Aufgaben der Beschwerdestelle

Alle Unternehmen sind laut Allgemeinem Gleichstellungsgesetz (AGG) verpflichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten. Das bedeutet, es werden eine oder mehrere Personen bestimmt, die bei einer Beschwerde wegen Diskriminierung aktiv werden. In dieser Vorlage ist erläutert, was genau die Beschwerdestelle tun muss, wenn eine Beschwerde eingeht. So verfolgen Sie die Bearbeitung von Beschwerden durch betroffene Mitarbeitende und erfüllen die gesetzlichen Verpflichtungen.
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