microsoft Excel Datei |
Anforderungen: | Die Datei wurde erstellt für Excel 2016 und neuer. Die Datei kann auch mit älteren Versionen genutzt werden (ab Excel 2010). Doch sind dabei geringfügige Darstellungsfehler nicht ausgeschlossen. |
Artikel-Nummer: | 99.048.16 |